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(GZ-9-2023)
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► Vor­zei­ti­ger Stopp des Bau­kin­der­gel­des:

 

Bau­her­ren weiter schwer be­las­tet

 

Laut Er­fah­run­gen des Bau­her­ren-Schutz­bun­des e.V. (BSB) klagen Ver­brau­cher, deren Hausbau sich im ver­gan­ge­nen Jahr ver­zö­gert hat, wei­ter­hin über das vor­zei­ti­ge Aus des Bau­kin­der­gelds. Ein ad­äqua­ter För­de­rer­satz ist nicht in Sicht.

Das Bau­kin­der­geld half jungen Fa­mi­li­en mit mitt­le­ren Ein­kom­men in Zeiten stei­gen­der Bau­kos­ten sich ihren Traum vom Ei­gen­heim zu er­fül­len. Mit Be­schluss des Bun­des­bau­mi­nis­te­ri­ums endete das Pro­gramm Ende 2022 – ein Jahr früher als ur­sprüng­lich geplant. BSB-Ge­schäfts­füh­rer Florian Becker kennt die Pro­ble­me, die aus dem vor­zei­ti­gen För­der­stopp ent­stan­den sind: „Unsere Mit­glie­der be­rich­ten davon, dass ihnen der Wegfall des Di­rekt­zu­schus­ses ein großes Loch in die Fi­nan­zie­rung ge­ris­sen hat. Sie hatten das Bau­kin­der­geld als festen Be­stand­teil in ihre Fi­nan­zie­rung ein­ge­plant.“ Min­des­tens 12.000 Euro er­hiel­ten Fa­mi­li­en mit Kind und einem Haus­halts­jah­res­ein­kom­men bis 90.000 Euro. Viele Banken er­kann­ten das Bau­kin­der­geld als Ei­gen­ka­pi­tal bei der Fi­nan­zie­rung an. Doch dieser Betrag fällt nun bei vielen un­er­war­tet weg.

Beim Bau­kin­der­geld galten mehrere Fristen. An­trags­be­rech­tigt waren Fa­mi­li­en, deren Bau­vor­ha­ben und Kau­f­im­mo­bi­li­en zwi­schen 2018 und März 2021 ge­neh­migt bzw. no­ta­ri­ell be­ur­kun­det wurden. Der ei­gent­li­che Antrag konnte dann nach dem Einzug ge­stellt werden. Die Dead­line reichte nun jedoch nur bis Ende 2022 – und nicht wie ur­sprüng­lich geplant bis Ende 2023. „Be­son­ders Fa­mi­li­en, deren Bau sich un­ver­schul­det auf­grund wid­ri­ger Um­stän­de im letzten Jahr ver­zö­gert hat und die nicht wie geplant fertig ge­wor­den sind, stehen nun mit leeren Händen da“, betont Becker.

Pra­xis­fer­ne An­for­de­run­gen

Das vor­zei­ti­ge För­der-Aus hat ein Loch in die Taschen der Ver­brau­cher ge­ris­sen. Becker stellt fest: „Das über­ra­schen­de Ende des Bau­kin­der­gel­des reiht sich in ein Vor­ge­hen ein, das Ver­läss­lich­keit in der Bau­för­der­po­li­tik ver­mis­sen lässt. Viele re­si­gnie­ren an­ge­sichts der schwie­ri­gen Si­tua­ti­on und geben ihre Pläne auf, Wohn­ei­gen­tum für sich zu bilden.“ Die ak­tu­el­len För­der­plä­ne der Bun­des­re­gie­rung werden durch pra­xis­fer­ne An­for­de­run­gen sehr wahr­schein­lich keine Brei­ten­wir­kung ent­fal­ten können. Zudem handle es sich bei der Neu­bau­för­de­rung für Selbst­nut­zer um zins­ver­bil­lig­te Dar­le­hen, die ohne Til­gungs­zu­schüs­se aus­ge­stat­tet sind.“


TV-Bei­trag von TV-Bay­ern.

 


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