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(GZ-13-2023 - 6. Juli)
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► Bayerischer Ministerrat:

 

Weichenstellung bei Klima- und Moorschutz

 

Bayern als moorreiches Land hat sich ambitionierte Ziele im Bereich Klimaschutz durch Moorbodenschutz gesetzt. In den vergangenen Jahren konnten bayernweit bereits rund 5.000 Hektar Moorböden wiedervernässt und damit wichtige Erfahrungen bei der praktischen Umsetzung gewonnen sowie Herausforderungen identifiziert werden. Um diese zu bewältigen, hat der Ministerrat weitere zentrale Weichenstellungen vorgenommen.

Ziele sind die Erhöhung der Akzeptanz und Attraktivität der Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz bei den Zielgruppen, die Verbesserung der rechtlichen Grundlagen für den Moorbodenschutz und Lösung rechtlicher Zielkonflikte, sowie die Beschleunigung der notwendigen Verfahren und schließlich die schlagkräftige praktische Organisation und Abwicklung.

Um das Ziel der Sanierung und Wiedervernässung von Moorböden auf 55.000 Hektar bis 2040 zu erreichen, beschloss die Staatsregierung, dass Klimaschutz durch Moorbodenschutz als weit überwiegendes öffentliches Interesse eingestuft wird. Damit besteht die Möglichkeit der Finanzierung von bis zu 100 Prozent der Maßnahmenkosten. Dies betrifft die Instrumente der Ländlichen Entwicklung sowie die Maßnahmen gemäß Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien, denn von den Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz profitiert die gesamte Gesellschaft.

Die Anhebung des Wasserstands bedeutet für den Eigentümer der Flächen jedoch einen beträchtlichen Wertverlust und für den Bewirtschafter eine erhebliche Reduktion der Wertschöpfungsmöglichkeiten. Der Beschluss ist laut Staatsregierung daher ein Meilenstein für die weitere Umsetzung der Maßnahmen. Denn in der kleinteiligen Eigentumsstruktur in Bayern war es bisher eine enorme Herausforderung, Grundeigentümer für solche Projekte zu gewinnen und entsprechende Bodenordnungsmaßnahmen samt der Schaffung der notwendigen Infrastruktur zum Wassermanagement erfolgreich abzuschließen.

Neue Datenbank

Mit einer neuen Moordatenbank beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) steht künftig ein umfassender Überblick über alle Aktivitäten im Moorschutz in Bayern, einschließlich der erforderlichen Klimabilanzierung, zur Verfügung. Zudem hat die Naturschutzverwaltung mit 28 Moormanagern hocheffektive „Kümmerer“ in den wichtigsten Moorregionen Bayerns geschaffen, die aktuell bereits in über 70 Mooren tätig sind. Auf diese Weise können Maßnahmen zum Klimaschutz durch Moorbodenschutz mit den Betroffenen vor Ort schneller im intensiven Dialog entwickelt und umgesetzt werden.

Für mehr Klimaschutz durch steuerliche Anreize

Da Klimaschutz und der damit verbundene Transformationsprozess nur mit den Menschen gelingen können, ist die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger unerlässlich, um den Energieverbrauch deutlich zu senken und den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben. Das Steuerrecht kann hier laut Ministerrat einen wichtigen Beitrag leisten, um private Investitionen in nachhaltige Technologien zu fördern und klimafreundliches Handeln zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund wurde eine Bundesratsinitiative beschlossen, um mehr Klimaschutz durch steuerliche Anreize zu ermöglichen:

  1. Ausbau und Verbesserung der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung
  2. Verbesserung der steuerlichen Rahmenbedingungen bei der Sanierung von Vermietungsobjekten und Betriebsgebäuden
  3. Erbschaftsteuerliche Zuordnung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zum landwirtschaftlichen Betrieb
  4. Steuerbefreiung für vom Netzbetreiber gezahlte Entschädigungen
  5. Steuerliche Förderung von Aufstockungen bei Gebäuden: Bei Aufstockungen werden in der Regel alte Dächer durch neue ersetzt, die Fassade des gesamten Gebäudes neu gedämmt und eine moderne Heizungsanlage eingebaut. Insbesondere für die Aufstockung von Mehrfamilienhäusern und Gewerbegebäuden sollte deshalb eine beschleunigte steuerliche Abschreibung gelten.

Bayern steht zu seiner Klimaverantwortung. Allein im Jahr 2022 wurde rund 1 Mrd. Euro zusätzlich für den Klimaschutz investiert, bis 2040 werden es rund 22 Mrd. Euro sein. Der im Bayerischen Klimaschutzgesetz vorgesehene jährliche Klimabericht verdeutlicht, dass Bayern klarer Vorreiter und Schrittmacher beim Klimaschutz ist. Die Treibhausgasemissionen je Einwohner im Jahr 2019 waren in Bayern um 31,5 Prozent – und damit um fast ein Drittel – niedriger als im Bundesdurchschnitt (Freistaat: 7,3 Tonnen je Einwohner, Bund: 9,6 Tonnen je Einwohner). Der Bericht zeigt weiterhin, dass im Jahr 2020 eine Reduktion um weitere 4,3 Prozent und im Jahr 2021 nochmals um 3,5 Prozent erfolgte – jeweils im Vergleich zum Jahr 2019.

Der Klimabericht 2022 wird nun in einem nächsten Schritt an den Bayerischen Landtag weitergeleitet und veröffentlicht.

DK

 

 

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