(GZ-12-2023) |
► SBR-net Consulting-Studie zum deutschen Mobilfunkmarkt: |
Enorme Wettbewerbsdefizite |
Mit den Wettbewerbsverhältnissen auf dem deutschen Mobilfunkmarkt hat sich eine aktuelle Studie im Auftrag des Bundesverbandes Breitbandkommunikation (BREKO) und der 1&1 Mobilfunk GmbH befasst. Im Ergebnis stellen die mit der Studie beauftragten Telekommunikationsexperten von SBR-net Consulting dabei erhebliche Wettbewerbsdefizite fest.
Eine große Anzahl von Vertriebspartnern und Submarken erweckt den Anschein von Wettbewerb. Tatsächlich aber gibt es der Studie zufolge kaum Konkurrenz um innovative Dienste und Tarifmodelle. Im 5G-Netz schirmen die etablierten Netzbetreiber Telekom, Vodafone und Telefónica den Wettbewerb besonders restriktiv ab und verzögern das Angebot von 5G-Tarifen als Mobilfunkvorleistung. Wettbewerbern ohne eigenes Mobilfunknetz ist es deshalb nicht möglich, eigene Angebote auf 5G-Basis anzubieten. „Dies geht zu Lasten der Verbraucher, die vielerorts mit der in die Jahre gekommenen 4G-Technologie versorgt werden müssen“, heißt es. Ebenso fehlten den alternativen Glasfasernetzbetreibern, sprich den Wettbewerbern der Telekom, die die maßgeblichen Treiber des Glasfaserausbaus in Deutschland sind, marktgerechte Vorleistungsangebote von den etablierten Mobilfunknetzbetreibern, um wettbewerbsfähige Bündelprodukte anzubieten.
Marktbefragung unter 132 Glasfasernetzbetreibern
Eine im Rahmen der Studie erfolgte Marktbefragung unter 132 Glasfasernetzbetreibern zeigt: Rund 90 Prozent sprechen sich für eine MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung aus, die den marktgerechten Zugang zu Vorleistungen der etablierten Netzbetreiber absichert und erwarten zudem verbesserte Wettbewerbsbedingungen durch den Markteintritt des vierten Netzbetreibers.
Das Auslaufen der aktuellen Frequenzzuteilungen in den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2,6 GHz zum 31. Dezember 2025 bietet bis zur übernächsten Frequenzvergabe ab 2034 die letzte Chance, den Wettbewerb auf dem deutschen Mobilfunkmarkt zu beleben. Hier sieht die Studie die Regulierungsbehörde in der Pflicht, wettbewerbsfördernde Bedingungen zu schaffen, um die Weichen für die Zukunft im deutschen Telekommunikationsmarkt zu diesem entscheidenden Zeitpunkt richtig zu stellen – zur Wahrung der Verbraucherinteressen, um Innovationspotenzial auszuschöpfen und den Glasfaserausbau in Deutschland zu unterstützen.
Die derzeitigen Frequenzvergabebedingungen sehen vor, dass ohne das Recht auf faire Angebote die etablierten Mobilfunknetzbetreiber mit anderen Mobilfunk- und Festnetzbetreibern und Mobilfunkdiensteanbietern zu Vorleistungen verhandeln müssen. Dieses Verhandlungsgebot habe sich, so die Untersuchung, als unwirksam erwiesen und müsse durch eine sogenannte MVNO- und Diensteanbieterverpflichtung gestärkt werden. Letztere stelle sicher, dass die alternativen Netzbetreiber einen fairen Zugang zu marktgerechten Vorleistungen der etablierten Mobilfunknetzbetreiber erhalten können.
Der Markteintritt des vierten Mobilfunknetzbetreibers könne den Wettbewerb auf allen Ebenen verbessern, sowohl durch das direkte Angebot von Diensten an Endkunden als auch durch das Angebot von Vorleistungen für Diensteanbieter und alternative Netzbetreiber. Da der Neueinsteiger aber erst ein flächendeckendes Netz aufbauen muss, sei neben einem fairen Anteil am Mobilfunkspektrum auch ein diskriminierungsfreies National Roaming inklusive des Zugangs zum Markstandard 5G erforderlich. Denn nur so könne ein Neueinsteiger in der Aufbauphase seines eigenen Netzes bundesweit wettbewerbsfähige Mobilfunkprodukte anbieten. Und nur unter dieser Voraussetzung sei der vierte Netzbetreiber in der Lage, marktfähige Produkte zur Weitervermarktung bereitzustellen.
DK
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