(GZ-3-2022) |
► Finanzierungshilfen sind essenziell: |
Corona-Hilfen der LfA laufen weiter
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LfA unterstützt weiterhin mit Förderkrediten, Risikoübernahmen und
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Die Corona-Hilfen der LfA Förderbank Bayern laufen bis zum 30. Juni 2022 weiter. Damit stehen den bayerischen Betrieben auch im neuen Jahr die zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krise zusätzlich eingeführten bzw. optimierten Förderkreditprogramme sowie erweiterte und vereinfachte Haftungsfreistellungen und LfA-Bürgschaften zur Verfügung. Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs der Unternehmen bietet die LfA darüber hinaus unkomplizierte Tilgungsaussetzungen bei bereits bestehenden Krediten sowie Eigenkapitalangebote an. Das verlängerte Maßnahmenpaket der LfA umfasst folgende Angebote: Der LfA-Schnellkredit mit 100-prozentiger Risikoentlastung der Hausbank ist speziell für Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konzipiert. Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 50.000 Euro erhalten, Betriebe mit 6 bis 10 Beschäftigten bis zu 100.000 Euro. Die Kreditzusage erfolgt ohne Risikoprüfung. Zudem besteht die Möglichkeit einer einmaligen kostenlosen vorzeitigen Tilgung. Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit 90-prozentiger Risikoentlastung für die Hausbank richtet sich an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro und freiberuflich Tätige. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 30 Millionen Euro. Für langfristige Konsolidierungen und Umschuldungen stehen den Betrieben außerdem der optimierte Universalkredit (auf 80 Prozent erhöhte Haftungsfreistellungen) und der Akutkredit zur Verfügung. Speziell für gemeinnützige Organisationen hat die LfA zudem das Förderprogramm Corona-Kredit – Gemeinnützige im Portfolio. Die Kreditobergrenze wurde hier zum Jahreswechsel auf 2,3 Millionen Euro angehoben (bisher 1,8 Millionen Euro). Die vereinfachten Antrags- und Zusageverfahren für Bürgschaften und Haftungsfreistellungen werden weitergeführt. Für bereits bestehende Kredite gibt es darüber hinaus weiterhin unkomplizierte Möglichkeiten für Tilgungsaussetzungen. Mitte März 2020 hatte die LfA zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zunächst unkomplizierte Tilgungsaussetzungen für bereits bestehende Kredite ermöglicht und anschließend zügig weitere Angebote zur Liquiditätssicherung eingeführt. Die Corona-Hilfen stehen Unternehmen zur Verfügung, die entsprechend der EU-beihilferechtlichen Sonderregelungen (Temporary Framework) nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen. Arbeitsplätze erhalten Bayerns Wirtschaftsminister und LfA-Verwaltungsratsvorsitzender Hubert Aiwanger: „Bayerns Unternehmen können weiter auf die Unterstützung der LfA zählen. Diese Finanzierungshilfen sind essenziell, um die wirtschaftlichen Corona-Folgen abzufedern. Seit Beginn der Pandemie hat die LfA Kredite und Bürgschaften in Höhe von fast zwei Milliarden Euro ermöglicht. So sichern wir den Fortbestand vieler Betriebe und erhalten zahlreiche Arbeitsplätze.“ LfA-Vorstandsvorsitzender Dr. Bernhard Schwab erläutert: „Durch die Verlängerung unserer bewährten Corona-Hilfen durch die Bayerische Staatsregierung, stehen bis Mitte des Jahres weiterhin einfache und wirksame Finanzierungshilfen speziell für kleine und mittlere Betriebe in Bayern zur Verfügung. Für Zukunftsinvestitionen können die Unternehmen daneben auf unsere umfassende Gründungs- und Wachstumsförderung und die attraktiven Finanzierungsangebote für Energieeffizienz, Umwelt- und Klimaschutz sowie Innovation und Digitalisierung zurückgreifen.“ |
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