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(GZ-3-2021)
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► Schlaglichter des Deutschen Städtetages:

 

Stadtfinanzen 2020

 

In der Publikation „Stadtfinanzen 2020 – Schlaglichter des Deutschen Städtetages“ beschreibt der Kommunalverband in kompakter Form die wichtigsten finanzpolitischen Themen für die Kommunen und bezieht Position dazu. Aus gegebenem Anlass werden schwerpunktmäßig die verschiedenen Fragestellungen rund um den bislang wirkungsvollen finanzpolitischen Umgang mit den Corona-Folgen beleuchtet. Darüber hinaus zeigt die Handreichung die Handlungszwänge für die nächsten zwei Jahre auf.

„Die aktuelle Finanzlage darf über eines nicht hinwegtäuschen: Ohne eine ausreichende Sicherung der kommunalen Haushalte auch in den Jahren 2021 und 2022 sind Einschnitte bei den kommunalen Investitionen unumgänglich. Und weil zu befürchten ist, dass Städte oder Gemeinden nahezu flächendeckend ihre Investitionen zurückhalten müssen, sind die Einschnitte bei den kommunalen Investitionen auch eine ernstzunehmende Gefahr für die konjunkturelle Erholung nach Corona“, betont der Deutsche Städtetag.

In dieser Situation dürfe der Bund nicht allein den Ländern die Verantwortung für stabile kommunale Haushalte überlassen. Konjunkturpolitik sei Bundessache und eine Stabilisierung der kommunalen Haushalte diene insbesondere konjunkturellen Zwecken.

Stabilisierung der kommunalen Haushalte

Aus Sicht des Kommunalverbandes liegt es auf der Hand, dass die Kommunalfinanzen am besten weiterhin über einen Ausgleich bei den Gewerbesteuern stabilisiert werden können. „Zwar steigt die Gewerbesteuer im Jahr 2021 wieder gegenüber dem katastrophalen Vorjahr 2020 an, aber das Aufkommen bleibt bundesweit trotzdem um mehr als 7 Milliarden Euro hinter den ursprünglichen Erwartungen zurück. Vergleichbares gilt für das Jahr 2022. Mit der Kompensation der Gewerbesteuermindereinnahmen im Jahr 2020 haben Bund und Länder gemeinsam die kommunalen Haushalte stabilisiert. Der Erfolg dieser Politik ist offenkundig. Mit harten statistischen Zahlen zu den kommunalen Investitionen des Jahres 2020 ist bald zu rechnen.“

Damit sich dieser Erfolg einer Stabilisierung der kommunalen Haushalte und Investitionen wiederholen kann, müssten Bund und Länder die Regelungen zum Ausgleich der Gewerbesteuerverluste verlängern. Ergänzend hätten die Länder in den kommunalen Finanzausgleichen für Stabilität zu sorgen.

Spielraum nutzen

Die Haushalte von Bund und Ländern weisen im Jahr 2020 eine extrem hohe Neuverschuldung auf. Dagegen sind die Haushalte der Kommunen dank der Hilfen von Bund und Ländern weitgehend ausgeglichen. Vielfach, so der Deutsche Städtetag, werde daher die Frage gestellt, warum die Kommunen auch in den Jahren 2021 und 2022 weitere Hilfen von Bund und Ländern erhalten sollen. Die Antwort ergebe sich aus den unterschiedlichen Schuldenregeln: Bund und Länder haben in ihren jeweiligen Schuldenregeln explizite Regelungen für Ausnahmesituationen wie Corona. Das grundsätzliche Verbot der Neuverschuldung muss in besonderen Situationen angepasst werden.

Das kommunale Haushaltsrecht kennt für die aktuelle Situation solche Ausnahmeregelungen nicht. Kommunale Haushalte können viel weniger atmen als die Haushalte von Bund und Ländern. Die Finanzverfassung verankert das Abfedern von Konjunkturschwankungen ganz klar bei Bund und Ländern, nicht bei den Kommunen. Daher müssten Bund und Länder auch den Spielraum nutzen, den sie, anders als die Kommunen, haben.

