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(GZ-5-2024 - 29. Februar)
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► Vergabepraxis des Freistaats für Windräder:

 

Weiter Streit zwischen Landtags-Grünen und Bayerischen Staatsforsten

 

Die Landtagsfraktionen von Bündnis 90/Die Grünen haben ein Rechtsgutachten zur Vergabepraxis der Bayerischen Staatsforsten (BaySF) bei Windkraftprojekten vorgestellt. Danach muss die Vergabe von Flächen für die Errichtung von Windkraftanlagen durch die Bayerischen Staatsforsten (BaySF) nicht ausgeschrieben werden, da diese keine marktbeherrschende Stellung im Sinne des Wettbewerbsgesetzes innehätten. Vielmehr können die staatlichen BaySF solche Standorte direkt an die Nachbargemeinden übertragen.

Ein solches Vorgehen würde die Akzeptanz der Bevölkerung stark erhöhen, argumentierte der energiepolitische Sprecher der Grünen im Bayerischen Landtag, Martin Stümpfig. Nach Auffassung der BaySF würde eine solche „Direktübertragung“ von Flächen gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.

„Die Bayerischen Staatsforsten begrüßen, dass jetzt auch die Grünen anerkennen, dass es ein öffentliches Auswahlverfahren zur Vergabe von Windenergiestandorten geben muss. Bisher hatten sie gefordert, Standorte für neue Windenergieanlagen freihändig zu vergeben“, urteilte ein Sprecher der Staatsforsten. Es sei ein Fortschritt, wenn die Grünen jetzt anerkennen, dass die Vergabe öffentlicher Investitionen grundsätzlich ausgeschrieben werden muss. Jede Gemeinde kenne aus eigener Erfahrung, dass Ausschreibungen im öffentlichen Bereich notwendig und ganz normal sind.

„Direktvergabe“ an Standortgemeinden nicht umsetzbar

„Das von der BaySF durchgeführte Auswahlverfahren stelle sicher, dass neue Windenergieanlagen im Staatswald rechtssicher, zügig und professionell errichtet werden können“, betonte der Sprecher. Die von den Grünen neu vorgeschlagene „Direktvergabe“ an Standortgemeinden, die dann ihrerseits Ausschreibungen vornehmen, sei „rechtlich und praktisch nicht umsetzbar“.

Der Vorwurf der Grünen-Fraktion, dass es bei dem Auswahlverfahren der BaySF keine Bürgerbeteiligung gebe, sei „nachweislich unzutreffend“. Für die Bayerischen Staatsforsten stehe Bürger- und Kommunalfreundlichkeit „an erster Stelle“. So könnten die Gemeinden Bürgerbeteiligungsmodelle einfordern – und zwar bis zu 100 Prozent. Je höher Bürgerbeteiligung angeboten werde, desto mehr Punkte gibt es im Auswahlverfahren. Auch sei das Einfordern einer Beteiligung am Stromertrag nach EEG möglich. Zudem könnten Gemeinden und regionale Bürgerenergiegesellschaften am Auswahlverfahren der BaySF teilnehmen. Die Staatsforsten hatten selbst ein Rechtsgutachten vorgelegt, das zu dem Schluss kommt, dass sie zur Ausschreibung verpflichtet seien.

„Ich teile die Position der BaySF. Die von den Grünen vorgeschlagene Direktvergabe von Waldflächen an die Gemeinden wäre rechtlich unklar“, kommentierte Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger. Im Gegensatz dazu habe sich die aktuelle Praxis der BaySF zur Bereitstellung von Waldflächen für die Windenergieproduktion bewährt.

Trendwende ist eingeleitet

„Vielmehr freue ich mich über das ausdrückliche Lob der Grünen für die von mir eingesetzten und vom Wirtschaftsministerium finanzierten Windkümmerern“, fuhr Aiwanger fort. Sie betreuten derzeit bayernweit mehr als 240 Windkraftprojekte. „Die Trendwende bei der Windkraft haben wir bereits eingeleitet. 2023 wurden 64 Genehmigungsanträge für neue Windräder eingereicht. Während die Grünen politische Nebelkerzen zünden, arbeiten wir mit den BaySF und allen anderen beteiligten Kommunen, Behörden und Institutionen konkret am Ausbau der Windenergie.“

Die Forderung nach einer eigenen Kommunikationskampagne „Pro Windkraft“ durch die Landesagentur für Energie- und Klimaschutz (LENK) sei obsolet, machte der Minister deutlich: „Eine solche Kampagne wird mit ‚Bayern macht Wind‘ bereits seit Juni 2023 umgesetzt. Das könnte Herr Stümpfig eigentlich wissen.“

DK 

 

 

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