Die Vorgehensweise der BEG im Rahmen der wiederholten Eignungsprüfung des Bieters National Express Rail GmbH (NX) unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des OLG München sei nicht zu beanstanden. Weder sei ein Ausschluss des Angebots von NX geboten noch sei die Wertung des Angebots zu wiederholen. An der Absicht, NX im Vergabeverfahren S-Bahn Nürnberg den Zuschlag zu erteilen, sei nichts auszusetzen. Der endgültige Zuschlag an die National Express Rail GmbH darf frühestens nach Ablauf der zweiwöchigen Beschwerdefrist erteilt werden.
Innen- und Verkehrsstaatssekretär Gerhard Eck zur Entscheidung der Vergabekammer Südbayern: „Wieder haben wir einen Meilenstein erreicht. Ich hoffe, dass nun eine endgültige Klarheit über den zukünftigen Betreiber der S-Bahn Nürnberg herrscht.“
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