(GZ-1/2-2023) |
► Ab 2023 gültig: |
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz |
Am 1. Januar 2023 trat das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Damit werden weltweit zum ersten Mal unternehmerische Sorgfaltspflichten für die Achtung von Menschenrechten und den Schutz von Umweltbelangen umfassend gesetzlich geregelt. Unternehmen müssen ein wirksames Risikomanagement einrichten, um Gefahren für Menschenrechtsverletzungen und bestimmte Schädigungen der Umwelt zu identifizieren, zu vermeiden oder zu minimieren. Das Gesetz legt dar, welche Präventions- und Abhilfemaßnahmen im eigenen Geschäftsbereich und entlang ihrer Lieferketten notwendig sind und verpflichtet zur Errichtung eines Beschwerdeverfahrens und regelmäßiger Berichterstattung. Es gilt zunächst für Unternehmen in Deutschland mit mindestens 3.000 Beschäftigten, ab 2024 auch für Unternehmen ab 1.000 Beschäftigte.
Laut Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales, „sind Ausbeutung, Zwangs- und Kinderarbeit keine Geschäftsmodelle für unsere soziale Marktwirtschaft. Unsere wirtschaftliche Stärke muss auf Verantwortung aufbauen - für die Näherin in Bangladesch, die Kleidung für den deutschen Markt produziert, genauso wie für den Minenarbeiter im Kongo, der Rohstoffe für Mobiltelefone abbaut. Mit dem Lieferkettengesetz führt ab 2023 kein Weg mehr vorbei an Menschenrechten und Umweltschutz, egal wo auf der Welt Unternehmen mit Sitz in Deutschland produzieren lassen. Gleichzeitig ist das Lieferkettengesetz so ausgestaltet, dass die Unternehmen es gut umsetzen können. Deswegen gilt es im ersten Jahr nur für Unternehmen ab 3.000 Beschäftigten. Außerdem haben wir die Berichtspflichten noch anwendungsfreundlicher gestaltet, damit die Unternehmen ihre gesetzlichen Anforderungen gut und wirksam erfüllen können.“
Dr. Robert Habeck, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz, betonte: „Wirtschaftliches Handeln muss im Einklang mit Menschrechten stehen und nachhaltig sein. Hierfür ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz wichtig. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle betreut an seinem Standort im sächsischen Borna die Umsetzung des Gesetzes. Der für diese Umsetzung notwendige Fragebogen für Unternehmen wurde gerade jüngst noch einmal verbessert und muss jetzt den Praxischeck bestehen.“
Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung
Svenja Schulze, Bundesministerin für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, erläuterte: „Deutschland leistet mit diesem Gesetz Pionierarbeit für eine gerechtere Globalisierung. In Entwicklungsländern haben die Menschen oft nicht die Chance, ihre Rechte gegen international agierende Unternehmen und ihre Zulieferer durchzusetzen. Unser Gesetz hilft dabei, dieses Machtgefälle auszugleichen, indem es die Unternehmen stärker in die Pflicht nimmt. Gestärkt werden vor allem die vielen Frauen und Kinder in den Entwicklungsländern, die unter oft unwürdigen Bedingungen in den Nähereien, in den Minen oder in anderen Risikosektoren arbeiten. Auch für die vielen Unternehmen, die sich heute schon glaubwürdig um Menschenrechte und Umweltstandards in ihren Lieferketten kümmern, ist das Gesetz gut: Denn nachhaltiges Wirtschaften zahlt sich künftig aus.“
Nach den Worten von Steffi Lemke, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz, „ist spätestens seit der Anerkennung des Menschenrechts auf eine saubere Umwelt klar: Der Schutz von Natur und Menschenrechten müssen Hand in Hand gehen... Mit dem Lieferkettengesetz wird der ökologische Rucksack eines Produkts sichtbarer und die nachhaltige Praxis von Unternehmen transparenter. Umweltschutz liegt auch im strategischen Interesse der Wirtschaft. Insbesondere multinationale Unternehmen dürfen nicht wegschauen und sollen künftig mehr Verantwortung dafür übernehmen, wie sich ihre Lieferketten weltweit auf Menschen und Natur auswirken.“
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird künftig prüfen, ob Unternehmen die Sorgfaltspflichten umsetzen und jährlich darüber berichten. Es kann Nachbesserungen verlangen und Bußgelder verhängen. Als erfahrene Kontrollbehörde wird sie die Umsetzung effektiv und bürokratiearm prüfen und hat in den vergangenen Monaten erhebliche Anstrengungen unternommen, um den Start des Gesetzes möglichst anwendungsfreundlich zu gestalten.
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