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(GZ-4-2024 - 15. Februar)
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► BREKO zum Mobilfunkmarkt-Gutachten der Bundesnetzagentur:

 

An der Realität vorbei

 

Im Auftrag der Bundesnetzagentur haben die Beratungsunternehmen WIK-Consult GmbH und Ernst & Young GmbH ein Gutachten zu den Wettbewerbsverhältnissen im Mobilfunkmarkt erstellt. Dabei handelt es sich um einen Beitrag im Verfahren zur Bereitstellung der Mobilfunkfrequenzen aus den Bereichen 800 MHz, 1.800 MHz und 2.600 MHz. Die Gutachter kommen zu dem Schluss, dass derzeit sowohl auf dem Endkunden- als auch auf dem Vorleistungsmarkt im Bereich des öffentlichen Mobilfunks wirksamer Wettbewerb herrsche.

Die Auswertung der Vielzahl unterschiedlicher Indikatoren zeige, dass die aktuelle Situation auf den Endkunden- und Vorleistungsmärkten sowohl im Interesse der Verbraucher ist als auch Anreize für die Mobilfunknetzbetreiber zu weiteren Netzinvestitionen bietet. Mit dem Markteintritt von 1&1 als Mobilfunknetzbetreiber erwarten die Gutachter zudem, dass der Infrastrukturwettbewerb weiter verstärkt wird und sich hierdurch ein noch besseres Preis-Leistungs-Verhältnis über alle Kundensegmente hinweg einstellen kann.

Nach den Worten von Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur, „ist die Förderung des Wettbewerbs ein wichtiges Ziel der Frequenzregulierung. Wir werden die Ergebnisse des Gutachtens bei der anstehenden Entscheidung im Frequenzverfahren berücksichtigen.“

Rosarote Mobilfunkwelt

Nach Ansicht von Dr. Stephan Albers, Geschäftsführer des Bundesverbands Breitbandkommunikation (BREKO), „geht die Einschätzung der Gutachter an der Realität vorbei. Das Gutachten malt eine rosarote Mobilfunkwelt. Auch wenn eine Vielzahl von Submarken der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber, wie Aldi Talk oder Congstar, den Anschein erwecken: Es gibt auf dem deutschen Mobilfunkmarkt insbesondere im Vorleistungsbereich zurzeit keinen wirksamen Wettbewerb.“

Mangelnde Angebotsvielfalt

Nach wie vor verzögerten Telekom, Vodafone und Telefónica systematisch das Angebot von 5G-Tarifen für Wettbewerber ohne eigenes Mobilfunknetz. Unter dem Mangel an Angebotsvielfalt litten am Ende die Endkunden, die oft nur 4G-Technologie nutzen können. Diese Strategie hat Albers zufolge Methode:

„Wie im Gutachten beschrieben, haben die etablierten Anbieter in der Vergangenheit auf Basis des geltenden Verhandlungsgebotes erst mit einer Verzögerung von fünf, sieben beziehungsweise acht Jahren 4G-Angebote bereitgestellt.“ Deshalb sei die Einführung einer Diensteanbieterverpflichtung alternativlos. Nur die Verpflichtung der drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber, unabhängigen Wettbewerbern diskriminierungsfreien Zugang zu den Netzen zu ermöglichen, werde den Wettbewerb auf dem Mobilfunkmarkt nachhaltig stärken und werde von den Wettbewerbern ausdrücklich gewünscht.

BREKO-Auswertung

Dies zeigt laut Albers auch eine aktuelle Auswertung des BREKO von Stellungnahmen zum Vorschlag der Bundesnetzagentur zu den Rahmenbedingungen der Frequenzvergabe: „Alle 17 teilnehmenden Telekommunikationsunternehmen mit Ausnahme der etablierten Mobilfunknetzbetreiber fordern eine wirksame und unbürokratische Diensteanbieterverpflichtung, ebenso der Verbraucherzentrale Bundesverband, das Bundeskartellamt und die Monopolkommission.“

Wettbewerb fördern

Die Bundesnetzagentur habe angekündigt, das Gutachten bei der anstehenden Frequenzvergabe zu berücksichtigen. Dies würde den Wettbewerb aber nicht stärken, sondern höchstens den Status Quo erhalten, machte der Geschäftsführer deutlich. „Neben der geplanten Verlängerung der Mobilfrequenzen wäre dies das zweite Geschenk für die drei etablierten Mobilfunknetzbetreiber. Das wiederum widerspricht dem Ziel des Gesetzgebers, den Wettbewerb im Mobilfunkmarkt zu fördern.“

DK

 

 

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