(GZ-7-2023) |
► VKU-Positionen: |
Einwegkunststofffondsgesetz und Verbraucherpaket |
Wohlwollend hat sich der Verband kommunaler Unternehmen zum vom Deutschen Bundestag verabschiedeten Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) geäußert. Laut VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp „ist es höchste Zeit, dass die hohen kommunalen Reinigungskosten, die durch Einwegkunststoffprodukte verursacht werden, nicht länger auf die Allgemeinheit der Steuer- und Gebührenzahler abgewälzt, sondern den Herstellern auferlegt werden. Diese haben es nun in der Hand, verstärkt auf Mehrwegsysteme zurückzugreifen und umweltfreundlichere Geschäftsmodelle zu entwickeln.“
Besonders zu begrüßen sind aus Hasenkamps Sicht auch die Änderungen und Präzisierungen, die die Regierungsfraktionen noch am Gesetzestext vorgenommen haben. So soll bei der Kostenermittlung nicht nur das Gewicht, sondern auch Volumen und Stückzahl der Einwegkunststoffprodukte herangezogen werden. Dies allein entspricht auch einer wirklichkeitsgerechten Abbildung der kommunalen Entsorgungs- und Reinigungskosten, da der Aufwand z. B. beim Auflesen von Zigarettenkippen kaum vom Gewicht, sondern vielmehr von der Menge der Kippen abhängig ist. Darauf hat der VKU in seinen Stellungnahmen und in der Sachverständigenanhörung zum Gesetzesentwurf eindringlich verwiesen.“
Verschärfung der Evaluierungsklausel
Begrüßt wird vom VKU auch die mittelfristige Aufnahme von Feuerwerkskörpern in die Kostentragungspflicht, da das Aufräumen nach Silvester erhebliche Reinigungskapazitäten bei den Kommunen bindet. Zudem wird die Verschärfung der sogenannten Evaluierungsklausel als sinnvoll erachtet. Danach ist relativ zeitnah zu überprüfen, ob der Fonds nicht auf weitere Einwegprodukte aus anderen Materialien ausgeweitet werden sollte. Damit greift der Gesetzgeber laut Hasenkamp eine weitere Forderung des VKU auf, nämlich die perspektivische Erweiterung des Einwegkunststofffonds zu einem Anti-Littering-Fonds. „Künftig sollten auch Kaugummis, Pizzakartons oder Aluschalen in die Herstellerfinanzierung kommunaler Reinigungsleistungen aufgenommen werden. Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Meilenstein für saubere Städte, Landschaften und Gewässer erreicht und wir werden uns nun intensiv auf die Umsetzung vorbereiten“, unterstrich der Verbandsvize.
Consumer Package
Auch der Vorschlag der EU-Kommission, ein sog. Consumer Package auf den Weg zu bringen, wird befürwortet. Darin geht es zum einen um das Recht auf Reparatur, zum anderen richtet es sich gegen sogenanntes Greenwashing.
Hasenkamp zufolge „wird uns das Maßnahmenpaket europaweit einen großen Schritt voranbringen beim Verbraucherschutz und bei der Vermeidung von Abfällen. Das wurde auch Zeit. Wir haben ebenso wie das Europäische Parlament schon lange ein Recht auf Reparatur gefordert. Genauso lange setzen wir uns dafür ein, dass Hersteller Verbraucherinnen und Verbraucher nicht täuschen dürfen, indem sie umweltschädliche Produkte als ‚grün‘ und nachhaltig deklarieren.“
Recht auf Reparatur
„Es kann im Jahr 2023 nicht mehr sein, dass Handys jedes Jahr ersetzt werden müssen, weil der Akku nicht austauschbar ist oder ein Fön und ein Toaster nicht reparabel sind – Konsumgüter, die wir alle zuhause haben und bei deren Herstellung jeweils erhebliche Mengen an Rohstoffen verbraucht wurden“, unterstrich der Vizepräsident. Wer konsumiert, müsse auch das Recht und die Möglichkeit haben, seine Konsumgüter selbst zu reparieren oder reparieren zu lassen. „Nur wenn die Wiederverwendung ermöglicht wird, können wir unnötige Abfälle vermeiden und kommen unserem Ziel einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft näher.“
Repair Cafés
Erfreulicherweise gebe es seit Längerem auch in vielen kleineren Orten bereits Repair Cafés als kleinere Leuchtturmbeispiele. Werkstätten oder Reparaturinitiativen würden inzwischen teils finanziell gefördert und in Großstädten hätten sich Recyclinghöfe zu Wiederverwendungszentren entwickelt. In der heutigen globalisierten Zeit, in der über Grenzen hinweg auf dem europäischen Binnenmarkt produziert, gekauft und konsumiert wird, sei es dringend erforderlich, dass ein solches Recht auf Reparatur auf europäischer Ebene geregelt wird, stellte Hasenkamp klar. In Leipzig und in Thüringen gebe es im Rahmen eines Pilotprojekts einen Reparaturbonus: Dort werden 50 Prozent der Reparaturkosten aus öffentlichen Mitteln übernommen, um die Bereitschaft zur Reparatur unter Verbrauchern zu fördern.
Transparenz statt Greenwashing
Mit Blick auf den Vorschlag der Kommission gegen „Greenwashing“ erklärte Hasenkamp: „Wir befürworten seit langem die Einführung einheitlicher EU-Vorschriften für die Einhaltung freiwilliger grüner Angaben. Es darf nicht sein, dass sich Unternehmen einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, indem sie die Verbraucher über vermeintlich positive Umwelteigenschaften ihrer Produkte täuschen. Wir begrüßen daher im Sinne der Nachhaltigkeit und des Verbraucherschutzes, wenn nun Herstellerangaben EU-weit einheitlich und transparent erfolgen müssen. Das gilt für Herstellungsverfahren, dabei verwendete Materialien und die aufgewendete Energiemenge genauso wie für Emissionen aus den Prozessen und deren Auswirkungen und Angaben zur Schonung der Wasserressourcen sowie zur Langlebigkeit.“
DK
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