(GZ-24-2022) |
► Kommunale Standorte für Mobilfunkmasten: |
Mustermietvertrag soll Erschließung erleichtern |
Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH des Bundes (MIG) und der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) haben sich auf einen Mustervertrag für die Bereitstellung von Grundstücken für den geförderten Mobilfunkausbau geeinigt. Auf dieser Grundlage können künftig geeignete kommunale Grundstücke ohne langwierige Verhandlungen und rechtssicher bereitgestellt und „weiße Flecken“ in der Mobilfunkversorgung schneller geschlossen werden.
„Der DStGB wird seinen Mitgliedskommunen den Mustervertrag als Grundlage für den Abschluss von Einzelverträgen mit der MIG zur Verfügung stellen“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gigabitbüro des Bundes. Der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Uwe Zimmermann, betonte: „Bei Verwendung dieses Vertragswerkes können die kommunalen Verantwortungsträger sicher sein, dass ihre Interessen angemessen berücksichtigt sind“. Er appellierte an die Kommunen, die Gelegenheit zu nutzen und geeignete kommunale Flächen verfügbar zu machen.
Neben kommunalen Liegenschaften stehen auch forst- und landwirtschaftliche Flächen im Fokus, um Versorgungslücken beim Mobilfunk zu schließen. Im Mai 2022 haben sich der Deutsche Bauernverband (DBV) und die MIG auf einen Mustervertrag geeinigt. Dieser steht den Landes-, Regional- und Kreisbauernverbänden des DBV als Beratungsgrundlage für ihre Mitglieder zur Verfügung.
Die MIG übernimmt im Rahmen der Mobilfunkförderung u.a. die Standortvorbereitung für die Errichtung eines Mobilfunkmasten. Nach abgeschlossener Standortvorbereitung wird durch die MIG ein Förderaufruf veröffentlicht. Interessierte Unternehmen können sich darum bewerben, auf dem entsprechenden Grundstück einen geförderten Mobilfunkmast zu errichten.
Weitere Informationen und Kontakt
Beratung zu diesen und anderen Themen im Bereich des Breitbandausbaus übernimmt das Gigabitbüro des Bundes (https://gigabitbuero.de).
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