(GZ-23-2021) |
► DWA-Studie: |
Kommunale Kläranlagen übertreffen EU-Vorgaben |
Auch während der Corona-Pandemie hat die deutsche Abwasserwirtschaft die Vorgaben der EU-Kommunalabwasserrichtlinie in vielen Bereichen deutlich übertroffen. Dies belegt der jüngste Leistungsnachweis kommunaler Kläranlagen der DWA. Außerdem konnten die Betreiber den Energieverbrauch der Anlagen weiter senken und gleichzeitig die Eigenenergieerzeugung steigern. |
Laut der letzten Erhebung des Statistischen Bundesamts im Jahre 2016 lag der Anschlussgrad der Einwohner an kommunale Kläranlagen bei 97,1 %. Von den insgesamt 9.105 kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen in Deutschland mit einer Ausbaukapazität von 151,8 Mio. Einwohnerwerten beteiligten sich 5.220 Kläranlagen mit einer Ausbaukapazität von 130,8 Mio. E am 33. DWA-Leistungsnachweis. Um eine Eutrophierung der Gewässer und von Nord- sowie Ostsee zu verhindern, stehen besonders Nährstoffe wie Phosphor und Stickstoffe im Fokus der Kommunalabwasserrichtlinie. Bundesweit wurden 93,1 Prozent des Gesamtphosphors in den Kläranlagen aus dem Abwasser entfernt und in den Klärschlamm eingebaut. Die Vorgabe der Kommunalabwasserrichtlinie liegt bei 80 Prozent und wurde damit deutlich überschritten. Gleiches gilt für die Gesamtstickstoffe, die zu 83,2 Prozent eliminiert wurden. Auch die Abbauleistung beim Parameter Chemischer Sauerstoffbedarf (CSB), Maß für die Summe aller im Wasser vorhanden und unter bestimmten Bedingungen oxidierbaren Stoffe, liegt mit 95,6 Prozent deutlich über den Vorgaben der Richtlinie. Die Betreiber konnten den Energieverbrauch der Anlagen trotz der konstant hohen Reinigungsleistung senken. Kläranlagen zählen zu den größten kommunalen Stromverbrauchern. Ihr Gesamtstromverbrauch wurde seit 2011 von 34 kWh pro Einwohner und Jahr auf 31,2 kWh verringert. Hochgerechnet auf die Gesamtheit der Kläranlagen bedeutet dies eine Reduzierung des Stromverbrauchs der Kläranlagen von rund 4000 GW/h im Jahr 2011 auf etwa 3600 GW/h 2020. Zeitgleich konnten die an der Umfrage beteiligten Kläranlagenbetreiber im Jahr 2020 insgesamt 1.118 GW Eigenstrom erzeugen. An der erfassten Ausbaugröße von 120,8 Mio. E haben die Anlagen mit Eigenstromerzeugung einen Anteil von 59 %. Durch einen weiteren Ausbau einer Faulgasverstromung sind hier, jedoch abhängig von der in den Landesverbänden jeweils vorherrschenden Anlagenstruktur, noch Potenziale zu heben. Derzeit wird der für die Abwasser- und Schlammbehandlung auf den Kläranlagen benötigte Strom bundesweit bilanziert schon zu 36 % durch Eigenstromerzeugung abgedeckt. Neben der Faulgasverstromung werden künftig Photovoltaikanlagen sowie Wind- und Wasserkraft an Bedeutung gewinnen. Kernleistungen der kommunalen Daseinsvorsorge sind die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, weshalb es laut DWA-Studie wichtig ist, die kommunale Ebene hinsichtlich ihrer wasserwirtschaftlichen Aufgaben weiter zu stärken. Hierzu zählen u. a. die Erweiterung der Planungskapazitäten in den Kommunen durch eine verbesserte Personalausstattung sowie die Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit. Ein genereller weiterer Handlungsbedarf auf den Kläranlagen könnte in den kommenden Jahren durch gesetzliche Auflagen zum Bau einer weitergehenden Abwasserbehandlung für die Entfernung von Spurenstoffen aus dem Abwasser ausgelöst werden. Derzeit werden auf diesem Gebiet umfangreiche Untersuchungen vorgenommen. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass der Gewässerschutz gerade mit Blick auf die Trinkwasserversorgung auch künftig eine zentrale Rolle einnimmt. Dem Vorsorge- und insbesondere dem Verursacherprinzip muss im Rahmen des Gewässerschutzes eine hohe Bedeutung beigemessen werden. Einträge von Nitrat, Mikroplastik oder auch Arzneimitteln in die Gewässer bzw. in das Abwasser sind möglichst an der Quelle zu vermeiden. In diesem Zusammenhang muss in Deutschland und auf europäischer Ebene eine erweiterte Herstellerverantwortung für das Wasserrecht angestrebt und damit in der Wirkungskette früher angesetzt werden. Auch gilt es, die Konsumenten weiter für wasserschädliche Produkte zu sensibilisieren, um Nachfrage und Angebot aufzulösen. Bereits im Rahmen der Bewertung und Zulassung von Stoffen sollten mögliche negative Auswirkungen auf die Gewässer zukünftig verstärkt berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sollten auch Verbote ausgesprochen werden dürfen. |
DK
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