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(GZ-9-2023)
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► Vorzeitiger Stopp des Baukindergeldes:

 

Bauherren weiter schwer belastet

 

Laut Erfahrungen des Bauherren-Schutzbundes e.V. (BSB) klagen Verbraucher, deren Hausbau sich im vergangenen Jahr verzögert hat, weiterhin über das vorzeitige Aus des Baukindergelds. Ein adäquater Förderersatz ist nicht in Sicht.

Das Baukindergeld half jungen Familien mit mittleren Einkommen in Zeiten steigender Baukosten sich ihren Traum vom Eigenheim zu erfüllen. Mit Beschluss des Bundesbauministeriums endete das Programm Ende 2022 – ein Jahr früher als ursprünglich geplant. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kennt die Probleme, die aus dem vorzeitigen Förderstopp entstanden sind: „Unsere Mitglieder berichten davon, dass ihnen der Wegfall des Direktzuschusses ein großes Loch in die Finanzierung gerissen hat. Sie hatten das Baukindergeld als festen Bestandteil in ihre Finanzierung eingeplant.“ Mindestens 12.000 Euro erhielten Familien mit Kind und einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 Euro. Viele Banken erkannten das Baukindergeld als Eigenkapital bei der Finanzierung an. Doch dieser Betrag fällt nun bei vielen unerwartet weg.

Beim Baukindergeld galten mehrere Fristen. Antragsberechtigt waren Familien, deren Bauvorhaben und Kaufimmobilien zwischen 2018 und März 2021 genehmigt bzw. notariell beurkundet wurden. Der eigentliche Antrag konnte dann nach dem Einzug gestellt werden. Die Deadline reichte nun jedoch nur bis Ende 2022 – und nicht wie ursprünglich geplant bis Ende 2023. „Besonders Familien, deren Bau sich unverschuldet aufgrund widriger Umstände im letzten Jahr verzögert hat und die nicht wie geplant fertig geworden sind, stehen nun mit leeren Händen da“, betont Becker.

Praxisferne Anforderungen

Das vorzeitige Förder-Aus hat ein Loch in die Taschen der Verbraucher gerissen. Becker stellt fest: „Das überraschende Ende des Baukindergeldes reiht sich in ein Vorgehen ein, das Verlässlichkeit in der Bauförderpolitik vermissen lässt. Viele resignieren angesichts der schwierigen Situation und geben ihre Pläne auf, Wohneigentum für sich zu bilden.“ Die aktuellen Förderpläne der Bundesregierung werden durch praxisferne Anforderungen sehr wahrscheinlich keine Breitenwirkung entfalten können. Zudem handle es sich bei der Neubauförderung für Selbstnutzer um zinsverbilligte Darlehen, die ohne Tilgungszuschüsse ausgestattet sind.“


TV-Beitrag von TV-Bayern.

 


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