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(GZ-11-2024 - 6. Juni)
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► Energieministerkonferenz 2024 in Kiel:

 

Koordinaten künftiger Energiepolitik

 

Bayerns Wirtschafts- und Energieminister Hubert Aiwanger hat bei der Energieministerkonferenz 2024 in Kiel die Bundesregierung aufgefordert, den Bundesratsbeschluss zu wasserstofffähigen Gaskraftwerken schnellstmöglich voranzutreiben. „Deutschland braucht im Rahmen der Kraftwerksstrategie genügend wasserstofffähige Gaskraftwerke für die Versorgungssicherheit, gerade auch im Süden. Nur mit einem raschen, signifikanten Zubau grundlastfähiger Kraftwerke kann die Stromversorgungssicherheit trotz Kohleausstieg gewährleistet werden“, hob der Staatsminister hervor.

Er bat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, nach der bis Jahresende 2024 geplanten Ausschreibung von Kraftwerken mit einer Erzeugungskapazität von insgesamt 10 Gigawatt rasch Kapazitäten von weiteren sieben bis elf Gigawatt auf den Weg zu bringen. Nach Kalkulation der Bundesnetzagentur müsse Deutschland ab 2031 etwa 17 bis 21 Gigawatt Kraftwerkskapazitäten zur Verfügung haben. Zehn Gigawatt seien zu wenig. Die Wirtschaft brauche eine sichere Stromversorgung trotz Kohleausstieg. Aiwanger zufolge „können wir uns Unsicherheit nicht leisten. Der Ausbau der Erneuerbaren Energien kommt gut voran, aber wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht, brauchen wir genügend Kraftwerkskapazität in Deutschland. Ich habe Sorge, dass wir nicht schnell genug vorankommen.“ Aiwanger wies darauf hin, dass der Bund den Ausbau der Wärmenetze mit ausreichend Bundesmitteln fördern müsse: „Klimafreundliche Wärmenetze sind ein zentraler Bestandteil der Dekarbonisierung der kommunalen Wärmeversorgung. Der Bund muss ausreichend Mittel verlässlich zur Verfügung stellen.“

Zudem stellte Bayerns Wirtschafts- und Energieminister den Entwurf für eine Bayerische Speicherstrategie vor. „Mit der Bayerischen Speicherstrategie haben wir bereits ein konkretes Konzept für den Speicherhochlauf entwickelt. Der Bund hat das bisher leider versäumt“, stellte Aiwanger fest.

Bayerische Speicherstrategie

Die Bayerische Speicherstrategie ist die erste von fünf Teilstrategien zur Umsetzung des im bayerischen Koalitionsvertrag vereinbarten Energieplans Bayern 2040. Die weiteren Teilstrategien Versorgungssicherheitsstrategie, Wasserstoffstrategie 2.0, Wärmestrategie und Erneuerbare-Energien-Strategie werden nacheinander im weiteren Verlauf des Jahres 2024 entwickelt und ergeben das energiepolitische Gesamtkonzept.

Aiwanger zufolge müssen auf Bundesebene zunächst die regulatorischen Voraussetzungen geschaffen werden, um den erforderlichen Speicherausbau zu ermöglichen, insbesondere sollte die Speicherdefinition einheitlich in den verschiedenen Gesetzen gehandhabt werden. Aber auch auf bayerischer Ebene wolle man tätig werden und etwa zusätzliche Pumpspeicherkraftwerke in Bayern ermöglichen. Außerdem sollen im Bereich der Wasserstoffspeicherung erste konkrete Projekte auf den Weg gebracht werden.

Der DStGB forderte im Austausch mit den Ministerinnen und Ministern eine ausreichende Finanzierung der Wärmeplanung. Bereits jetzt sei klar, dass gerade in kleineren Gemeinden die verfügbaren personellen und finanziellen Kapazitäten in keinem Verhältnis zur Aufgabe der Wärmeplanung stehen. Im Rahmen der Förderung bedürfe es deshalb eines ausreichenden Sockelbetrags, der unabhängig von der Einwohnerzahl der Gemeinden gewährt wird. Alle Gemeinden seien unabhängig von ihrer Größe zur Wärmeplanung verpflichtet, unterstrich Beigeordneter Timm Fuchs.

