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(GZ-8-2021)
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► Staatsminister Hubert Aiwanger:

 

Die Energiewende erlebbar machen

 

Am 5. April 2011 ging der Energie-Atlas Bayern (EAB) online. „Seit seiner Gründung vor zehn Jahren hat er sich zu einer Art Wikipedia der bayerischen Energiewende entwickelt“, erklärt Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger. „Was mich besonders freut: Viele Bundesländer haben den Energie-Atlas Bayern zum Vorbild ihrer eigenen digitalen Energieatlanten genommen.“

Konkret informiert der Energie-Atlas Bayern über den aktuellen Stand der Energiewende in Bayern. Er enthält digitale und interaktive Karten mit einer Übersicht von rund 550.000 Erneuerbare-Energien-Anlagen. Die interaktiven Karten zeigen, wo sich der Einsatz erneuerbarer Energien lohnt und wo bereits Anlagen installiert sind. Die Potenzialkarten bieten u.a. Informationen zu Windgeschwindigkeiten, zur Sonneneinstrahlung und zur Eignung für Erdwärmenutzung oder Wasserkraftnutzung.

Innovative Tools machen die Energiewende erlebbar: Die 3D-Analyse von Windenergieanlagen zeigt beispielsweise, wie sich geplante Anlagen in die Landschaft einfügen. Das Mischpult „Energiemix Bayern vor Ort“ stellt dar, wie das Potenzial von Erneuerbaren gehoben werden kann. Die Sammlung von rund 430 „Best-Practice“-Beispielen vor Ort belegt, dass die Energiewende an vielen Stellen in Bayern schon erfolgreich stattfindet. Sie sollen zudem andere zum Nachahmen anregen. Tipps und Hinweise zu Stolpersteinen von Praktikern bieten dabei hilfreiche Unterstützung.

Solarflächenbörse

In einer Solarflächenbörse können Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen Dachflächen für Photovoltaik anbieten oder suchen. Dies gilt auch für Freiflächen, die sich für die Errichtung von Solarparks eignen. Eine Abwärme-Informationsbörse bietet Unternehmen die Möglichkeit, den Energie-Atlas Bayern als Marktplatz für ihre überschüssige Abwärme aus industriellen Prozessen zu nutzen. Zudem können neue oder noch nicht enthaltene Energieerzeugungsanlagen eingestellt und Daten vorhandener Anlagen korrigiert werden. Für Kommunen wurde die Rubrik „Werkzeugkasten“ eingerichtet, in der Ausstellungsstücke, Vorlagen und Printprodukte für die Energiewende zur Ausleihe oder Weiterverwendung verfügbar sind.

Aiwanger zufolge werden bald alle E-Tankstellen Bayerns auf einer übersichtlichen Karte im Energie-Atlas Bayern zu finden sein. Weitere Angebote wie die Darstellung der Energiepotenziale für Flur- und Siedlungsholz, eine Überarbeitung der Darstellung von Abwärmequellen auf Grundlage neuer Daten sowie die Aktualisierung der Daten zu EEG-Anlagen sind in Planung.

Szenenwechsel. Staatsminister Aiwanger hat die Kommunen mit unbebauten oder teilweise bebauten Vorrang- und Vorbehaltsgebieten für Windenergienutzung dazu aufgerufen, die Flächen zu aktivieren. „Diese Gebiete wurden im Hinblick auf ihre Eignung zur Errichtung von Windenergieanlagen überprüft und im örtlichen Einverständnis von den Regionalen Planungsverbänden festgelegt. Diese Potenziale gilt es nun zügig zu heben.“

Energiewende gemeinsam gestalten

Die direkte Ansprache des Wirtschaftsministeriums zur Initiierung weiterer Windenergieprojekte wird abgerundet durch einen Unterstützungsaufruf an alle bayerischen Landräte und Landrätinnen sowie die Vorsitzenden der Regionalen Planungsverbände.

„Wir müssen alle an einem Strang ziehen und die Energiewende gemeinsam gestalten, um Wertschöpfung vor Ort zu erzeugen und unsere klima- und energiepolitischen Ziele zu erreichen“, unterstrich Aiwanger.

Mit der Erzeugung von Strom durch Windräder können die Kommunen nicht nur CO2 einsparen und damit einen wichtigen Beitrag zum Kampf gegen den Klimawandel leisten, sondern als Gemeinschaft auch wirtschaftlich profitieren. Im Erneuerbaren Energien Gesetz 2021 wurde die Möglichkeit geschaffen, Kommunen finanziell am Ertrag von Windenergieanlagen zu beteiligen. Damit ist ein Beitrag von 12.000 bis 16.000 Euro pro Jahr zum Gemeindehaushalt möglich.

Auch bei der Vereinbarkeit von Artenschutz und Windenergie gibt es neue Erleichterungen. Die vom Bayerischen Landesamt für Umwelt veröffentlichte Arbeitshilfe „Vogelschutz und Windenergienutzung“ wird laut Aiwanger die Rechtssicherheit bei der Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen erhöhen. Sie konkretisiert Vorgaben des Windenergieerlasses für den Schutz bedrohter Vogelarten. Indem beispielsweise Untersuchungszeiten oder die Erfassung von Nistplätzen weiter konkretisiert werden, sollen Prüfverfahren zur Genehmigung von Windkraftanlagen auf eine einheitliche Grundlage gestellt werden.

DK

 

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