Erheblichen Anpassungsbedarf sieht der BREKO bei der Ausgestaltung des bereits im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD verankerten, „rechtlich abgesicherten Anspruch auf schnelles Internet“. Der Gesetzentwurf sieht eine Lösung vor, wonach die Bundesnetzagentur einzelne Telekommunikationsanbieter verpflichten kann, Bürgern und Unternehmen, die über eine besonders schlechte Internetversorgung verfügen, auf Antrag eine Anbindung mit einem Mindeststandard an Bandbreite zu realisieren („Universaldienst“). Dieser darf sich rechtlich allerdings nur an den von der großen Mehrheit der Bevölkerung bereits tatsächlich genutzten Bandbreiten orientieren. Dies führe zu Zwischenschritten statt zu einem direkten Ausbau von Glasfaser.
Falscher Ansatz
Die Anbindung soll über eine Umlage von den im betreffenden Gebiet nicht am Ausbau beteiligten Netzbetreibern finanziert werden. Für BREKO-Geschäftsführer Stephan Albers ist das der falsche Ansatz:
„Unser gemeinsames Ziel ist es, den Glasfaserausbau für die Menschen und Unternehmen voranzubringen. Das wird uns mit der jetzt vorgeschlagenen Lösung aber nicht gelingen. Dort wo die Versorgung der Bürger und Unternehmen besonders schlecht ist („weiße Flecken“) und sich ein Ausbau für die Unternehmen nicht rechnet, brauchen wir ergänzend zum eigenwirtschaftlichen Ausbau zielgerichtet staatliche Fördermaßnahmen, die die Glasfaser auch in diese Gebiete bringen.“
„Wenn man statt auf Ausbau-Anreize auf umlagefinanzierte Zwischenlösungen setzt, verlangsamt das den Glasfaserausbau in Deutschland. Nur dann – und so steht es auch in der EU-Richtlinie, die die Grundlage für die Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes bildet – wenn alle anderen zur Verfügung stehenden Instrumente keine Aussicht auf Erfolg versprechen, darf sozusagen als ‚Ultima Ratio‘ auf den Universaldienst zurückgegriffen werden“, erläutert Albers.
Dieser darf demnach nur dann zur Anwendung kommen, wenn weder durch bestehende Infrastrukturen eine Mindestversorgung gewährleistet werden kann, noch ein eigenwirtschaftlicher oder staatlich geförderter Ausbau Aussicht auf Erfolg versprechen, dass dies künftig der Fall sein wird. Der Anspruch sollte zudem technologieneutral ausgestaltet sein, so dass auch Mobilfunk- oder Satelliten-Lösungen in Betracht kommen.
Paradigmenwechsel
Im Bereich der Regulierung von Glasfasernetzen sieht der Gesetzentwurf einen Paradigmenwechsel im Vergleich zur alten „Kupferwelt“ vor.
Statt einer strengen Vorab-Regulierung ist für den kooperativen Ausbau von Glasfasernetzen eine deutlich reduzierte Regulierungsintensität vorgesehen. Um die richtigen Anreize für den Glasfaserausbau im Wettbewerb zu setzen, macht sich der BREKO bereits seit längerem für den Vorrang eines frei verhandelten und marktakzeptierten Netzzugangs (Open Access) mit der Regulierungsbehörde als neutraler Streitbeilegungsinstanz stark.
„Wir haben beim Glasfaserausbau eine völlig neue Marktsituation, eine neue Welt. Dazu passt die im Gesetzesentwurf geplante „Regulierung 2.0“. Wichtig ist, dass es faire und klare Regelungen für alle Marktteilnehmer gibt und die Bundesnetzagentur bei Verstößen jederzeit eingreifen kann. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir sehr genau darauf achten, dass das bei der gesetzlichen Regelung hinreichend gewährleistet wird und keine Missbrauchsgefahr verbleibt“, fasst BREKO-Präsident Norbert Westfal zusammen.
Für modernisierte „Umlagefähigkeit 2.0“
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz sieht eine Änderung der Betriebskostenverordnung und eine Streichung der Umlagefähigkeit im Rahmen der Gesetzesänderung vor. Aus Sicht des BREKO wird mit der ersatzlosen Streichung ein wichtiges Instrument verschenkt, um Kräfte für die Digitalisierung zu bündeln. Der BREKO macht sich daher für eine modernisierte „Umlagefähigkeit 2.0“ stark. Dadurch sollen Mieter einen zukunftssicheren und nachhaltigen Glasfaseranschluss zu einem attraktiven Preis erhalten. Dieser läge deutlich unter den Kosten, die im Falle eines Wegfalls des Sammelinkasso bei der Buchung von Einzelanschlüssen entstehen würden.
