(GZ-6-2024 - 14. März) |
► Wohnungsbau: |
KfW-Fördergelder wieder verfügbar |
Ende des vergangenen Jahres wurden einige Bau-Förderprogramme der Bundesregierung gestoppt. Der Grund: Bereits nach zehn Monaten war der Fördertopf leer. Damit ist jetzt Schluss. Seit kurzem können für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen wieder Anträge bei der KfW gestellt werden.
Laut Bundesbauministerin Klara Geywitz sind alle drei Bau-Förderprogramme wichtig für die stark schwächelnde Baukonjunktur: „Jeder Förder-Euro löst Aufträge in den Büchern der Handwerker aus und kurbelt die Binnennachfrage an. Das sind genau die Impulse, die wir jetzt brauchen.“ Für die Programme stehen insgesamt 927 Millionen Euro bereit.
Beim Programm Klimafreundlicher Neubau (KFN) liegt der Endkundenzinssatz für Wohngebäude bei 2,1 Prozent und damit deutlich unter den aktuell marktüblichen Zinsen für Baufinanzierungen. Für KFN stehen heuer insgesamt 762 Millionen Euro für die Zinsverbilligung von Förderkrediten zur Verfügung. Möglich sind Kreditsummen bis zu 100.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude) bzw. bis zu 150.000 Euro (klimafreundliches Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude QNG).
Gefördert werden der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifischen Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen. Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel QNG erreichen.
Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen. Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse, z.B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen. Der Zuschuss beträgt dabei bis zu 12,5 Prozent ihrer Kosten für Wohngebäude, Wohneinheiten und Nichtwohngebäude bei Neubau und Erstkauf.
„Genossenschaftliches Wohnen“
Für das Programm „Genossenschaftliches Wohnen“ stehen in diesem Jahr insgesamt 15 Millionen Euro (2023: neun Millionen Euro) zur Verfügung. Damit werden Menschen unterstützt, die eine eigene Genossenschaft gründen, um anschließend zu bauen, oder die Genossenschaftsanteile erwerben möchten, mit zinsgünstigen Krediten und einem Tilgungszuschuss. Zum Start liegt der Zinssatz bei 2 bis 2,5 Prozent, je nach Laufzeit. Es können Kredite bis zu 100.000 Euro aufgenommen werden. Der Tilgungszuschuss liegt bei 7,5 Prozent.
Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung verwendet werden. Antragsberechtigt sind Privatpersonen.
„Altersgerecht umbauen“
Damit Menschen möglichst lange in ihrem gewohnten Zuhause wohnen bleiben können, wird mit dem Programm „Altersgerecht Umbauen“ der barrierefreie Umbau von Wohnungen unterstützt. In diesem Jahr stehen hierfür 150 Millionen Euro bereit, eine Verdoppelung der Summe aus dem vergangenen Jahr. Einzelne Maßnahmen werden mit bis zu 2.500 Euro bezuschusst. Wer sein Haus zum Standard „Altersgerechtes Haus“ umbaut, bekommt 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten (maximal 6.250 Euro) von der KfW erstattet.
Geplant ist nach Geywitz‘ Angaben noch ein weiteres Programm zur Förderung des Wohnungsneubaus: „Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment“ (KNN). Hier werden noch die Förderrichtlinien ausgearbeitet. Zudem solle künftig die Förderung „Jung kauft Alt“ junge Familien beim Kauf alter Immobilien unterstützen und mit dem Programm „Gewerbe zu Wohnen“ der Umbau von Gewerbe- zu Wohnimmobilien bezuschusst werden.
Bundesregierung in der Pflicht
Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, verwies darauf, dass mit den Förderprogrammen zwar die zweimonatige Förderlücke im Wohnungsbau geschlossen werde, die Bundesregierung jedoch nach wie vor eine konsistente und auf Verlässlichkeit ausgerichtete Wohnungsbaupolitik schuldig bleibe. Dies zeige sich unter anderem daran, dass auf Bundes- und Länderebene eine umfassende Prioritätensetzung zur Beseitigung der Wohnungsnot fehlt.
Branche braucht Klarheit und Sicherheit
Die Branche brauche Klarheit und Sicherheit für unternehmerisches Handeln, und das über mehrere Jahre. „Unsere Unternehmen beweisen täglich auf Deutschlands Baustellen, welche Zukunftspotentiale sie und ihre rund eine Million Fachkräfte heben. Diese Einstellung fordern wir auch von der Politik“, unterstrich Müller.
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