(GZ-3-2023) |
► VKU zu „Null-Schadstoff-Paket“ der EU: |
Ersehnter Paradigmenwechsel |
Die EU-Kommission hat ihre Vorschläge für eine Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie und der Schadstofflisten für Oberflächengewässer und Grundwasser als Teil des „Null-Schadstoff“ Paktes veröffentlicht. Neu ist, dass die erweiterte Herstellerverantwortung verankert wird. Erstmals sollen Hersteller von Arzneimitteln und Chemikalien, deren Produkte die Gewässer verunreinigen, in die Pflicht genommen werden. Insgesamt umfasst das Paket ein Bündel Maßnahmen, um den gleichnamigen Aktionsplan zum besseren Schutz der Umwelt- und Gewässerschutz umzusetzen. Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Ministerrat ihre Positionen zu den Vorschlägen erarbeiten.
Im Paket enthalten ist insbesondere eine umfassende Überarbeitung der Kommunalabwasserrichtlinie und eine weitreichende Ausweitung des Anwendungsbereichs. Die Zielsetzung soll vom Umweltschutz auf Gesundheitsschutz, Reduktion von Treibhausgasemissionen, Verbesserung von Governance und Transparenz des Sektors, den besseren Zugang zu sanitären Anlagen und regelmäßiges Monitoring von für die öffentliche Gesundheit relevanten Parametern erweitert werden.
Geplant ist, die Nährstoffeinträge in Gewässer über verschärfte Grenzwerte für Stickstoff und Phosphor am Ablauf der Kläranlage weiter zu reduzieren. Neu eingeführt werden sollen Grenzwerte für Mikroschadstoffe und damit verbunden neue Vorgaben für die erweitere (vierte) Reinigungsstufe auf Kläranlagen. Die Kommission möchte die vierte Reinigungsstufe bis 31.12.2035 verpflichtend für alle Kläranlagen größer oder gleich 100.000 Einwohner einführen. Gleichzeitig soll bis zum 31.12.2040 die vierte Reinigungsstufe ebenfalls für Siedlungsgebiete zwischen 10.000 und 100.000 Einwohnern überall dort eingeführt werden, wo höhere Mikroschadstoffkonzentrationen ein Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen.
Klare Kriterien
Aus VKU-Sicht ist bei den erhöhten Anforderungen an Kläranlagen ein genauer Blick notwendig: Welche Anlagen konkret für eine wirksame Spurenstoffreduzierung im Sinne von Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit geeignet sind, muss sorgfältig geprüft werden. Dazu braucht es klare Kriterien, die auch die Situation vor Ort berücksichtigen und den Betreibern die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit geben.
Energie-Audits
Der Entwurf sieht vierjährige Energie-Audits für Kläranlagen ab 100.000 EW bis Ende 2025 sowie für Kläranlagen ab 10.000 EW bis Ende 2030 vor. Darüber hinaus soll die gesamte jährlich produzierte Energiemenge aus Erneuerbaren Energien, die auf Kläranlagen größer oder gleich 10.000 Einwohner erzeugt wird, bis Ende 2030 50 % des Energiebedarfs dieser Kläranlagen decken. Bis Ende 2040 soll sich dieser Anteil dann auf 100 % erhöhen.
Besonders begrüßenswert ist laut VKU, dass die EU-Kommission ihre Forderung aufgegriffen und die Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung vorgeschlagen hat. Dass die EU-Kommission die Hersteller von Schadstoffen stärker in die Pflicht nimmt, hat der Verband kommunaler Unternehmen als zentrale und überfällige Weiterentwicklung und als Meilenstein europäischer Umweltpolitik unterstützt. Das vorgeschlagene System soll auf Arzneimittel und Körperpflegeprodukte abzielen und zum einen zusätzliche Kosten für die vierte Reinigungsstufe abdecken und zum anderen einen Anreiz bieten, dass weniger schädliche Produkte auf den europäischen Markt in Verkehr gebracht werden.
In Bezug auf Niederschlagswasser sollen die Mitgliedstaaten laut Entwurf integrierte Wassermanagementpläne in allen großen Kläranlagen und denjenigen über 10.000 Einwohner, bei denen ein Umweltrisiko besteht, umsetzen. Präventiven Maßnahmen inklusive der Einrichtung grüner Infrastrukturen und einer Verbesserung bestehender Sammlungs- und Behandlungssysteme sei Vorrang einzuräumen. Bis 2040 soll dann ein indikatives EU-Ziel für alle Anlagen über 10.000 Einwohner folgen.
Klimaneutralität und Energieeffizienz
Im Rahmen des Grünen Deals gelte es zudem, neue Vorgaben im Bereich Klimaneutralität und Energieeffizienz aufzunehmen. Jeder Mitgliedstaat soll bis Ende 2040 sicherstellen, dass die Betreiber von Abwasserbeseitigungsanlagen Klimaneutralität erreichen, indem die benötigten Energiemengen vollständig aus erneuerbaren Energien, vornehmlich durch Nutzung der eigenen Energiequellen (z.B. PV, Schlamm etc.), gedeckt werden. Bis Ende 2025 ist geplant, Energieaudits für alle Anlagen über 100.000 Einwohner und bis Ende 2030 über 10.000 Einwohner verpflichtend einzuführen.
Der VKU hat sich dafür ausgesprochen, die Bedingungen, unter denen sich kommunale Abwasserentsorger im Ausbau erneuerbarer Energien engagieren können, zu vereinfachen. Auch hat der Verband darauf hingewiesen, dass das Klimaneutralitätsziel das Ziel, die Gewässerbelastung durch Abwassereinträge weiter zu reduzieren, nicht konterkarieren darf.
In Bezug auf Klärschlamm soll die EU-Kommission dazu ermächtigt werden, feste Mindestrückgewinnungsraten, etwa für Phosphor, festzulegen.
DK
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