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(GZ-7-2024 - 28. März)
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► EU-Verpackungsverordnung:

 

Kreislaufwirtschaft fördern

 

Die EU-Ratspräsidentschaft und die Vertreter des Europäischen Parlaments haben eine vorläufige politische Einigung über einen Vorschlag für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle erzielt. Ziel ist es, die steigende Menge der in der EU anfallenden Verpackungsabfälle zu bekämpfen und gleichzeitig den EU-Binnenmarkt für Verpackungen zu harmonisieren und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) äußerte sich zum gefundenen Kompromiss positiv. „Der historische Höchststand bei Verpackungsabfällen kann nur durch eine stringente Abfallvermeidung und der Förderung von Wiederverwendung und Recycling verringert werden“, erklärte Vizepräsident Patrick Hasenkamp. Die Ziele zur Rezyklierbarkeit bis 2030 wären aus seiner Sicht voraussichtlich unerfüllbar, sollte der Gesetzgebungsprozess nicht noch in dieser EU-Legislaturperiode abgeschlossen werden können.

Deutliche Zunahme der Abfallmenge

Laut der Europäischen Kommission hat die Menge der Verpackungsabfälle in der EU in den vergangenen zehn Jahren um mehr als 20 Prozent zugenommen und wird bis 2030 um weitere 19 Prozent ansteigen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden. Bei Verpackungsabfällen aus Kunststoff ist bis 2030 mit einer Zunahme von 46 Prozent zu rechnen. „Diese Erhebungen zeigen: Wir benötigen zwingend eine stringente Lösung für den Ressourcenschutz und die Abfallvermeidung, um den Aufbau einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft baldmöglichst zu gewährleisten. Hierfür setzen sich die kommunalen Unternehmen unermüdlich ein. Dafür brauchen wir auch die EU-Verpackungsverordnung“, unterstrich Hasenkamp.

In der vorläufigen Einigung werden die Planziele für 2030 und 2040 für den Mindestanteil an recyceltem Material in Kunststoffverpackungen beibehalten. Die Gesetzgebungsorgane einigten sich darauf, kompostierbare Kunststoffverpackungen und Verpackungen, deren Kunststoffanteil weniger als 5 Prozent des Gesamtgewichts der Verpackung ausmacht, von diesen Zielen auszunehmen. Die Kommission muss die Umsetzung der Ziele für 2030 überprüfen und die Machbarkeit der Ziele für 2040 bewerten.

Die neuen Vorschriften sollen unnötige Verpackungen reduzieren, indem ein maximaler Leerraumanteil von 50 Prozent bei Sammel-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen festgelegt wird und die Hersteller und Importeure verpflichtet werden, dafür zu sorgen, dass Gewicht und Volumen der Verpackungen minimiert werden, mit Ausnahme von geschützten Verpackungsdesigns (vorausgesetzt, dieser Schutz war zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung bereits in Kraft).

Der Text legt neue verbindliche Wiederverwendungsziele für 2030 und Richtziele für 2040 fest. Die Zielvorgaben variieren je nach Art der von den Unternehmen verwendeten Verpackungen: alkoholische und alkoholfreie Getränke (mit Ausnahme von Wein und aromatisierten Weinen, Milch und anderen leicht verderblichen Getränken), Transport- und Verkaufsverpackungen (mit Ausnahme von Verpackungen für gefährliche Güter oder Großgeräte und flexiblen Verpackungen, die in direktem Kontakt mit Lebensmitteln stehen) sowie Sammelverpackungen. Auch Kartonverpackungen sind generell von diesen Anforderungen ausgenommen.

Kunden dürfen eigene Behälter mitbringen

Take-away-Betriebe wurden verpflichtet, ihren Kunden die Möglichkeit zu bieten, ihre eigenen Behälter mit kalten oder warmen Getränken oder Fertiggerichten ohne Aufpreis mitzubringen. Außerdem müssen bis 2030 10 Prozent der Produkte in Verpackungen angeboten werden, die für die Wiederverwendung geeignet sind.

Nach den neuen Vorschriften müssen die Mitgliedstaaten bis 2029 die getrennte Sammlung von mindestens 90 Prozent der Einwegplastikflaschen und metallischen Getränkeverpackungen pro Jahr sicherstellen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen sie Pfandsysteme (DRS) für diese Verpackungsformate einrichten.

Die Gesetzgebungspartner einigten sich zudem darauf, die Mitgliedstaaten von der Verpflichtung zur Einführung eines DRS auszunehmen, wenn sie im Jahr 2026 eine Getrenntsammlungsquote von über 80 Prozent erreichen und einen Umsetzungsplan mit einer Strategie zur Erreichung des übergeordneten Ziels von 90 Prozent Getrenntsammlung vorlegen.

Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate

Mit den neuen Vorschriften werden Beschränkungen für bestimmte Verpackungsformate eingeführt, darunter Einweg-Plastikverpackungen für Obst und Gemüse, für Lebensmittel und Getränke, Gewürze und Soßen im HORECA-Sektor, für kleine Kosmetik- und Toilettenartikel, die im Beherbergungsgewerbe verwendet werden (z. B. Shampoo- oder Bodylotion-Flaschen), und für sehr leichte Plastiktüten (z. B. solche, die auf Märkten für lose Lebensmittel angeboten werden).

Auch der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) bezeichnete die vorläufige Einigung zur EU-Verpackungsverordnung als richtiges und wichtiges Votum: „Wir sind sehr erleichtert. Die EU-weit geltenden neuen Regeln für Verpackungen sind dringend notwendig, um die hochwertige ressourcen- und klimaschonende Kreislaufführung von Verpackungsabfällen weiterzuentwickeln. Genau dies ist wichtig“, erklärte Hauptgeschäftsführer Andreas Bruckschen in Berlin.

DK

 

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