(GZ-13-2022) |
► Bayerische EFRE-Förderung: |
Grünes Licht aus Brüssel |
Die Europäische Kommission hat das neue bayerische Programm des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) genehmigt. „Damit gibt es grünes Licht für rund 577 Millionen Euro Investitionsmittel für die Förderperiode 2021 bis 2027“, erklärte Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, unter dessen Federführung das Programm in Abstimmung mit den beteiligten Ministerien und vielen Partnern erarbeitet wurde: „Wir setzen damit starke Impulse für gleichwertige Lebensverhältnisse, Innovation und Klimaschutz und fördern gezielt kleine und mittlere Unternehmen.“
Förderschwerpunkte sind Forschungsinfrastruktur, Technologietransfer, KMU-Unterstützung und Kommunalmaßnahmen, teilweise mit gezielter Ausrichtung auf Klimaschutz und Energieeffizienz. Auch Hochwasserschutz wird mit erheblichen Mitteln ausgestattet. 60 Prozent der Mittel sollen in den Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) fließen, so dass das Programm gezielt den strukturschwächeren Regionen in Bayern und damit dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse dient.
Das bayerische Programm wurde als eines der ersten EFRE-Programme in ganz Europa genehmigt. „Dieser Erfolg ist Ergebnis unserer engen und konstruktiven Abstimmung mit der Europäischen Kommission. Wir haben hart, aber immer ergebnisorientiert verhandelt. Das möchte ich ausdrücklich würdigen“, unterstrich Staatsminister Aiwanger, der im Laufe des Prozesses auch selbst mit der zuständigen EU-Kommissarin für Kohäsions- und Reformpolitik Elisa Ferreira gesprochen hatte. Aber auch innerbayerisch konnten sich Wirtschafts- und Sozialpartner, Kommunale Spitzenverbände, Organisationen der Zivilgesellschaft und andere Partner intensiv einbringen. Aiwanger: „Eine EFRE-Programmierung funktioniert nur, wenn alle Partner gut zusammenwirken. Das hat auch diesmal in Bayern wieder sehr gut geklappt.“ Am Programm beteiligen sich neben dem Bayerischen Wirtschaftsministerium auch die Ministerien für Bau, für Umwelt und für Wissenschaft.
Bei einer Sitzung des EFRE-Begleitausschusses am 14. Juli werden die nötigen Beschlüsse zur Finalisierung der Fördergrundlagen gefasst. Im Anschluss können die Förderungen beginnen.
Auch künftig werden die bayerischen EFRE-Mittel über fest definierte Förderlinien ausgereicht. Zuständig für Förderentscheidungen sind alleine die jeweiligen Fachstellen der Staatsverwaltung. Ansprechpartner für potenzielle Zuwendungsempfänger sind bei den meisten Maßnahmen die örtlich zuständigen Bezirksregierungen.
Informationen zum neuen Programm und zu den Fördermöglichkeiten finden sich auf der neuen EFRE-Website www.efre-bayern.de. Dort sind für alle Maßnahmen die passenden Ansprechpartner genannt.
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