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(GZ-10-2024 - 16. Mai)
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► Verkehrsministerkonferenz in Münster:

 

Offene Baustellen

 

Knapp ein Jahr nach der Einführung des Deutschlandtickets drängen die Bundesländer auf eine nachhaltige und längerfristige finanzielle Absicherung. Deshalb arbeiten sie mit dem Bund an der dauerhaften Finanzierung des Deutschlandtickets über das Jahr 2025 hinaus. Einen entsprechenden Beschluss haben die Minister und Senatoren auf ihrer Frühjahrssitzung in Münster getroffen.

Für 2024 soll der Einführungspreis von 49 Euro weiterhin bestehen bleiben, um möglichst viele Kunden für das neue Angebot zu gewinnen. Laut Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter, gleichzeitig Sprecher der unionsgeführten Länder, ist das Deutschlandticket noch nicht das Erfolgsmodell für ganz Deutschland, als das es gerne hingestellt wird. Vor allem im ländlichen Raum hätte den Menschen eine Investition in verbesserte Infrastruktur und ein zuverlässiges Angebot mehr gebracht als ein günstiges Ticket. „Da das Ticket aber nun eingeführt ist, sollten wir am einfachen Zugang zum öffentlichen Nahverkehr festhalten. Dafür ist aber maßgeblich, dass der Bund endlich die zugesagten Restmittel aus dem vergangenen Jahr überträgt. Nur so können wir den aktuellen Preis von 49 Euro für den Rest des Jahres gewährleisten.“

Auf der Grundlage der Entwicklung und der Prognosen zu den Verkaufszahlen, der Kostenentwicklung und somit des Zuschussbedarfs wird die Verkehrsministerkonferenz rechtzeitig in der zweiten Jahreshälfte 2024 einen Ticketpreis für das Jahr 2025 festlegen. Bekräftigt wurde auch die Bereitschaft für eine nachhaltige und längerfristige finanzielle Absicherung des Tickets über das Jahr 2025 hinaus.

Ein weiteres dominierendes Thema auf der Frühjahrssitzung der Verkehrsministerkonferenz war die Gesamtfinanzierung der Verkehrsinfrastruktur und des ÖPNV. Nach einer Studie des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) ist für den Öffentlichen Personennahverkehr allein bis 2031 ein Finanzbedarf für den Ausbau und die Modernisierung von rund 40 Milliarden Euro notwendig. Nach Auffassung der Verkehrsminister stellt dies jedoch nur eine Untergrenze der notwendigen Mittel dar. Hinzu kommen noch weitere notwendige Erhaltungsinvestitionen in die Straßen-, Brücken und Wasserstraßeninfrastruktur. Wie Bernreiter darlegte, „ist mehr Geld für die Infrastruktur zweifelsohne eine Forderung, hinter der wir uns alle versammeln können. Wichtig ist dabei, dass sich der Bund nicht aus der Verantwortung stiehlt und über Umwege die Länder zur Kasse gebeten werden. Die Forderung an den Bund ist klar: Wir brauchen mehr Investitionen und eine zuverlässige Finanzierung für Straße und Schiene!“

Kritik an Bundesschienenwegeausbaugesetz

Bayerns Verkehrsminister bekräftigte seine Kritik an der Novelle des Bundesschienenwegeausbaugesetzes: „Das Gesetz ist dringend notwendig, um das marode Schienennetz in Deutschland auf Vordermann zu bringen. Aber in dieser Form ist es unbrauchbar, da wichtige Themen ausgeklammert werden. Hier müssen unbedingt grundlegende Nachbesserungen her. Deswegen haben die Länder den Vermittlungsausschuss angerufen, ich habe selbst im Bundesrat dazu gesprochen. Die Bahn muss ihr Netz dringend modernisieren. Allerdings darf sich das nicht nur auf so genannte ‚Hochleistungskorridore‘ beschränken. Wir haben in Bayern viele Regionalverkehrsstrecken, die dringend ertüchtigt werden müssen. Wir brauchen einen Booster für das gesamte Schienennetz, und nicht nur für die Hauptstrecken. Vollsperrungen darf es nur geben, wenn ein sinnvoller Schienenersatzverkehr organisiert und finanziert wird. Der Bund darf diese Aufgaben nicht auf die Länder abwälzen und muss wichtige Maßnahmen auf Haupt- und Nebenstrecken finanzieren. Das betrifft etwa die Umstellung auf das europäische einheitliche Zugsicherungssystem ETCS. Der Freistaat muss zahlreiche Nahverkehrsfahrzeuge entsprechend umrüsten, beziehungsweise Neufahrzeuge mit ETCS-bestellen. Das geht nicht ohne Förderung durch den Bund. Bislang ist das im Gesetz nicht enthalten.“

Ausbau und Modernisierung des ÖPNV

Auch beim Ausbau und der Modernisierung des ÖPNV-Angebots schaffe der Bund neue Probleme, so Bernreiter. Um die Klimaziele zu erreichen, sollen Busse auf saubere, alternative Antriebe umgestellt werden. Eine europäische Richtlinie bzw. das Bundesgesetz zu deren Umsetzung schreiben Verkehrsunternehmen dafür Quoten vor. Laut Bernreiter sind hier massive Investitionen nötig. Die Unterstützung des Bundes für die Unternehmen sei nie ausreichend, die Förderungen immer überzeichnet. Der Freistaat habe deswegen freiwillig Mehrkosten für alternative Antriebe bezuschusst, wenn eine Bundesförderung abgelehnt wurde. 2023 seien mit sechs Millionen Euro insgesamt 236 Klimabusse gefördert worden. Da der Bedarf steigt, sei im bayerischen Koalitionsvertrag das Ziel von 400 Klimabussen pro Jahr festgeschrieben worden. Jetzt aber habe der Bund die Förderung massiv gekürzt. Heuer fehlten 77 Millionen Euro, bis 2028 seien es 210 Millionen Euro weniger. Dies widerspreche dem Klimaschutz und sorge dafür, dass die höheren Kosten für alternativ angetriebene Busse über die Ticketpreise an die Fahrgäste weitergegeben werden. Dies könnten die Länder nicht ausgleichen.

„Statt über Fahrverbote zu sprechen, um die Klimaziele zu erreichen, sollte Bundesminister Wissing sich lieber für eine Fortsetzung der Förderung einsetzen“, empfahl Bernreiter. „Mit dieser Politik drohen beim gesamten ÖPNV in den kommenden Jahren ein Modernisierungsstau und damit weniger Angebot für die Fahrgäste.“

Radverkehr

Stichwort Radverkehr: In einem 14 Punkte umfassenden Beschluss bedauern die Minister und Senatoren unter anderem, dass der Bund der Forderung vergangener Beschlüsse der Verkehrsministerkonferenz nach einer deutlichen Erhöhung der Bundesmittel zur Finanzierung der investiven Radverkehrsförderung auf 1 Mrd. Euro jährlich bis 2030 nicht entsprochen habe. Die Verkehrsministerkonferenz bittet darum, dass die Radverkehrsförderung des Bundes im Bundeshaushalt für das Jahr 2025 zunächst mindestens wieder das Niveau des Jahres 2022 erreicht und im Anschluss zunehmend gestärkt wird. Darüber hinaus wird der Bund aufgefordert, das Straßenverkehrsgesetz um eine Innovationsklausel zu erweitern, um die Erprobung zusätzlicher fahrradfreundlicher Maßnahmen vor Ort zu ermöglichen.

DK

 

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