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(GZ-9-2023)
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► Schutz von Geldautomaten:

 

Regionale Geldinstitute gegen gesetzliche Regelungen

 

Die zahlreichen Automatensprengungen bereiten den Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in Bayern große Sorge. „Die Institute ergreifen selbst Maßnahmen zum besseren Schutz, dazu sind keine gesetzlichen Vorgaben erforderlich“, sagte Gregor Scheller, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern (GVB) in München. Auch Prof. Dr. Ulrich Reuter, Präsident des Sparkassenverbands Bayern (SVB), lehnt Forderungen aus der Politik, Banken mit gesetzlichen Maßnahmen zu besserem Schutz der Geldaustomaten zu zwingen, entschieden ab.

Reuter zufolge „haben die Banken und Sparkassen selbst das größte Interesse daran, ihre Geldautomaten zu schützen. Derzeit passiert viel, auch in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Landeskriminalamt und der Polizei. Eine pauschale gesetzliche Pflicht schießt weit über das Ziel hinaus.“

Zu den Maßnahmen zählten beispielsweise mechanische Verstärkungen, Videoüberwachungs- und Einbruchmeldeanlagen, Geldeinfärbesysteme, die das Geld im Falle einer Sprengung unbrauchbar machen, oder ein Nachtverschluss von SB-Foyers in Gebäuden, in denen sich Geldautomaten befinden.

„Von gesetzlichen Vorgaben halte ich nichts, weil es immer einer individuellen Betrachtung je nach Risiko des Standorts bedarf. Ein freistehender Geldautomat in der Nähe einer Autobahnauffahrt muss anders geschützt werden als ein Gerät in einem über Nacht geschlossenen Einkaufszentrum oder neben einer Polizeiwache“, mahnte Scheller. „Auch beim Schutz von Geldautomaten müssen Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis stehen.“

Derzeit läuft eine Analyse des Bayerischen Landeskriminalamts zur Identifizierung von Geldautomaten und Standorten mit hohem Risiko. Vorrangig konzentrieren sich die Aktivitäten der Kreditinstitute zur Absicherung auf diese Geräte. Je nach Hersteller und Schutzsystem, mit denen die Automaten nachgerüstet werden könnten, spielen allerdings Lieferketten und die Verfügbarkeit von Servicetechnikern eine wesentliche Rolle. Die Lieferzeit für die Nachrüstung mit einem Einfärbesystem liegt bei mehreren Monaten, für einen neuen Geldautomaten mit entsprechender Ausstattung bei mehr als einem halben Jahr. Für einen sprengsicheren Container muss sogar eine Lieferzeit von mehr als einem Jahr veranschlagt werden. „Eine solch umfangreiche Infrastruktur zur Bargeldversorgung der Bevölkerung umzurüsten, geht also nicht von heute auf morgen“, gab Reuter zu bedenken, „zumal sich die Gefährdungslage erst in den letzten 18 Monaten stark verschärft hat.“

Beide Präsidenten lobten zudem die gute Zusammenarbeit zwischen den Kreditinstituten und den Behörden. Zusammen werden individuell auf den Standort und das jeweilige Risiko zugeschnittene Sicherheitskonzepte erarbeitet und umgesetzt. „Sparkassen und Banken tauschen sich intensiv mit der Polizei aus und die Institute nehmen die Empfehlungen zur Absicherung an. Dies ist der richtige Weg, um Geldautomaten Stück für Stück immer sicherer zu machen und bringt mehr, um den Verbrecherbanden das Handwerk zu legen, als neue Gesetze“, sagte Scheller.

Aufgrund der guten Zusammenarbeit ist insgesamt die Zahl der Sprengungen in Bayern derzeit rückläufig. Die Banken leisten ihren Beitrag, damit dieser Trend anhält. „Doch Schutz vor und Aufklärung von Verbrechen ist und bleibt staatliche Aufgabe. Das lässt sich nicht an die geschädigten Banken delegieren“, forderte Reuter. „Die Geldautomatensprenger, die in der Regel der organisierten Kriminalität zuzuordnen sind, werden vorwiegend in den Niederlanden verortet. Dem lässt sich nur mit einer effektiven grenzüberschreitenden Strafverfolgung entgegentreten. Wir tragen unseren Teil bei.“

 

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