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(GZ-11-2024 - 6. Juni)
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► Schreiben von Bürgermeister Günther Werner an MdL Wolfgang Fackler:

 

Nicht den Kommunen die Schuld in die Schuhe schieben

 

Der Artikel in der Bayerischen GemeindeZeitung vom 03.05.2024 „Bürger sollten sich rechtzeitig für angepasste Hebesätze einsetzen“ veranlasste Haßfurts Ersten Bürgermeister Günther Werner zu einer Replik an den CSU-Abgeordneten Wolfgang Fackler. Wir veröffentlichen sein Schreiben im Wortlaut.

Günther Werner, Erster Bürgermeister Haßfurt. Bild: Stadt Haßfurt
Günther Werner, Erster Bürgermeister Haßfurt. Bild: Stadt Haßfurt

Laut VDV-Geschäftsführer Martin Schmitz „ist es gut, dass der TÜV-Verband an der entscheidenden Stelle zu ähnlichen Erkenntnissen kommt wie die beiden unabhängigen Gutachten, die wir als Branche dazu in Auftrag gegeben haben: Aktuell besteht eine Regelungslücke bei den Sicherheitsstandards der mechanischen Festigkeit von Batterien in E-Scootern. Was auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit oder Formalie wirkt, ist aus Sicherheitsaspekten und in Haftungsfragen ein entscheidender Baustein.“

Genau deshalb, so Schmitz, sähen sich die Betriebsverantwortlichen der ÖPNV-Unternehmen aktuell zum Handeln gezwungen. Solange diese Frage offenbleibt, müsse weiterhin vor Ort durch die betrieblich Verantwortlichen entschieden werden, wie mit der Mitnahme von E-Scootern in Bussen und Bahnen umzugehen ist. „Da hilft auch der Hinweis auf eine Straßenzulassung dieser Fahrzeuge nicht.“

Regelungslücke schließen

Denn im Brandfall seien die Auswirkungen von brennenden Akkus und Batterien auf der Straße, also unter freiem Himmel, komplett anders als in geschlossenen Räumen wie in Bus oder Bahn, bemerkte der Geschäftsführer. Besonders die entstehende Rauchentwicklung und auch das mögliche Feuer im Ein- und Ausstiegsbereich der Fahrzeuge könne in hohem Maße gesundheitsgefährdend für alle Fahrgäste in den Fahrzeugen sein. „Damit E-Scooter künftig überall im ÖPNV wieder mitgenommen werden können, muss die Regelungslücke geschlossen werden. Dies geht am besten über die Angleichung der entsprechenden Norm.“

Bis dahin könnten die Hersteller auch rechtssicher und verbindlich schriftlich erklären, dass ihre Fahrzeuge alle notwendigen gesetzlichen Vorgaben, auch bezüglich der Sicherheit der verbauten Batterie, erfüllen. Dazu reiche allerdings nicht eine Pressemitteilung mit vielen Aussagen im Konjunktiv. „Gerne stehen wir dazu auch weiterhin für den fachlichen Austausch mit dem TÜV zur Verfügung. Inhaltlich liegen wir an den entscheidenden Stellen nicht weit auseinander“, erklärte Schmitz.

 

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