Fachthemazurück

(GZ-21-2016)
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Fachtagung IT-Beschaffung in Berlin:
 
 Von der Praxis – für die Praxis
 
Rund 350 Beschaffer und IT-Einkäufer sowie Bietervertreter und Aussteller verzeichnete die Fachtagung IT-Beschaffung im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in Berlin. Neben praxisnahen Vorträgen standen aktuelle Fragestellungen von Beschaffung sowie IT- und Vergaberecht im Vordergrund. Zum ersten Mal führte INFORA Management Consulting die Tagung mit dem Bitkom e.V. als Kooperationsveranstaltung durch.

Seit mehr als einem Jahrzehnt treffen sich auf der Tagung IT-Entscheider und Beschaffer aus Bund, Ländern und Kommunen. Das Beschaffungsvolumen der öffentlichen Hand für Informationstechnik ist erheblich: Der Bund investiert jährlich etwa 3,9 Milliarden, die Länder 5,1 Milliarden und die Kommunen 3,8 Milliarden Euro. Dieses Investitionsvolumen ist volkswirtschaftlich bedeutend und unterstreicht den Stellenwert, den die Informationstechnik für die Modernisierung von Staat und Gesellschaft sowie die Digitalisierung des Alltagslebens auf allen staatlichen Ebenen eingenommen hat.

Nach der Eröffnung durch Rainer Ullrich (INFORA) und Felix Zimmermann (Bitkom), durch deren Kooperation auch das neue Tagungskonzept mit dem erweiterten Blickwinkel auf eine Beschaffungspartnerschaft zwischen Öffentlicher Hand und Digitalwirtschaft entstanden war, wurde der aktuelle Stand der IT-Konsolidierung Bund vorgestellt. Im Anschluss schärfte Professor Michael Eßig (Universität der Bundeswehr) den Blick auf wirtschaftliche Potentiale der Beschaffung, die auch mit der neu zugelassenen Möglichkeit einer Berücksichtigung von Lebenszykluskosten verbunden sind. Darüber hinaus wurden die neuen EVB-IT und die Leitfäden zur produktneutralen Leistungsbeschreibung präsentiert und der Fokus auf die mit eIDAS-Verordnung, EU-Datenschutzgrundverordnung und NIS-Richtlinie verbundenen Risiken und Handlungsfelder gerichtet.

Prägend für die Tagung waren unter anderem die IT- und Beschaffungskonsolidierung des Bundes sowie der Themenkreis IT-Compliance, der sich als roter Faden durch die Fachforen Vertragsmanagement und Lizenzmanagement zog. Die IT- und Beschaffungskonsolidierung des Bundes war vor allem auf die Synergien der Beschaffungskooperationen in den Fach-
foren fokussiert. Neben den allgemeinen rechtlichen, wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Aspekten skizzierte Astrid Goedelt vom Bundesministerium des Innern praktische Perspektiven in Form der entstehenden Zentralstelle für IT-Beschaffung.

Wie Dr. Stefan Werres, Bundesministerium des Innern, darlegte, soll die Rechnungstellung an Behörden und Einrichtungen der Bundesverwaltung durch private Unternehmen künftig in elektronischer Form möglich sein. So sieht es das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes vor, das vom Bundeskabinett im Juli 2016 verabschiedet wurde.

Das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen gehört damit bald der Vergangenheit an. So sollen Portokosten gespart und der Arbeitsaufwand bei privaten Unternehmen in erheblichem Maße reduziert werden. Damit können die rechnungstellenden Unternehmen der Bundesverwaltung um bis zu 11 Millionen Euro jährlich entlastet werden. Darüber hinaus werden Ressourcen geschont, Medienbrüche durch die unmittelbare elektronische Übertragung von Rechnungsdaten an die Bundesstellen vermieden und durchgängige sowie konsistente Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung geschaffen.

Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes ist laut Werres ein weiterer Meilenstein in der E-Government-Strategie der Bundesregierung. Die elektronische Rechnungslegung trage zu einer enormen Entbürokratisierung, Kosteneinsparung und schnelleren Abwicklung der Zahlungen bei.

Folgerichtig finden sich die Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung im E-Government-Gesetz des Bundes wieder. Sie treten ab dem 27. November.2018 für Bundesministerien und Verfassungsorgane in Kraft. Für alle übrigen Behörden gilt die Neuregelung genau ein Jahr später. Zugleich verpflich-tet sich die Bundesverwaltung selbst, zukünftig Rechnungen an Bürger und Unternehmen in elektronischer Form anzuzeigen, wenn der Rechnungsstellung ein elektronischer Bestellvorgang vorangegangen ist; beispielsweise im Webshop einer Bundesbehörde.

DK

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