„Im Wasserland Bayern hat die Wasserkraft eine lange Tradition. Über 50 Prozent der deutschen Wasserkraftwerke stehen in Bayern. Und das aus gutem Grund: Strom aus Wasserkraft ist regenerativ, grundlastfähig und emissionsfrei. Unser Ziel muss ein maßvoller Ausbau der Wasserkraft an geeigneten Stellen und von bestehenden Anlagen sein. Damit übernimmt der Freistaat eine wichtige Rolle bei der Energiewende“, betonte Scharf.
In seinem Einführungsstatement hob der Vorsitzende der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V., Fritz Schweiger, den energie-, volks- und gemeinwirtschaftlichen Nutzen der Wasserkraft hervor und verwies auf die zahlreichen positiven Effekte dieses Energieträgers hinsichtlich des energiepolitischen Dreiecks „Versorgungssicherheit – Wirtschaftlichkeit – Nachhaltigkeit“.
Bestnote für die Wasserkraft
„Die Wasserkraft ist zuverlässig, sicher, heimisch und importunabhängig. Dazu ist sie grundlastfähig und spart Leitungskapazitäten und Übertragungsverluste, da sie dort produziert und eingespeist wird, wo der Strom auch verbraucht wird – in den Regionen Bayerns“, unterstrich Fritz Schweiger. In wirtschaftlicher Hinsicht ist sie preiswert und unterstützt wertvolle regionale Wertschöpfungsketten in Bayern, wie z.B. von Mühlen und Sägewerken. Zudem ist sie nachhaltig, da sie dauerhaft über Jahrzehnte hinweg ohne den Verbrauch von Ressourcen zuverlässig betrieben werden kann.
Auch weist die Wasserkraft mit dem höchsten Wirkungsgrad aller Energieerzeugungsarten sowie einem hohen Produktivitäts- und Erntefaktor den geringsten CO2-Ausstoß aller Energien auf. Hochwasserschutz, Sohl-, Ufer-, Wehr- und Grundwasserstabilisierung sind oft zusätzliche Nutzen, die mit der Wasserkraft einhergehen.
Abschließend wies Fritz Schweiger auf die Notwendigkeit hin, tragfähige Lösungen für die Harmonisierung zwischen Ökologie und Ökonomie vor dem Hintergrund der komplexen Rechtslage der Wasserkraft zu entwickeln.
Dr. Georg Nüßlein, MdB, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, verdeutlichte das komplexe politische Ringen und Tauziehen zum neuen EEG, welches ab 01.01.2017 in Kraft treten wird. Das EEG regelt die finanziellen Rahmenbedingungen aller Erneuerbarer Energien und wird künftig um das Instrument der Ausschreibungen erweitert.
EEG 2017
Rechtsanwalt Dr. Wilfried Niedermeier, 3. Vorsitzender der Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V., erläuterte die rechtlichen Änderungen des EEG 2017 für die Wasserkraft im Besonderen und zeigte die praktischen Auswirkungen für diese Energiequelle auf. So werden modernisierte Anlagen künftig als neu in Betrieb genommen eingestuft. Besonders kritisch ist die Vergütungsdegression zu sehen, da es sich bei der Wasserkraft um eine seit Jahrzenten ausgereifte Energieerzeugung mit hohen Wirkungsgraden handelt. Der auf die Degression beruhende jährliche technische Fortschritt greift bei der Wasserkraft fehl.
Zum Hintergrund: Die Vereinigung Wasserkraftwerke in Bayern e.V. vertritt die gemeinsamen Interessen von über 600 bayerischen Wasserkraftwerken und macht sich stark für die Erzeugung regenerativer Energien im Einklang mit dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und zur Wahrung der bayerischen Kulturlandschaft. Unser Bestreben: Die ökologisch verträgliche Nutzung der Wasserkraft zur Erzeugung ressourcenschonender, klimafreundlicher und emissionsfreier heimischer Energie.
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