Fachthemazurück

(GZ-13-2024 - 4. Juli)
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► 25. Bayerische Abfall- und Deponietage:

 

Zukunft der Kreislaufwirtschaft

 

Aktuelle Themen und Fragestellungen der Kreislaufwirtschaft und der Deponietechnik griffen die 25. Bayerische Abfall- und Deponietage in Augsburg auf. Dabei stellte die Fachtagung den Austausch und die Kommunikation zwischen dem Anlagenbetrieb, den Fach- und Genehmigungsbehörden und der Rechtsprechung in den Vordergrund. Gemeinsam mit den Kooperationspartnern Bayerisches Landesamt für Umwelt, AU Consult und dem bifa Umweltinstitut konnte das Kompetenzzentrum Kumas über 460 Teilnehmer im Kongress am Park begrüßen.

Wichtige Impulse gingen vom Auftaktvortrag von Dr. Florian Kammerer vom Bundesumweltministerium zur Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie aus. Die Koalitionspartner haben sich Kammerer zufolge darauf verständigt, dass die Bundesregierung eine Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) erarbeitet, in der unter anderem bestehende rohstoffpolitische Strategien gebündelt werden. Diese soll Ziele und Maßnahmen zum zirkulären Wirtschaften und zur Ressourcenschonung aus allen relevanten Strategien zusammenführen. Damit wird ein Rahmen geschaffen, der die rohstoffpolitisch relevanten Strategien der Bundesregierung so zusammenführt, dass das Ziel des Koalitionsvertrages, den primären Rohstoffbedarf absolut zu senken, erreicht wird.

Rohstoffsicherung für Schlüsselbranchen

Auf die besonderen Herausforderungen, die sich in der Rohstoffsicherung für ausgewählte Schlüsselbranchen in Bayern stellen, ging Dr. Simone Richler vom Bayerischen Ressourceneffizienzzentrum (REZ) am Landesamt für Umwelt ein. Neben dem Recycling werden nach Expertenmeinung das Produktdesign, die Auswahl der verwendeten Materialien und der Energie- und Rohstoffverbrauch in der Nutzungsphase künftig die entscheidende Rolle beim Erreichen der Umwelt- und Klimaziele spielen.

Mit der Ersatzbaustoffverordnung und dem Ende der Abfalleigenschaft befasste sich Dr. Alexander Döring/Durmin – Entsorgung und Logistik GmbH, Nürnberg. Laut Döring wird durch die zum 1. August 2023 in Kraft getretene Verordnung ein einheitlicher, bundesweiter rechtlicher Rahmen für den Umgang mit mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) festgelegt. Dieser bietet Erzeugern, Recyclern und Bauherrn feste Richtlinien für den Umgang mit MEB in technischen Bauwerken. Für verschiedenste Materialarten wurden Qualitätsklassen und Einbauweisen festgelegt, die nun den Einbau unterschiedlichster MEB ermöglichen.

Durch die Bündelung werde bundesweit von den einheitlichen Qualitätsklassen mit den gleichen Bezeichnungen gesprochen, dies ermögliche einen gleichbleibenden Qualitätsstandard für alle Beteiligten. Diese Maßnahme erleichtere es insbesondere Bauherrn, die länderübergreifend Bauvorhaben betreuen, sowie Recyclern, die an entsprechenden Ausschreibungen für Bauvorhaben teilnehmen. Durch die klar definierten Richtlinien bekämen auch Baustoffe wie Aschen und verschiedene Schlackenwieder vermehrt Möglichkeiten, in Baumaßnahmen eingesetzt zu werden. „Mit diesen Veränderungen werden Sekundärbaustoffe hergestellt, die zur nachhaltigen Ressourcenschonung von Primärbaustoffen wie Kies und Sand und zur Förderung der Circular Economy beitragen“, unterstrich Döring.

Rechtlicher Rahmen für Umgang mit MEB

Durch die einheitliche Güteüberwachung von MEB würden zudem bundesweit qualitativ hochwertige Sekundärbaustoffe hergestellt, die Naturbaustoffen in keinen Punkten nachstehen und für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet sind. Durch die Ersatzbaustoffverordnung ergäben sich für einige Qualitätsklassen Einbringungsmöglichkeiten von MEB in bestimmten Zonen von Wasserschutzgebieten, wodurch sich größere Verwendungsmöglichkeiten zu vorherigen Regelungen ergeben hätten.

