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(GZ-5-2022)
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► ÖPNV-Finanzierung durch den Bund:

 

Bundesrechnungshof fordert Optimierung

Anlässlich der Zuleitung eines Sonderberichts an Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung zur Finanzierung des ÖPNV hat der Bundesrechnungshof den Bund aufgerufen, seine Finanzierungsinstrumente grundlegend zu bereinigen. „Einfache, klare Regeln und Zuständigkeiten würden dazu beitragen, dass die Bundesmittel mehr bewirken – für einen attraktiven, leistungsfähigen und klimafreundlichen Nahverkehr“, erklärte BRH-Präsident Kay Scheller.

BRH-Präsident Kay Scheller. Bild: Bundesrechnungshof
BRH-Präsident Kay Scheller. Bild: Bundesrechnungshof

Der ÖPNV ist grundsätzlich Länderaufgabe. Zugleich finanziert ihn der Bund immer stärker mit und zahlt mehr als die Länder selbst. Häufiges Problem bei solchen finanziellen Verflechtungen: Transparenz und Wirtschaftlichkeit bleiben auf der Strecke. Dennoch haben Bund und Länder die Verflechtung bis heute nicht aufgelöst. Im Gegenteil: Die Förderung des ÖPNV mit Bundesmitteln soll weiter ausgebaut werden. Auf 13,2 Mrd. Euro steigen allein nach dem Regionalisierungsgesetz und dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz die jährlichen Zahlungen an die Länder bis zum Jahr 2030. Trotzdem fordern die Länder vom Bund noch mehr Geld.

Finanzierung kaum noch zu überblicken

Gesetzliche Leistungen, Förderprogramme und Modellvorhaben, Steuervergünstigungen, Corona-Sonderzahlungen: Die Finanzierung des ÖPNV ist laut BRH zu einem komplexen Gebilde geworden, das kaum noch zu überblicken ist. Der Bund wisse deshalb selbst nicht genau, wie viel Geld er insgesamt für den ÖPNV ausgibt. Deshalb empfiehlt der Bundesrechnungshof, die Finanzierungsinstrumente des Bundes grundlegend zu bereinigen und in ein einheitliches ÖPNV-Gesetz zu packen. Nur so könne der Bund seine Maßnahmen aufeinander abstimmen und überprüfen, ob das Geld – mit Blick auf die verkehrs- und klimapolitischen Ziele – wirksam und wirtschaftlich eingesetzt wird. Zu diesem Zweck solle auch eine zentrale Koordinierungsstelle beim Bund eingesetzt werden.

Nach Auffassung des DStGB gibt es gerade im Bereich der Förderprogramme Konsolidierungsbedarf. Das bestehende System habe sich aber beispielsweise bei der Angebotsfinanzierung über Regionalisierungsmittel durchaus bewährt, auch zur Aufrechterhaltung der ÖPNV-Leistungen während der Pandemie, betont der Kommunalverband in einer Stellungnahme. Wichtig sei, dass sich der Bund auch aus Gründen des Klimaschutzes für den ÖPNV-Ausbau noch stärker engagiert. Laut DStGB ist die ÖPNV-Finanzierung auf Bundesebene in der Tat aufgrund der vielfältigen Programme nur schwer überschaubar. „Das liegt jedoch auch daran, dass ÖPNV-Systeme komplex sind, eine Vielfalt an Zuständigkeiten umfassen und der ÖPNV-Ausbau auch auf diverse Ziele aus anderen Politikbereichen jenseits der Verkehrspolitik einwirkt. Neben der Finanzierung von verschiedensten Formen der Infrastruktur und des Betriebs auf Schiene und Straße gilt es z.B., die Modernisierung des ÖPNV voranzutreiben durch Digitalisierungsprojekte, Elektrifizierung der Fuhrparks oder neue Bedienformen.

Demzufolge kommen von jeher unterschiedliche Finanzierungsquellen aus mehreren Bundesressorts in Betracht.“ Der ÖPNV-Ausbau trage zur Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse, zur Förderung des Tourismus oder einem proaktiven Strukturwandel durch besondere Infrastrukturprojekte und damit eine bessere Erreichbarkeit bei. Selbst in kommunalen Haushalten seien durch Tiefbauprojekte, Zuschüsse an kommunale Verkehrsunternehmen, Klimaschutzprojekte, Infrastrukturmaßnahmen oder Schülerverkehre verschiedene Verwaltungsbereiche in die ÖPNV-Finanzierung involviert. Wichtig sei daher die Koordination und Abstimmung aller Akteure, damit trotz der Vielfalt an Zuständigkeiten eine Gesamtstrategie im Sinne einer Stärkung des ÖPNV und der Nutzung von Synergien verfolgt werden kann. Der Vorschlag des Bundesrechnungshofs, eine Koordinierungsstelle beim Bund einzurichten, erscheine sachgerecht.

Transparenz im Förderdschungel

„Der Weg über ein ÖPNV-Gesetz kann hilfreich sein, den Förderdschungel zu lichten und mehr Transparenz bei Mitteleinsatz und -verwendung zu erreichen. Jedoch dürfen durch so einen Prozess dringend notwendige Mittelerhöhungen nicht durch Finanzierungsstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern verzögert werden“, heißt es weiter. Gerade die Verflechtung habe sich bei der ÖPNV-Finanzierung durchaus bewährt und sei auch Garant dafür, dass der Bund sich für den ÖPNV-Ausbau engagiert.

Ebenso habe sich das Prinzip der Angebotsfinanzierung im Schienenpersonennahverkehr als auch im straßengebundenen ÖPNV durch Regionalisierungsmittel von Bund und Ländern bewährt. Für die Bewältigung der Aufgaben im Klimaschutz und eine Mobilitätswende vor Ort in den Städten und Gemeinden müssten über dieses Instrument in den kommenden Jahren umfangreiche ÖPNV-Verbesserungen finanziert werden. Hierbei wie auch bei der Infrastrukturfinanzierung mittels GVFG sei jedoch stets zu gewährleisten, dass Bundesmittel von den Ländern auch 1:1 für den ÖPNV an die Aufgabenträger bzw. Infrastrukturentwickler und -betreiber weitergereicht werden. „Auch in diesem Punkt setzt der Bundesrechnungshof den Finger in die richtige Wunde“, konstatiert der DStGB.

DK

 

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