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(GZ-12-2021)
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► Abschlussbericht zur Breitbandförderung:

 

Breitbandausbau in Bayern ist Erfolgsprojekt

 

Die Breitbandförderung ist das erfolgreichste technische Infrastrukturprojekt Bayerns der vergangenen Jahre. „Dank massivem und freiwilligem Engagement des Freistaats sind künftig mehr als 6,3 Millionen bayerische Haushalte mit schnellem Internet versorgt. Der Freistaat geht damit einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern“, betonte Finanz- und Heimatminister Albert Füracker bei der Vorstellung des Abschlussberichts zur Förderung nach der Breitbandrichtlinie (2014 – 2020). Daran knüpft der Freistaat nun mit der Förderung nach der Gigabitrichtlinie nahtlos an.

Bereits mit der bisherigen Breitbandförderung wurden 1.815 Kommunen 1,2 Milliarden Euro an staatlichen Fördermitteln zugesagt. Die bayerischen Kommunen beteiligen sich mit rund 334 Millionen Euro. Damit wurden 3.051 Projekte finanziert, von denen mit Stand März 2021 bereits 2.100 abgeschlossen und vollständig in Betrieb genommen sind. Weniger als 1.000 Projekte befinden sich noch im Bau. Hierbei handelt es sich meist um kleinere Gebiete zur Erschließung der letzten noch unversorgten Anschlüsse. Von rund 800.000 geförderten Anschlüssen sind über 680.000 bereits in Betrieb, die meisten davon im ländlichen Raum. Nach Abschluss der Baumaßnahmen werden über 99 % der bayerischen Haushalte mit schnellem Internet versorgt sein.

Super-Vectoring

Mit dem Einsatz von Super-Vectoring in den gefördert ausgebauten Breitbandnetzen können Haushalte, die bisher mit 50 Mbit/s versorgt wurden, künftig mit bis zu 250 Mbit/s versorgt werden, ohne dass hierfür zusätzliche Fördermittel aufgebracht werden müssen. Von den nach Breitbandrichtlinie verbeschiedenen rund 1,2 Milliarden Euro Fördermittel fließen über 1,1 Milliarden Euro in den ländlichen Raum, rund 700 Millionen Euro gehen an Kommunen im Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH).

BayernAtlas

Jeder kann den Breitbandausbau in Bayern bis vor die eigene Haustür verfolgen. Im BayernAtlas der bayerischen Verwaltung für Digitalisierung, Breitband und Vermessung lässt sich direkt Einblick in die geförderten Erschließungsgebiete nehmen. Baufortschritt und die beauftragten Telekommunikationsbetreiber werden als zusätzliche Information dargestellt.

Seit einem Jahr ist die Bayerische Gigabitrichtlinie (BayGibitR) in Kraft und hat Ende 2020 die bisherige Bayerische Breitbandrichtlinie (BbR) abgelöst. Die Breitbandförderung im Freistaat wurde damit auf Gebiete ausgeweitet, die bereits mit mindestens 30 Mbit/s durch einen Netzbetreiber versorgt sind (sog. graue NGA Flecken). Die bayerische Breitbandförderung erfuhr damit eine konsequente Fortentwicklung und wurde auf die Schaffung einer gigabitfähigen und zukunftsfesten Glasfaserinfrastruktur bis in die Gebäude ausgerichtet, die mit der bisherigen Förderrichtlinie aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben nicht zu erreichen waren. „Der Freistaat ist damit europaweiter Vorreiter“, hob Füracker hervor.

Pilotprojekte

Eine Pilotförderung in sechs bayerischen Gemeinden ab Dezember 2018 hat entscheidend zur Genehmigung der BayGibitR durch die Europäische Kommission beigetragen. In den Pilotprojekten hat der Freistaat nachgewiesen, dass die Förderung mit dem europäischen Beihilferecht vereinbar ist, dass der dazugehörige Förderprozess schlank und unbürokratisch ausgestaltet ist. Die Telekommunikationsunternehmen zeigten großes Interesse. Von der neuen Förderung profitieren gewerblich genutzte Anschlüsse, sofern diesen aktuell oder durch eigenwirtschaftlichen Ausbau in den kommenden drei Jahren noch kein Netz mit Bandbreiten von 200 Mbit/s symmetrisch (Up- und Download) zuverlässig zur Verfügung steht, das heißt dort, wo noch keine Glasfaser liegt.

Privathaushalte können profitieren, soweit eine zuverlässige Versorgung mit 100 Mbit/s im Download nicht gegeben oder zumindest absehbar ist. Bei einer Versorgung mit mindestens 500 Mbit/s im Download – dies betrifft vornehmlich die über das Koaxialkabelnetz (mind. mit dem Standard DOCSIS 3.1) versorgten Anschlüsse – scheidet eine Förderung grundsätzlich aus.

Gigabitrichtlinie

Die neue Richtlinie wird gut angenommen: Über 600 Gemeinden sind bereits in ein Förderverfahren auf Grundlage der Gigabitrichtlinie eingestiegen. Sontheim im Landkreis Unterallgäu hat als erste Gemeinde den gesamten Förderprozess nach BayGibitR durchlaufen und einen Förderbescheid erhalten. Mit einer Fördersumme von über 1,1 Millionen Euro werden 916 Adressen direkt an das Glasfasernetz angebunden. Die Gemeinde hat damit nachgewiesen, dass auch mit der neuen Richtlinie eine zügige Projektumsetzung erfolgen kann.

Mit der bayerischen Kofinanzierung zur Bundesförderung werden auch weiterhin alle Gemeinden unterstützt, die das Bundesprogramm für den Breitbandausbau nutzen. Die niedrigeren Fördersätze des Bundes werden dabei auf das Niveau der BayGibitR angehoben (i.d.R. 90 %). Die Nutzung des Bundesprogramms ist insbesondere für Kommunen ratsam, die noch über zahlreiche Adressen verfügen, die mit weniger als 30 Mbit/s versorgt sind.

Beste Fördermöglichkeiten

Die Kombination aus Bundes- und Landesmitteln und insbesondere die Härtefallregelung erlauben die Realisierung besonders kostenintensiver Projekte. Bislang wurde 169 Kommunen Kofinanzierung in Höhe von über 164 Millionen Euro zugesichert. Zuletzt konnte der Landkreis Cham von Kofinanzierungsmitteln in Höhe von über 63 Millionen Euro profitieren.

„Mit der Kombination von Bundesförderung, bayerischer Kofinanzierung und Gigabitrichtlinie haben Bayerns Kommunen auch künftig bundesweit mit Abstand die besten Fördermöglichkeiten“, hob Minister Füracker abschließend hervor.

DK

 

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