Im Bereich der Verwaltungsverfahren, die vor Beginn eines Ausbauprojekts zu durchlaufen sind, sieht der Gesetzentwurf einerseits eine Änderung der Genehmigungsfristen vor. Mussten Unternehmen bisher häufig sehr lange auf die Ausbau-Genehmigung durch die Wegebaulastträger – meist Kommune oder Kreis – warten, soll künftig die bearbeitende Behörde innerhalb eines Monats nach Antragstellung aktiv werden. Erhebt diese keine konkreten Einwände, gilt der Antrag als vollständig und die Bearbeitungsfrist von drei Monaten läuft. Innerhalb dieser Frist muss dann, wie bisher auch, die Genehmigung für den Ausbau abgeschlossen sein.
One-Stop-Shop-Prinzip
Zusätzlich zur vereinfachten Fristenregelung soll das vom BREKO seit längerem geforderte sogenannte One-Stop-Shop-Prinzip umgesetzt werden: Dieses sieht vor, dass alle erforderlichen gesetzlichen Genehmigungen für den Glasfaserausbau gemeinsam ergehen, was wiederum das Antragsverfahren vereinfacht und zu größerer Planungssicherheit für die ausbauenden Unternehmen führt.
Über diese positiven Impulse hinaus sind für den BREKO-Geschäftsführer zwei weitere Aspekte besonders wichtig: „Die digitale Verwaltung, die auch im aktuellen Konjunkturpaket der Bundesregierung im Fokus steht, muss endlich Realität werden. Anträge und Genehmigungen per Fax oder Post sind einfach nicht mehr zeitgemäß. Zudem brauchen auch die Verwaltungen vor Ort zusätzliches Personal, um die Digitalisierungsprojekte vor Ort, die über den Glasfaserausbau hinausgehen, umzusetzen. Jeder Euro, der dafür eingesetzt wird, ist gut investiertes Geld.“
„Die Zeit drängt: Der Ausbau der Glasfasernetze bleibt eine der größten Baustellen unseres Landes, die Mittelstand und Menschen nicht nur im ländlichen Raum ausbremst. Aus unserer Sicht muss die Bundesregierung an drei Stellschrauben drehen, damit unser Land zügig mehr Kilometer beim Glasfaserausbau macht“, stellt VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing fest.
1. Stellschraube: Mitverlegung – Glasfaserpiraten stoppen, Kilometer machen
Die Bundesregierung muss für Rechtssicherheit beim Recht auf Mitverlegung sorgen. Hat ein kommunales Unternehmen eine „Grube“ ausgehoben, verlegen Glasfaserpiraten ihr Kabel einfach mit – sogar dann, wenn das kommunale Unternehmen eigenwirtschaftlich, ohne Fördermittel ausbaut und das volle wirtschaftliche Risiko trägt.
Wettbewerber sparen Tiefbaukosten. Investitionen kommunaler Unternehmen werden entwertet, so halten sich viele zurück. Folge für Bürger und Wirtschaft: Lukrative Gebiete werden doppelt und dreifach, andere gar nicht ausgebaut werden.
Wettbewerb auf Augenhöhe
Aus Sicht des VKU ist der Über- und Doppelausbau volkswirtschaftlicher Unsinn, der insbesondere zu Lasten von Mittelstand und Menschen im ländlichen Raum geht. Die Bundesregierung müsse für Rechtssicherheit sorgen, um das missbräuchliche Ausnutzen des Rechts auf Mitverlegung zu stoppen und durch Wettbewerb auf Augenhöhe weitere Investitionen in den Ausbau der Glasfasernetze anzureizen. In Kombination mit offenem Netzzugang, wie ihn 55 Prozent der kommunalen Unternehmen schon heute bieten und weitere 20 Prozent planen, könnten so Kooperationen angereizt werden.
2. Vorrang für Markt und Open Access statt Bürokratie und Regulierung
„Neue Technologien brauchen einen neuen Rechtsrahmen. Was beim Kupfernetze-Monopol funktionierte, bringt uns beim Glasfaserausbau nicht ans Ziel“, betont der VKU. Hier herrsche Wettbewerb zwischen nationalen Anbietern und regionalen und kommunalen Telekommunikationsanbietern, die auch in unterversorgten Gebieten ausbauen.
Langwierige und bürokratische Zugangs- und Entgeltregulierungen eigneten sich nicht für den schnellen Glasfaserausbau durch kommunale Unternehmen bis in jeden Haushalt.
„Vielmehr brauchen wir Vorrang für marktverhandelte und -akzeptierte Open-Access-Lösungen: Dabei bieten unsere Unternehmen allen Anbietern einen diskriminierungsfreien Zugang zum eigenen Netz gegen ein angemessenes Entgelt an.“
3. Gebäude-Verkabelung: Umlage verbraucherfreundlich modernisieren
Die Bundesregierung muss die Umlagefähigkeit als bewährten Investitionsanreiz verbraucherfreundlich modernisieren. Die Kosten für ultraschnelle Internetanschlüsse sollten weiter auf Mietnebenkosten umgelegt werden dürfen – allerdings nur für Investitionen in Netze mit sehr hoher Kapazität, insbesondere Glasfasernetze, und zeitlich befristet. In Kombination mit Open Access ist der Verbraucher nicht mehr über die Mietnebenkosten an einen Anbieter gefesselt und kann frei wählen. Das stärkt den Wettbewerb.
DK
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