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(GZ-6-2022)
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► Rückwirkende Umsatzsteuer:

 

Kurorte und Heilbäder

Kurorte und Heilbäder sollen Umsatzsteuer für Investitionen in öffentliche Kureinrichtungen nicht nachzahlen müssen. Das fordert Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger.

„Kurorte und Heilbäder sind eine wichtige Stütze in der Gesundheitsversorgung, ein bedeutender Sektor im Bayerntourismus und ein Wirtschaftsfaktor im ländlichen Raum“, so Aiwanger.

„Die Corona-Pandemie hat diese oft finanzschwachen Kommunen hart getroffen. Wenn die Gemeinden jetzt rückwirkend ab 2018 noch Umsatzsteuer nachzahlen müssen, fehlten ihnen die Mittel, sich für die Zukunft attraktiv aufzustellen. Deshalb appelliere ich an den Bundesfinanz- und den Bundeswirtschaftsminister:

Verzichten Sie auf rückwirkende Zahlungen oder setzen Sie diese längerfristig aus.“ Zu den öffentlichen Kureinrichtungen zählen beispielsweise Parks und Plätze, Wanderwege, Loipen und Kurhäuser.

Bedeutender Sektor

Im vergangenen Jahr fand mit 27 Prozent mehr als jede vierte Übernachtung in Kurorten und Heilbädern statt. Und sie sind als Destinationen bei den Gästen beliebt: Unter den Top-10-Gemeinden mit den meisten Übernachtungen in Bayern waren sechs Kurorte und Heilbäder.

 

 

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