(GZ-4-2022) |
► Monopolkommission stellt neues Sektorgutachten Telekommunikation vor: |
Wettbewerb im Umbruch |
Die Monopolkommission hat ihr 12. Sektorgutachten Telekommunikation „Wettbewerb im Umbruch“ vorgelegt. Darin gibt sie Empfehlungen, wie der Wettbewerb auf der Netzebene und der Dienstebene zum Vorteil der Endnutzer ausgebaut werden kann.
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Zunächst sollten laut Kommission die Abschaltung des Kupfernetzes und der Wechsel auf Glasfasernetze wettbewerbskonform erfolgen. Zugleich sei Planungssicherheit für die Marktteilnehmer über den gesamten Migrationsprozess wichtig. Beides wäre gewährleistet, wenn die kupferbasierten Vorleistungsentgelte bis zum Ende des Migrationsprozesses real stabil gehalten werden. Kritisch sieht die Monopolkommission, dass die Deutsche Telekom AG langfristige Abnahmeverträge nur mit großen Vorleistungsnachfragern abgeschlossen hat. Den nicht an diesem sog. Commitment- Modell beteiligten Glasfasernetzbetreibern entziehe dies dauerhaft die Nachfrage nach Netzzugang, was wiederum deren Netzausbau erschwert. Zudem gelte es, die Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen beizubehalten. Für den Mobilfunk stehe nur eine begrenzte Menge an Frequenzspektrum zur Verfügung. Diese sollte zwischen den Mobilfunknetzbetreibern so verteilt sein, dass sowohl eine hochwertige Mobilfunkversorgung als auch Wettbewerb zwischen den Mobilfunknetzen gewährleistet ist. Dies sei am ehesten sichergestellt, wenn die Mobilfunkfrequenzen auch weiterhin versteigert werden. „Auch bei der künftigen Frequenzvergabe ist auf ein wettbewerbliches Verfahren in Form einer Versteigerung zu achten“, betont der Vorsitzende der Monopolkommission, Professor Jürgen Kühling. Interoperabilitätspflicht ist wettbewerbsschädlich „Überregulierung bei interpersonellen Telekommunikationsdiensten vermeiden“, lautet eine weitere Empfehlung. Bislang können nur Endnutzer desselben Kommunikationsdienstes wie WhatsApp, Signal, Threema und Wire untereinander kommunizieren. Nun planen die Koalitionsparteien, eine diensteübergreifende Kommunikation durch eine Interoperabilitätspflicht zu ermöglichen. „Solche Interoperabilitätsverpflichtungen sind aktuell abzulehnen, da sie derzeit mehr Nachteile als Vorteile für den Wettbewerb verursachen würden“, erklärt Kühling. Eine symmetrische Interoperabilitätsverpflichtung, die auch gegenüber kleineren Anbietern greifen würde, ist aus Sicht der Monopolkommission unverhältnismäßig und wettbewerbsschädlich, da diesen Anbietern die Möglichkeit entzogen würde, sich gegenüber großen Anbietern durch bessere Funktionen oder höhere Datenschutzstandards abzugrenzen. Eine asymmetrische Interoperabilitätsverpflichtung, die sich nur an marktmächtige Unternehmen richtet, sei nur sinnvoll, wenn ein Marktversagen identifiziert wird. Eine solche Situation sei derzeit nicht erkennbar. In seiner Stellungnahme zum Gutachten begrüßt BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers die Vorschläge der Monopolkommission. Auch der BREKO sieht die große Gefahr, dass das sogenannte Commitment-Modell der Deutschen Telekom, bei dem diese Zugangs- und Entgeltvereinbarungen mit den größten Vorleistungsnachfragern 1&1, Telefónica und Vodafone getroffen hat, zu einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs und damit zu einem Hemmschuh für den Wechsel von Kupfer- auf Glasfaseranschlüsse werden kann. Auch Buglas-Geschäftsführer Wolfgang Heer zeigt sich zufrieden, dass die Monopolkommission die zentrale Bedeutung eines funktionsfähigen Wettbewerbs für den weiteren Glasfaserausbau herausstellt: „Das Expertengremium hat sich intensiv mit der Migration der bisherigen Kupfer- auf moderne Glasfasernetze beschäftigt. Das Gutachten zeigt zutreffenderweise insbesondere auf, dass dem strategischen Missbrauchspotenzial des Migrationsprozesses durch die Telekom und einer potenziellen Marktmachtübertragung wirksam begegnet werden muss. Als Glasfaserverband sprechen wir uns daher dafür aus, die kupferbasierten Anschlüsse gerade auch auf die bereits bestehenden Glasfasernetze der Wettbewerber zu migrieren und nicht auf einen Ausbau der Telekom zu warten. Das schafft nicht nur Anreize zum weiteren Glasfaserausbau für alle Marktteilnehmer, sondern stellt auch die Vielfalt des Wettbewerbs sicher.“ In Zeiten knapper Tiefbau-Ressourcen vermeide dies auch den unsinnigen Überbau bereits bestehender Netze. Dies trägt nach Auffassung des Buglas ebenso zu günstigen und den weiteren Ausbau von Netzen anreizenden Rahmenbedingungen bei wie die von der Monopolkommission adressierte notwendige Planungssicherheit des gesamten Migrationsprozesses für alle Marktteilnehmer. |
DK
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