„Anders ausgedrückt: Es besteht nicht die Wahl zwischen höheren Defiziten bei Bund und Ländern einerseits oder kommunalen Defiziten andererseits. Aber es besteht durchaus die Wahl, ob Bund und Länder auch unter Inkaufnahme von höheren Defiziten bereit sind, weiter die Kommunen zu unterstützen oder ob sie drastische Rückgänge bei den Investitionen in Kauf nehmen wollen. Die Entscheidung sollte angesichts der Bedeutung der kommunalen Investitionen für die Konjunktur klar sein.“

Jenseits von Corona

Jenseits der Krise behalten die Schlaglichter noch eines im Blick: Mit großem Aufwand wird dafür gesorgt, dass in den Unternehmen soweit wie möglich „business as usual“ (und sei es vom Homeoffice aus) betrieben werden kann. Ein „business as usual“ gibt es auch jenseits von Corona in der Steuer- und Finanzpolitik. Daher befasst sich die Publikation auch mit klassischen Themen, die die Kommunen beschäftigen, wie der Besteuerung der öffentlichen Hand, der notwendigen Überarbeitung der bestehenden Förderlandschaft oder der nachhaltigen Finanzierung.

„Sustainable Finance“ (SF) wird aus Sicht des Deutschen Städtetags „absehbar zu einer wesentlichen Rahmensetzung für das städtische Finanzmanagement“. Besonders beim Abruf von staatlichen Fördermitteln und mit Blick auf die Fremdmittelfinanzierung bei kommunalen Investitionen werde die Frage nach Umsetzung und Maßgabe von erklärten Nachhaltigkeitszielen in den Fokus rücken. Insgesamt könne SF ein wichtiger Baustein für eine nachhaltige Entwicklung der Wirtschaft sein.

Fixpunkte

Folgende Fixpunkte sind aus städtischer Perspektive für die weitere Debatte um „Sustainable Finance“ zentral:

Auf EU-Ebene hat man sich auf ein einheitliches Klassifikationssystem („Taxonomie“) für Finanzprodukte und Investitionen geeinigt. Damit ist definiert, was zum Klimaschutz beiträgt und als ökologisch nachhaltig betrachtet wird. Bereiche nachhaltiger Investitionen sind benannt. Städte finanzieren ihre Investitionen zum einen aus eigenen Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen und zum anderen in hohen Anteilen mit staatlichen Fördermitteln, zweckgebundenen Investitionszuweisungen sowie über Kommunalkredite, insbesondere langfristige Kredite. Die Kapitalmarktfinanzierung spielt (bisher) eine untergeordnete Rolle.

Die kommunale Ebene hat Indikatoren zur Nachhaltigkeit erarbeitet. Diese orientieren sich an den von den Vereinten Nationen verabschiedeten internationalen Nachhaltigkeitszielen („Sustainable Development Goals“ – SDGs). Die „SDG-Indikatoren für Kommunen“ sollten Grundlage eines Nachhaltigkeits-Ratings der Finanzwirtschaft, auch „ESG-Ratings“ („Environment Social Governance-Ratings“) genannt, sein.

Die Stärkung von Transparenz und Langfristdenken hat mit der praktizierten Doppik im kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen eine Grundlage. Standards für Wirtschaftlichkeitsberechnungen und „Lebenszyklusbetrachtungen“ bei Investitionsentscheidungen, mehrjährige Investitionsprogramme und die Erprobung von Nachhaltigkeitshaushalten in Städten sind angezeigt und zu unterstützen.

Kommunale Expertise berücksichtigen

Städte sind entscheidend für das Gelingen einer Transformation der Gesellschaft in Richtung Nachhaltigkeit. Insofern ist laut Deutschem Städtetag der Dialog zwischen den Akteuren in Sachen „Sustainable Finance“ einerseits und den Akteuren städtischen Finanzmanagements andererseits zu verstärken. Nicht nachvollziehbar sei, weshalb keine kommunalen Vertreter zum Beispiel im SF-Beirat des Bundes mit am Tisch sitzen. Die Berücksichtigung kommunaler Expertise sei schließlich auch für eine praktikable, nationale Umsetzung von Standards wie der Taxonomie evident.

DK

 

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