Die Kommunen im Freistaat Bayern haben sich mit den bundesweiten Mobilfunkbetreibern und Funkmastbetreibern (Tower Companies) auf einen gemeinsamen Mustervertrag sowie ein passendes Entgeltmodell für die Anmietung kommunaler Liegenschaften geeinigt. Damit kommen die Beteiligten bei der Umsetzung des Pakts Digitale Infrastruktur einen entscheidenden Schritt voran.
Der Netzausbau in Bayern macht große Fortschritte. Immer mehr Regionen sind mit einem schnellen Mobilfunknetz versorgt. Doch noch immer gibt es im Freistaat unterversorgte Gemeinden und weiße Flecken. Ein Nadelöhr ist nach wie vor die Standortsuche für Funkstationen, um eine flächendeckende Mobilfunkversorgung zu bieten. Zudem laufen immer wieder Pachtverträge für bestehende Mobilfunkstandorte aus. Der nun beschlossene Mustervertrag kann hier in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Er bietet sowohl den bayerischen Kommunen als auch den Netzbetreibern und Tower Companies wertvolle Orientierung bei der Vertragsausgestaltung und Umsetzung. Damit wird ein zeitlich sehr aufwändiger Prozessschritt deutlich vereinfacht.
Stellungnahmen
„Mit dem ausverhandelten Mustervertrag kommt der Pakt Digitale Infrastruktur ein gutes Stück weiter voran. Er bietet eine wichtige Grundlage für den flächendeckenden Netzausbau in Bayern. Die zahlreichen Liegenschaften von Städten, Gemeinden und Landkreisen haben als potenzielle Standorte von Mobilfunksendeanlagen eine große Bedeutung,“ so Nils Joachim, Director Partner, Financial & Performance Management bei O2 Telefónica, stellvertretend für die weiteren beteiligten Mobilfunkbetreiber Deutsche Telekom, Vodafone, 1&1 sowie die Funkmastbetreiber DFMG Deutsche Funkturm, Vantage Towers, American Tower Germany (ATC Germany) und 1&1 Towers.
Markus Pannermayr, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags: „Einheitliche und juristisch ausgewogene Vertragsmuster erleichtern die Vertragsabschlüsse in den Kommunen erheblich.“
Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags, betont, dass das empfohlene Entgeltmodell bei schwer erschließbaren Standorten im ländlichen Raum zur Herstellung der Wirtschaftlichkeit einen Abschlag vorsieht: „Damit können kleine Gemeinden einen freiwilligen Beitrag zur flächendeckenden Mobilfunkversorgung leisten.“
Thomas Karmasin, Präsident des Bayerischen Landkreistags: „Das Vertragsmuster ist ein sinnvolles und praxistaugliches Angebot an die Kommunen. Die Entscheidung im Einzelfall bleibt weiterhin vor Ort.“
Es ist von einer vierstelligen Zahl an Mietverträgen für Mobilfunkstandorte auszugehen, die in den nächsten Jahren in Bayern anzupassen oder neu abzuschließen sind. Dem zugehörigen Mustervertrag mit den bayerischen Kommunalverbänden kommt daher eine Leuchtturmfunktion zu. Die Mobilfunkbetreiber und Tower Companies bekräftigen ihre Ausbaubereitschaft bezüglich der Mobilfunkinfrastruktur.
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