(GZ-13-2024 - 4. Juli) |
► EU-Ratskompromiss zu CMDI: |
Nachbesserungen erforderlich |
Der Rat der Europäischen Union (EU) hat seine allgemeine Ausrichtung zu den Gesetzesvorschlägen der EU-Kommission für eine Änderung des Rahmenwerks für die Bankenabwicklung und Einlagensicherung (CMDI-Review) verabschiedet. Aus Sicht des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) und des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) gehen die Korrekturen am ursprünglichen Entwurf zwar in die richtige Richtung, jedoch seien Nachbesserungen erforderlich.
Laut DSGV-Präsident Dr. Ulrich Reuter ist der EU-Ratskompromiss „sicher kein Wunschergebnis“. Die Korrekturen seien im Ergebnis zu bürokratisch und komplex. Zwar zeige sich, dass die Mitgliedsstaaten der Heterogenität und Diversität der europäischen Bankenlandschaft ein stärkeres Gewicht beimessen als EU-Kommission und EU-Parlament. So zum Beispiel in der Klarstellung des Rates, dass die Mittel der Einlagensicherung weiterhin für präventive Maßnahmen der Institutssicherung genutzt werden können. Auch die Beibehaltung der besonderen Vorrangstellung der Ansprüche aus Positionen gedeckter Einlagen in Insolvenzverfahren, wodurch sich die Nettokosten der Einlagensicherung entsprechend reduzieren, sei richtig. Jedoch überwiege insgesamt die Skepsis.
Korrekturen sind zu bürokratisch und komplex
„Selbst die vom Rat verabschiedeten Änderungen bringen noch zahlreiche neue administrative Belastungen für Institute und Sicherungssysteme mit sich“, unterstrich Reuter. Zudem seien verwobene und komplizierte Abstimmungsprozesse zwischen Aufsichts- und Abwicklungsbehörden bei unscharfer Zuständigkeitsregelung zwischen nationaler und europäischer Ebene vorgesehen. Ein weiterer Kapazitätsaufbau auf behördlicher Seite sei zu erwarten, wobei die Kosten 1:1 an die Kreditinstitute durchgereicht würden. Hier zeige sich, dass das EU-Recht die derzeitigen nationalen Anstrengungen zum Bürokratieabbau vollständig konterkariert.
Für den nun anstehenden Trilog muss aus Sicht des DSGV der Erhalt der Ratsposition das Minimalziel sein. Reuter zufolge „setzen wir nun darauf, dass die Bundesregierung diese Linie auch hält“. Darüber hinaus sei es angeraten, Entbürokratisierung, bezogen auf behördliche Prozesse und Strukturen sowie auf Anforderungen an Institute und Sicherungssysteme, stärker in den Blick zu nehmen.
Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken begrüßt, dass der Rat die bedeutende Rolle der Institutssicherungssysteme und ihrer präventiven Maßnahmen bei seinem Kompromiss berücksichtigt hat. „Der Rat hat die herausragende Bedeutung der Institutssicherungssysteme für das Kundenvertrauen und die Finanzstabilität deutlich besser erkannt als die Europäische Kommission und das EU-Parlament. Nur die Position des Rates steht im Einklang mit der Erklärung der Eurogruppe vom Juni 2022, wonach ein funktionierender Rahmen für Institutssicherungssysteme beibehalten werden soll“, erklärte BVR-Präsidentin Marija Kolak.
Weitere Detailarbeit nötig
Obwohl auch der Rat nicht die vom BVR nachdrücklich geforderte Ausnahme für Banken, die einem Institutssicherungssystem angehören, umgesetzt habe, bleibe die Möglichkeit bestehen, präventive Maßnahmen zugunsten der institutssicherungsgeschützten Banken durchzuführen, wenn auch unter strengeren und aufwändigeren Bedingungen. „Um Effizienz und Schnelligkeit zukünftig gewährleisten zu können, wird hier noch weitere Detailarbeit notwendig sein“, machte Kolak deutlich und verwies auf die Notwendigkeit einer zielgerichteten Verbesserung des Krisenmanagements im Rahmen des bevorstehenden Trilogs. Dessen Aufgabe sei es nun, auf Basis der konstruktiven Ausrichtung des Rates den Vorschlag der Europäischen Kommission erheblich zu verbessern. Stabilität und Sicherheit des Bankensektors in Europa müssten ohne unnötige Belastungen für die etablierten Systeme gewährleistet sein.
Dies sei nur möglich, wenn die Institutssicherung im Interesse der Strukturen des deutschen Bankenmarktes und insbesondere der Existenz der kleinen und mittleren Institute erhalten bleibt. Ausdrücklich lobte die Präsidentin in diesem Zusammenhang den Einsatz der deutschen Bundesregierung für den Erhalt der Institutssicherungssysteme: „Es ist gut zu sehen, dass die Bundesregierung zu ihrem Wort steht, sich für die Belange insbesondere der mittelständischen Wirtschaft einzusetzen, die auf die Finanzierung durch regionale Banken angewiesen ist.“
DK
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