Bundesregierung in der Pflicht

Gegenüber dem Bund machte der DStGB deutlich, dass die Bundes-Förderung der Wärmeplanung nach der Kommunalrichtlinie vollständig gewährt werden muss. Alle Gemeinden, die form- und fristgerecht einen Antrag gestellt haben, der die inhaltlichen Anforderungen der Förderrichtlinie erfüllt, müssten auch in den Genuss der Fördermittel kommen. Dies war zuletzt unter Verweis darauf infrage gestellt worden, dass keine Bundesförderung gewährt werden kann, sobald den Gemeinden durch Landesgesetz eine Verpflichtung zur Wärmeplanung auferlegt wird.

An die Länder appellierte Timm Fuchs, im Rahmen der Umsetzung des Wärmeplanungsgesetzes des Bundes Verfahrenserleichterungen zugunsten der planenden Gemeinden zu schaffen. Dazu zählt etwa, die Planung in gemeindlichen Konvois zu ermöglichen und zugleich ein verkürztes Verfahren für Gebiete einzurichten, in denen weder die Errichtung eines Wärme- noch eines Wasserstoffnetzes in Betracht kommt. So kann der Aufwand deutlich reduziert werden.

Ein weiteres Thema des Austauschs mit den Ministern war die Transformation der Gasverteilnetze. Der Kommunalverband stellte klar, dass es nicht Aufgabe der Gemeinden sei, in Fällen von Unwirtschaftlichkeit künftig Gasnetze zu betreiben. Wenn sich kein Versorgungsunternehmen mehr findet, sollte der bisherige Netzbetreiber gegen eine wirtschaftliche Entschädigung durch den Gesetzgeber zu einem befristeten Weiterbetrieb verpflichtet werden. Der Bundesgesetzgeber sei mithin gefordert, entsprechende Regelungen zu treffen, die einen geordneten Rückzug aus der Gasversorgung ermöglichen. Ein vollständiger Rückbau der Gasnetze sei volkswirtschaftlich ineffizient. Auch kämen ggf. Nachnutzungen in Betracht. Die Gemeinde sollte aber im Bedarfsfall, etwa wenn die Leitungen die Ertüchtigung der Verkehrsinfrastruktur beeinträchtigen, die Beseitigung stillgelegter Leitungen verlangen können.

Verteilnetzentgelte wälzen

Darüber hinaus gelte es, den Wasserstoffhochlauf dezentral auszugestalten, damit im Interesse gleichwertiger Lebensverhältnisse die damit verbundene Wertschöpfung auch in ländlichen Regionen entsteht. Um die Regionen zu entlasten, in denen der starke Zubau erneuerbarer Energien für hohe Strompreise sorgt, müssten die dortigen Netzkosten (sog. Verteilnetzentgelte) bundesweit gewälzt werden.

Mit Blick auf den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien unterstrich der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dass die Akzeptanz vor Ort gegenüber Windenergie- und Solaranlagen maßgeblich davon abhängt, ob der Ausbau von den Gemeinden gesteuert werden kann. Durch eine finanzielle Beteiligung der Gemeinden an Wind- und Photovoltaikanlagen würden Vorteile für die örtliche Gemeinschaft sichtbar.

Insofern kritisierte der Verband sehr deutlich, dass dies im von Bundestag und Bundesrat verabschiedeten Solarpaket I nicht ausreichend berücksichtigt wurde: Für Solaranlagen des sog. ersten Segments gebe es dort keine finanzielle Beteiligung der Gemeinden und die kommunale Duldungspflicht für die Verlegung und den Betrieb von Anschlussleitungen für erneuerbare Energien Anlagen sei zu weit gefasst. Beides müsse im folgenden Solarpaket II dringend nachgebessert werden.

DK

 

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