Fachthemazurück

(GZ-7-2024 - 28. März)
gz fachthema

► Schwer­punkt Elek­tro­alt­ge­rä­te:

 

Ak­tu­el­le Her­aus­for­de­run­gen bei der Fach­ta­gung „Wert­stoff­hof 2024“

Leuch­ten­de Turn­schu­he und bren­nen­de Re­cy­cling­an­la­gen

 

Dass der Akku des Smart­pho­nes in Brand geraten kann, ist ver­mut­lich all­ge­mein bekannt – welche Pro­ble­me li­thi­um­hal­ti­ge Bat­te­ri­en in der Ent­sor­gung dar­stel­len, wird klar, wenn Con­tai­ner in Wert­stoff­hö­fen oder Ab­fall­be­hand­lungs­an­la­gen brennen. „Das Risiko von Bränden ist mitt­ler­wei­le so hoch, dass es immer schwie­ri­ger wird, Ver­si­che­run­gen für Re­cy­cling­hö­fe ab­zu­schlie­ßen,“ erklärt Jürgen Beck­mann vom Baye­ri­schen Lan­des­amt für Umwelt (LfU). Rund 1.400 Feu­er­schä­den in Wert­stoff­hö­fen und Re­cy­cling­be­trie­ben jeweils mit einer Scha­dens­sum­me von min­des­tens 200.000 Euro wurden in den ver­gan­ge­nen zehn Jahren ge­mel­det. Eine Viel­zahl an recht­zei­tig ge­lösch­ten Ent­ste­hungs­brän­den ist hierbei gar nicht erfasst.

Mehr als 130 Teil­neh­me­rin­nen und Teil­neh­mer dis­ku­tier­ten bei der Fach­ta­gung „Wert­stoff­hof 2024“ am LfU in Augs­burg die ak­tu­el­len Her­aus­for­de­run­gen bei der Ent­sor­gung spe­zi­ell von Elek­tro­alt­ge­rä­ten. Neben der Brand­ge­fahr durch Li­thi­um-Bat­te­ri­en ging es auch um die Frage, wie mit kleins­ten elek­tri­schen Bau­tei­len um­zu­ge­hen ist.

Bei fal­scher Hand­ha­bung oder Ent­sor­gung im Rest­müll kann eine Li­thi­um-Bat­te­rie für Nutzer und Ent­sor­ger ge­fähr­lich werden: Es sind Brände für die gesamte Sammel- und Ent­sor­gungs­pha­se do­ku­men­tiert, sowohl im Haus­halt, am Wert­stoff­hof, in Müll­fahr­zeu­gen als auch in Re­cy­cling­an­la­gen. Hat sich ein Brand durch Li­thi­um-Io­nen- Akkus erst einmal ent­wi­ckelt, ist dieser nur schwer wieder zu löschen.

Immer mehr Elek­tro­ge­rä­te werden auf den Markt ge­bracht: Waren es deutsch­land­weit im Jahr 2016 noch etwa 2 Mil­lio­nen Tonnen Elek­tro­ge­rä­te, so stieg die Zahl im Jahr 2022 auf bereits rund 3 Mil­lio­nen Tonnen – ein Anstieg um 50 Prozent. Derzeit liegen Pro­duk­te wie Möbel oder Sofas mit elek­tro­ni­schen Zu­satz­funk­tio­nen, „smarte“ Sport­be­klei­dung und Turn­schu­he mit Leuchts­oh­le stark im Trend. Da sie eine fest in­te­grier­te elek­tri­sche Funk­ti­on auf­wei­sen, zählen auch diese Pro­duk­te zu den Elek­tro- und Elek­tro­nik­ge­rä­ten, die am Ende der Nut­zungs­pha­se in vor­ge­se­he­nen Sammel- und Rück­nah­me­stel­len ab­ge­ge­ben werden müssen.

„Wirk­sa­me Lö­sun­gen kommen im Kol­lek­tiv“, betonte Werner Bauer von der ia GmbH-Wis­sens­ma­nage­ment und In­ge­nieur­leis­tun­gen bei der Dis­kus­si­on über Lö­sungs­an­sät­ze für die Branche. Die Ent­sor­gung und das Re­cy­cling von Elek­tro­ge­rä­ten müssen bereits bei der Ent­wick­lung und im Design neuer Pro­duk­te mit­ge­dacht werden, z.B. durch eine mo­du­la­re Bau­wei­se von Pro­duk­ten, bei der die elek­tri­schen Ein­hei­ten einfach durch die Nutzer ent­fernt werden können. Auch die er­wei­ter­te Her­stel­ler­ver­ant­wor­tung durch Rück­nah­me- und Ent­sor­gungs­pflich­ten müsse an­ge­gan­gen werden.

In der Dis­kus­si­on wurden auch For­de­run­gen nach einem Verbot be­stimm­ter Ein­weg­pro­duk­te laut. Die von Bayern in­iti­ier­te Bun­des­rats­in­itia­ti­ve zum Verbot von Einweg E-Zi­ga­ret­ten fand viel Zu­spruch. „Es geht um pra­xis­ge­rech­te und für die Ver­brau­che­rin­nen und Ver­brau­cher all­tags­taug­li­che Lö­sun­gen“, fasste der Vi­ze­prä­si­dent des LfU, Dr. Richard Fackler, das Ziel im Umgang mit Elek­tro­alt­ge­rä­ten zu­sam­men.

 

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