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(GZ-14-2021)
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► Wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit:

 

Energiegenossenschaften treiben Energiewende voran

 

Bis zum Jahr 2045 will die Bundesrepublik zu einem klimaneutralen Land werden. Dieses ehrgeizige Ziel erfordert auch im Bereich der Energieproduktion neue Wege. „Energiegenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag dazu, den Wandel zur Klimaneutralität zu gestalten“, sagte Alexander Büchel, Mitglied des Vorstands des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB), anlässlich des Internationalen Tags der Genossenschaften in München. Allerdings gebe es auch politische Entscheidungen, die den Energiegenossenschaften im Wege stünden.

„Energiegenossenschaften treiben die Energiewende dezentral voran. Mit 102 Photovoltaikgenossenschaften in Bayern, drei Betreibern von Windenergieanlagen, 86 Betreibern von Nahwärmenetzen und 21 Biogasgenossenschaften machen sie ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit vor Ort sichtbar“, betonte Büchel. Hinzu kommen 32 genossenschaftliche Energieversorgungsunternehmen. Einige von ihnen beliefern ihre Kunden seit mehr als 100 Jahren über eigene Netze mit Strom, den sie zum Teil mit eigenen Wasserkraftwerken erzeugen.

Bei einem Gesamtumsatz in Höhe von 339,9 Millionen Euro (2020) und einem Gesamtergebnis in Höhe von 29,1 Millionen Euro halten die bayerischen Energiegenossenschaften die Wertschöpfung in der Region und fördern dadurch auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das bewiesen die 36.940 Mitglieder und 370 Beschäftigte der Energiegenossenschaften in Bayern.

Allerdings beklagte Büchel eine Vielzahl von politischen und regulatorischen Hürden, die den zumeist vergleichsweise kleinen Energiegenossenschaften das Wirtschaften schwer machen. „Es ist an der Zeit, den Wert dezentraler und regionaler Energieerzeugung und -versorgung zu erkennen, zu fördern und ihr gleiche Wettbewerbschancen einzuräumen wie Großproduzenten“, mahnte Büchel.

Netzkapazitäten erweitern

So ist es zum Beispiel notwendig, die Netzkapazitäten zu erweitern, um den weiteren Ausbau erneuerbarer Energien verlässlich zu gewährleisten. Da der Umbau des Energiesystems eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, darf dies nicht zulasten der Anlagen- oder der Netzbetreiber geschehen. Für viele erneuerbare-Energien-Anlagen ist die Teilnahme an Ausschreibungen vorgesehen, um eine EEG-Vergütung zu erhalten. Die dazu nötigen Voraussetzungen bevorzugen größere Anbieter. An kleinere Mitbewerber stellen sie unzumutbar hohe Anforderungen, verbunden mit erheblichen wirtschaftlichen Risiken. „Es ist dringend geboten, die Wettbewerbschancen für kleine Anbieter erneuerbarer Energien zu erhöhen und die Anforderungen zu vereinfachen“, forderte Büchel.

Notwendig ist auch eine Angleichung von Netzentgelten in Stadt und Land. Ein Großteil der erneuerbaren Energien wird im ländlichen Raum erzeugt. „Unterschiedliche Netzentgelte in städtischen und ländlichen Regionen benachteiligen ländliche Anbieter. Dieses Ungleichgewicht muss dringend beendet werden“, ergänzte Büchel.

Perspektive für ausgeförderte Anlagen schaffen

Als problematisch stellt sich darüber hinaus die Möglichkeit zur Nutzung ausgeförderter Anlagen dar. „Diese Anlagen produzieren weiterhin klimaneutralen, sauberen Strom. Die Betreiber brauchen Rahmenbedingungen, die es ihnen erlauben, diesen Strom auch weiter wirtschaftlich zu erzeugen und damit die Energiewende zu unterstützen“, gab Büchel zu bedenken.

Bei der genossenschaftlichen, regionalen Energieversorgung wird die Versorgung der eigenen Mitglieder mit Energie nach wie vor benachteiligt. „Das ergibt keinen Sinn und muss geändert werden“, sagte Büchel. Nach EU-Recht hätte Deutschland bis Ende Juni sicherstellen müssen, dass ein Energy Sharing diskriminierungsfrei möglich ist. Hierzu ist ein Wegfall der EEG-Umlage und der Stromsteuer für Mitglieder einer Erneuerbare-Energien-Gemeinschaft nötig. „Dies muss in der neuen Legislaturperiode zügig umgesetzt werden“, forderte Büchel. Doch auch bürokratische Auflagen erweisen sich immer wieder als problematisch für den gewünschten und erforderlichen Ausbau erneuerbarer Energien.

Feste Abstandsregeln behindern beispielsweise häufig den Bau neuer Windenergieanlagen. Dabei sind bestehende Regelungen zum Beispiel zur Lärmemission der Anlagen oder zum Schattenwurf ohnehin einzuhalten. Zusätzlich erschweren unklar definierte Naturschutzauflagen den Bau von Windenergie- und Wasserkraftanlagen. „Solche Hemmnisse gilt es, durch praxistaugliche Regelungen und im Einvernehmen vor Ort zu ersetzen“, betonte Büchel.

Wichtiger Beitrag zur Nachhaltigkeit

„Die genossenschaftliche Idee wurde in Zeiten des Umbruchs und der Unsicherheit geboren. Seither haben Genossenschaften dabei geholfen, Probleme zu lösen und dort gemeinschaftlich gehandelt, wo der Staat oder andere Akteure nicht aktiv wurden. Am Beispiel der Energiegenossenschaften zeigt sich, dass Genossenschaften nach wie vor diese Rolle übernehmen und als Problemlöser und Innovationstreiber fungieren“, sagte Büchel.

Aufgrund ihres von Gemeinsinn geprägten Ansatzes eignen sich Genossenschaften besonders gut dazu, den Wandel der Energieversorgung mitzutragen. „Nachhaltigkeit liegt in der genossenschaftlichen DNA. Durch aktive Bürgerbeteiligung fördern Energiegenossenschaften die Akzeptanz für die Energiewende und den Ausbau erneuerbarer Energien“, erklärte Büchel.

In einer Genossenschaft bestimmen die Mitglieder gleichberechtigt über die Geschicke mit. „Dieser urdemokratische Ansatz ist ideal dazu geeignet, bei lokalen Energieprojekten Interessen auszugleichen und neue Wege zu finden, die andernfalls verschlossen blieben“, ergänzte Büchel.

 

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