(GZ-1/2-2023) |
► Stromerlösabschöpfung: |
Kritik der Biogasbranche |
Der Bundestagsausschuss für Klima und Energie hat Änderungsvorschläge für das Strompreisbremsengesetz beschlossen, in dem die Abschöpfung von Strommarkterlösen für Erneuerbare Energien Anlagen geregelt ist. Trotz mehrerer Verbesserungen in den Bereichen Biogas und Altholz müssen laut dem Bundesverband Bioenergie (BBE) Betreiber von Restholzkraftwerken weiter um ihre Zukunft bangen.
„Die vom Ausschuss empfohlenen Änderungen beim Biogas und beim Altholz sind ein wichtiger Schritt hin zu mehr Versorgungssicherheit in den nächsten Monaten. Demnach soll die Abschöpfung von Strommarkterlösen erst ab einem Megawatt Bemessungsleistung greifen und Satelliten-Blockheizkraftwerke nicht in die Berechnung der Leistung eingehen. Dies befreit richtigerweise nicht nur die meisten Biogasanlagen, die ohnehin mit hohen Kosten zu kämpfen haben, auch ermöglicht es zahlreichen hochflexiblen Biogasanlagen ihre wichtige Aufgabe zur Entlastung der Netze in genau den Stunden vornehmen, in denen ansonsten teures Erdgas eingesetzt werden müsste“, heißt es in einer Mitteilung.
Der erhöhte Sicherheitszuschlag von 9 Cent pro Kilowattstunde für Biogasanlagen kompensiere bei den meisten Anlagen mit einer Leistung oberhalb der Bagatellgrenze die jüngste Steigerung der variablen und fixen Betriebskosten. „Es ist aber nicht nachvollziehbar und energiewirtschaftlich kontraproduktiv, dass die Erlöse aus der flexiblen und netzdienlichen Stromerzeugung unter die Abschöpfung fallen. Auch für Altholzanlagen ist ein erhöhter Sicherheitszuschlag von 7 Cent pro Kilowattstunde ein wichtiger Schritt, um trotz massiv gestiegener Brennstoffkosten weitgehend kostendeckend arbeiten zu können. Allerdings muss der Sicherheitszuschlag auch ausgeförderten Altholzanlagen zugestanden werden, um die Wirtschaftlichkeit dieser Anlagen nicht zu gefährden.“
Für die Betreiber von Restholz- und Strohheizkraftwerken ist der nun beschlossene Abschöpfungsmechanismus aus Sicht des BBE jedoch desaströs; ohne eine Erhöhung des Sicherheitszuschlags stünden diese Anlagen vor dem Aus. Hohe Preissteigerungen bei den Einsatzstoffen seit Beginn der Energiekrise machten einen wirtschaftlichen Betrieb unmöglich, wenn ein Sicherheitszuschlag von lediglich 3 ct/kWh für diese Anlagen beschlossen wird. So seien beispielsweise die Preise für Hackschnitzel seit Anfang 2021 von 102 Euro bis zum Spätsommer 2022 auf 170 Euro geklettert.
Ruf nach Nachbesserungen
Völlig unverständlich sei, wieso die Ampelregierung mitten in einer Energiekrise erneuerbare Wärme und Strom aus fester Biomasse derart benachteiligt, während klimaschädliche Steinkohle gleichzeitig von dem Abschöpfungsmechanismus ausgenommen bleibt. „Wir fordern hier dringend Nachbesserungen, um ein Abschalten fester Biomasseanlagen zu verhindern“, unterstreicht der Verband.
Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Aiwanger sprach von deutlichen Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren bei der Strom- und Gaspreisbremse. Bayerns Engagement habe sich gelohnt. „Wir konnten Verbesserungen für mehr als 90 Prozent unserer Biogasanlagenbetreiber erreichen. Diese Anlagen sind zukünftig nun weitestgehend von der Erlösobergrenze ausgenommen, Sicherheitszuschläge für die Anlagen wurden erhöht. Wir haben es geschafft, dass mehr Biogasanlagen weiter Strom flexibel erzeugen können.“
Bayern habe sich dafür eingesetzt, dass Biogas- und Biomasseanlagen weitestgehend von der Erlösobergrenze ausgenommen werden. Der Freistaat habe im engen Schulterschluss mit den Verbänden erreicht, dass der Bezug der 1 MW-Grenze auf Bemessungsleistung festgesetzt wurde. „Dies ist ein Gewinn für uns alle, für die Erneuerbaren Energien und den Klimaschutz. So können hohe Betriebskosten aufgefangen werden und die meisten Anlagen werden nicht gezwungen ihre Strom- und Wärmeproduktion aufgrund der Erlösabschöpfung runterzufahren.“
Aiwangers Sicht
Wichtig für den Minister war auch, dass Sicherheitszuschläge für alle Biomasseanlagen angehoben wurden, um den gestiegenen Beschaffungspreisen Rechnung zu tragen. Wenigstens wurde der Sicherheitszuschlag für Biogasanlagen auch auf bayerische Initiative hin von zunächst 3 ct/kWh auf 6 ct/kWh, dann auf 7,5 ct/kWh und schlussendlich auf 9 ct/kWh und für Altholzanlagen auf 7 ct/kWh angehoben. Aiwanger: „Dies zeigt eine Einsicht und Würdigung der erneuerbaren Energieanlagen von Seiten des Bundestages. Leider wurde noch nicht ganz verstanden, dass es gerade diese Anlagen sind, die im Winter bei fehlender Sonne und Wind erneuerbare Energie erzeugen. Das ist energiepolitisch unverzichtbar.“
Darüber hinaus konnte erreicht werden, dass eine Rückwirkung aufgehoben wird. Außerdem habe sich Bayern dafür ausgesprochen, dass eine Erlösabschöpfung nur auf monatliche und nicht stundenweise Erlöse auf der Basis des energieträgerspezifischen Monatsmarktwertes erfolgt, stellte Aiwanger fest.
DK
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