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(GZ-10-2023)
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► Bundes-SGK:

 

Positionspapier zur Mobilitätswende

 

„Ein modernes Tarifsystem als Treiber der Mobilitätswende“ lautet ein vom Vorstand der Bundes-SGK verabschiedetes Positionspapier. „Die großartige Chance, die das Deutschlandticket bietet, sollte unbedingt genutzt werden“, heißt es darin. Für die kommunalen Aufgabenträger wird „mittelfristige Planungssicherheit“ gefordert.

Bund, Länder und Kommunen müssen aus Sicht der Bundes-SGK in Zukunft gemeinsam über einen angemessenen und allgemeinverbindlichen Preis für das Deutschlandticket, zusätzliche Sondertarife sowie Anpassungen entscheiden können. Entstehende zusätzliche Kosten müssten gesetzlich abgesichert und dauerhaft auch in Zukunft durch Bund und Länder getragen werden. Nur so könne das Deutschlandticket ein dauerhaftes, einheitliches und günstiges Angebot bleiben. „Es darf keine Konstellation eintreten, in der Bund und Länder Preise politisch festlegen und die Kommunen das finanzielle Risiko tragen.“

Daher müssten Bund und Länder die Finanzierung der tatsächlich entstandenen zusätzlichen Kosten des Deutschlandtickets auch für die Jahre ab 2024 übernehmen und den Preis für das Ticket stabil halten. Dies umfasse auch eine unbegrenzte Nachschusspflicht für die Folgejahre nach 2023 durch Bund und Länder, falls die im Regionalisierungsgesetz vorgesehenen Mittel nicht ausreichen, um die Einnahmeausfälle in Folge der Einführung des Deutschlandtickets zu kompensieren.

Finanzierung des Deutschlandtickets

Grundsätzlich dürfe die Finanzierung des Deutschlandtickets nicht zu Lasten des Ausbaus des ÖPNV gehen, heißt es. Die Erschließung neuer Nutzergruppen und ein solides Grundangebot in Stadt und Land müsse das Ziel sein. Die im Regionalisierungsgesetz vorgesehene Evaluierung des Deutschlandtickets sollte auf die im Koalitionsvertrag genannten Ziele (Erhöhung der Fahrgastzahlen im ÖPNV bzw. Verdopplung der Fahrgastzahlen im Bahnverkehr), die Veränderung des Modal Split sowie auf die Klimawirkung der Preisgestaltung gerichtet sein. Zugleich wäre es wünschenswert, dass Verkehrsunternehmen, die durch innovative Maßnahmen die genannten Ziele überdurchschnittlich erfüllen, zusätzliche Ausgleichszahlungen erhalten.

Wegen der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse muss aus Sicht der Sozialdemokratischen Gemeinschaft für Kommunalpolitik die flächendeckende bundesweite Festlegung von Kriterien zur Versorgung mit Verkehrsleistungen wie etwa Mindeststandards für die Erreichbarkeit von Haltestellen verbindlich vereinbart werden. Auch Übereinkünfte über Ausbau und Finanzierung sollten enthalten sein.

Ruf nach Planungssicherheit

„Die kommunalen Aufgabenträger brauchen mittelfristige Planungssicherheit“, lautet eine weitere Forderung. Das bundesweite Ticket, der Betrieb, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der weitere Ausbau benötigten alternative und verlässliche Finanzierungswege neben den Regionalisierungsmitteln und jenen Mitteln aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz. Überdies müsse gesichert werden, dass die Einhaltung der Mindeststandards bundeseinheitlich ermöglicht wird, also von der individuellen Leistungsfähigkeit einzelner Kommunen unabhängig wird. „Dies könnte eine Bund-Länder-Vereinbarung oder ein Mobilitätsgesetz leisten, deren oder dessen Inhalte die Länder mit eigenen Regelungen umsetzen müssen.“

Insgesamt hänge die Zukunft des ÖPNV davon ab, „ob es gelingt, Menschen zu gewinnen, die im ÖPNV arbeiten wollen“. Aktuell fehlten zehntausende Busfahrer, bis 2030 seien 110.000 Stellen aus demographischen Gründen neu zu besetzen – ein Ausbau des ÖPNV noch nicht mitgerechnet. „Um Personal zu gewinnen, müssen die Arbeitsplätze im ÖPNV attraktiver werden. Bessere Arbeitsbedingungen und die Bereitstellung der dafür notwendigen Finanzierung sind der Schlüssel zum Erhalt und Ausbau des bestehenden Angebots“, so der SGK-Vorstand.

DK

 

 

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