(GZ-5-2022) |
► VKU veröffentlicht Thesenpapier: |
Gaskraftwerke in der EU-Taxonomie |
Im Rahmen eines Pressegesprächs hat der VKU sein Thesenpapier „Taxonomie für Gas trägt entscheidend zum Klimaschutz bei“ vorgelegt. Dazu erklärte VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing: „Wer glaubt, es ginge bei der EU-Taxonomie jetzt darum, Erdgas dauerhaft als nachhaltig einzustufen, der irrt. Ziel ist die Finanzierung neuer Kraftwerke zu ermöglichen, die zunächst noch Erdgas, künftig aber Wasserstoff bei der Strom- und Wärmeerzeugung verwenden können. Diese Kraftwerke werden in Deutschland eine entscheidende Rolle für den Übergang in eine klimaneutrale Wirtschaft spielen und dauerhaft Bestandteil einer nachhaltigen Energieversorgung sein.“
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„Künftig klimaneutrale Gaskraftwerke und KWK-Anlagen sorgen für stabile Versorgung und sichern so den Ausbau der volatilen Erneuerbaren ab und ermöglichen den Kohleausstieg. Nachhaltigkeit laut EU-Taxonomie unterstützt diese Investitionen und bildet daher einen wichtigen Baustein für ein klimaneutrales Energiesystem“, heißt es eingangs in dem Thesenpapier. Zur Erreichung der Klimaziele bis 2045 zähle zwingend eine Defossilisierung des Energiesystems. Daher dürften auch Gas-Kraftwerke und Gas-KWK-Anlagen nicht als langfristig fossile Erzeugungsanlagen geplant und betrieben werden. Schon ab Ende der 2020er Jahre sollten aus Sicht des VKU keine Anlagen mehr in Betrieb gehen, die nicht auf eine Umrüstung für den Einsatz von 100 Prozent Wasserstoff vorbereitet sind. Die kommunalen Stadtwerke richteten ihre Planungen darauf aus und verfolgten vielerorts sogar noch ehrgeizigere Planungen. Sinnvolles Instrument Angesichts von Kernenergie- und Kohleausstieg sowie mehrjährigen Realisierungszeiten seien dafür allerdings zeitnah Investitionsentscheidungen in Milliardenhöhe sowohl in klimagerechte Erzeugungsanlagen und als auch in den Aus- und Umbau der Energienetze erforderlich, die die Transformation des deutschen Energiesystems bis 2045 entscheidend prägen werden. Die EU-Taxonomie, die ein einheitliches Verständnis der Nachhaltigkeit von wirtschaftlichen Tätigkeiten schaffen soll, sei deshalb ein sehr sinnvolles Instrument, um ausreichend Kapital in nachhaltige Investitionen zu lenken, die dazu beitragen, den Klimawandel effektiv zu bekämpfen, ohne andere Umweltziele zu beeinträchtigen. Eine solche nachhaltige Wirtschaftsaktivität stelle die Verwendung gasförmiger Energieträger – derzeit noch Erdgas, später ausschließlich klimaneutrale Gase und vor allem Wasserstoff – dar. Sie sei zur Erreichung der Klimaneutralität zwingend erforderlich, vor allem, um den erweiterten und beschleunigten Aus- und Zubau volatiler EE-Anlagen abzusichern. Zu dieser Funktion gehörten die Bereitstellung gesicherter Leistung, insbesondere zur Abdeckung von Spitzenlasten im Strom- und Wärmebereich, daneben ergänzende Wärmelösungen mit dauerhaft klimaneutralen Gasen (etwa im Altbaubestand, vollständig oder hybrid) sowie die Übernahme von komplementären Speicher- und Transportfunktionen (Gasnetz als Speicher, Beitrag zur Ableitung von Strom aus Erneuerbaren). In Deutschland solle dies – wie auch im Koalitionsvertrag gefordert – in einem vor Ort abgestimmten Mix unterschiedlicher klimaneutraler Energieformen auf der Basis kommunaler Wärmeplanungen umgesetzt werden. Eine praktikable und sozialverträgliche Alternative zu gasförmigen Energieträgern ist laut VKU nicht ersichtlich. Umso mehr sei der Vorschlag der EU-KOM grundsätzlich zu begrüßen, Erdgas als nachhaltige Übergangstechnologie im Sinne der Taxonomie anzuerkennen. Restriktive Vorgaben „Zwar führt die Aufnahme von Gasaktivitäten in die Taxonomie zu einer grundsätzlichen Anerkennung von Gas als nachhaltige Übergangsaktivität, allerdings sind die Vorgaben und Restriktionen des Kommissions-Entwurfs i. T. so eng gefasst, dass sie unnötig hohe und klimapolitisch nicht sinnvolle Hürden für Finanzierungen errichten“, stellt der VKU fest. Dies betreffe insbesondere unrealistisch hohe Treibhausgasemissions-Grenzwerte für die im Übergang notwendige Erdgasnutzung, die Schlechterstellung von KWK-Anlagen, zum gesetzten Zeitpunkt Anfang 2026, 2030 und 2036 noch nicht erreichbare Quoten an klimaneutralen Gasen, der fehlende Bezug zur Verfügbarkeit von klimaneutralem Wasserstoff sowie standort- und kapazitätsbegrenzende Maßgaben. Diese restriktiven Vorgaben gelte es zumindest deutlich zu lockern. Unter anderem sollte der Zubau von Erzeugungsanlagen, die bei der Genehmigung zu 100 Prozent Wasserstoff-ready sind, keinerlei standortbezogenen oder kapazitätsmäßigen Begrenzungen unterliegen. Dies gelte insbesondere für Fernwärme und KWK-Anlagen. Andernfalls drohe eine klimapolitisch nicht gewollte Begrenzung solcher klimaförderlichen Investitionen. |
DK
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