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(GZ-13-2023 - 6. Juli)
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► Staatsminister Füracker zu digitalem Euro und Gastro-Umsatzsteuer:

 

Schlüssige Konzepte gesucht

 

Der Nutzen für den Bürger bleibt fraglich: Die EU-Kommission hat kurzfristig ihren Legislativvorschlag für eine Einführung des digitalen Euro angekündigt. Allerdings bleibt aus Sicht von Bayerns Finanzminister Albert Füracker der Nutzen für den Bürger fraglich. Ob der digitale Euro ein Erfolg wird, hänge in erster Linie davon ab, dass er für die Nutzer, sei es Industrie oder privater Verbraucher, einen Mehrwert zum bestehenden System bietet. „Auf die entscheidende Frage nach dem konkreten Nutzen des digitalen Euro hat die Kommission jedoch bisher keine überzeugende Antwort“, unterstrich Füracker.

Daneben sei zu bedenken, dass digitale Zentralbankwährungen Anonymität nicht in gleichem Maße wie Bargeld ermöglichen. Beim digitalen Euro müsse daher die Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger bestmöglich geschützt werden. „Bayern lehnt jede Beschränkung der Nutzung von Bargeld ab. Bargeld ist geprägte Freiheit – es ist einfach, flexibel und auch ohne elektronische Zahlungssysteme immer nutzbar. Sowohl die Kommission als auch die Europäische Zentralbank haben bisher stets betont, dass der digitale Euro das Bargeld nur ergänzen und nicht etwa ersetzen soll. Wir werden sie beim Wort nehmen!“, so der Minister.

Vereinbarkeit mit bewährtem Bankensystem gewährleisten

Nach seinen Ausführungen muss der digitale Euro mit dem bewährten Bankensystem in Deutschland vereinbar sein. Kreditinstitute hätten bereits etablierte Zahlungsverfahren, auch mit Echtzeitüberweisung. Ein digitaler Euro sollte keine überflüssigen technischen Parallelstrukturen erzwingen und Banken dadurch einseitig belasten oder wettbewerbsrechtlich benachteiligen. Auch dürften vor allem kleine und mittlere Banken nicht durch den möglichen Geldabfluss hin zum digitalen Euro in Bedrängnis geraten.

Überdies fordert der Freistaat dauerhaft eine niedrige Umsatzsteuer für Gastronomie. Füracker zufolge plant der Bund wohl, die bisher ermäßigte Mehrwertsteuer für die Gastronomie wieder auf 19 Prozent anzuheben. Der Umsatzsteuersatz für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen wurde als Corona-Unterstützungsmaßnahme befristet bis zum Jahresende 2023 auf 7 Prozent gesenkt. Die Gastronomie müsste die 12 Prozent höhere Steuer an die Gäste weitergeben, die bereits jetzt unter der hohen Inflation leiden.

Ermäßigte Besteuerung ist dauerhaft notwendig

„Die Gastronomiebranche ist aber schon jetzt stark belastet“, so der Minister. „Nachträgliche Auswirkungen der CoronaPandemie, hohe Energiekosten und Arbeitskräftemangel – wir müssen die Branche stärken und nicht durch höhere Steuern schwächen. Die Bundesregierung muss mal auf einer Linie bleiben: Auf der einen Seite die Menschen entlasten, um auf der anderen Seite die Steuern zu erhöhen, ist kein schlüssiges Konzept. In den aktuellen Krisenzeiten die Mehrwertsteuer im Gastronomie- und Hotelbereich zu erhöhen, hätte auch sehr nachteilige Auswirkungen für die Tourismuswirtschaft in Bayern“, betonte Für-acker anlässlich der Ablehnung des Gesetzentwurfs zur dauerhaften Reduzierung des Umsatzsteuersatzes für die Gastronomiebranche im Finanzausschuss des Bundestags. Der Freistaat hoffe, dass der Bund endlich einsieht, dass die ermäßigte Besteuerung dauerhaft notwendig ist.

DK

 

 

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