Dass nicht alles an der Ersatzbaustoffverordnung Verbesserungen gebracht hat, sei jedoch nicht von der Hand zu weisen, betonte Döring. Teilweise werde von einem schlechteren Absatz von Recyclingbaustoffen, verglichen mit den Verkaufszahlen vor dem 01.08.2023 gesprochen. Andere Unternehmen hätten berichtet, dass anfangs mehr Material auf Deponien oder in Verfüllungen entsorgt wurden, weil Unsicherheit bei Behörden, Bauherrn oder Recyclern über den richtigen Umgang mit den MEB bestand.

Insgesamt ermöglicht die Ersatzbaustoffverordnung aus Dörings Sicht mehr Vorteile als negative Aspekte für alle Beteiligten, die hoffentlich im Zuge der nächsten Anpassung der Verordnung geändert werden.

Am Beispiel der geplanten Klärschlammverwertungsanlage im Industriepark Gersthofen zeigte Dr. Markus Leirer, MVV Industriepark Gersthofen GmbH, Rahmenbedingungen der künftigen Klärschlammentsorgung in Bayern auf. Durch die Novelle der AbfKlärV vom 03.10.2017 ergebe sich für viele Kläranlagenbetreiber ab 2029 bzw. 2032 die Verpflichtung zum Phosphorrecycling. Generell könne Phosphor sowohl im Klärschlamm, aus dem Zentrat oder aus der Klärschlammasche zurückgewonnen werden, stellte Leirer fest.

Die Rückgewinnung aus der Klärschlammasche setze eineMonoverbrennung von Klärschlamm voraus. Bei der bisher üblichen Mitverbrennung in Kohlekraftwerken, Müllverbrennungsanlagen oder Zementwerken sei dies nicht möglich. Die momentan in Bayern verfügbaren Monoverbrennungsanlagen reichten nicht aus, den Bedarf zu decken, weshalb ein Ausbau der Klärschlammmonoverbrennungskapazitäten notwendig sei. Für die Rückgewinnung des Phosphors aus der Klärschlammasche stünden verschiedene Technologien zur Verfügung.

Klage über bürokratischen Aufwand

In der Diskussion weiterer Themen zeigte sich vor allem Unzufriedenheit mit dem bürokratischen Aufwand, der durch immer neue Anforderungen aus Verordnungen und Berichterstattungspflichten entsteht. Hier besteht nach einhelliger Meinung inzwischen eine große Diskrepanz zwischen Aufwand und Nutzen, bei gleichzeitiger Anerkennung, dass Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit essenziell für den Erfolg für den Wirtschaftsstandort Deutschland sind. Die aktuelle politische Weltlage, hohe Energiepreise und mangelnde Planungssicherheit hätten inzwischen Auswirkungen auf alle gesellschaftlichen Bereiche.

Der zweite Veranstaltungstag widmete sich traditionell der Deponietechnik. Auch künftig werden Deponien unerlässlich sein für eine geordnete, umweltgerechte Entsorgung, die auch das Ziel der Nachhaltigkeit erfüllen muss. Über Nachsorge und Betreuung abgeschlossener Deponiestandorte informierten anhand von Praxisbeispielen Christian Dierig und Wolfgang Huber, AU Consult GmbH, Augsburg.

Laut ihren Ausführungen hat sich die Deponietechnik in den vergangenen Jahrzehnten deutlich weiterentwickelt. Im Zuge dieser Entwicklung des technischen Fortschritts wurden auch die Anforderungen an die Qualitätssicherung, die Eigen- und Fremdkontrollen sowie an die behördliche Überwachung erhöht. Nicht zuletzt wurden mit der Novellierung des Deponierechts durch die Deponieverordnung von 2009 und den weiteren Anpassungen in den Folgejahren die Anforderungen konkretisiert.

Deponietechnik

Die gesellschaftliche Verpflichtung, dass die von der Ablagerung der Abfälle ausgehenden Gefahren für Mensch und Umwelt auch über die Ablagerungs- und Stilllegungsphase hinaus zu vermeiden sind, finde sich in den aktuellen gesetzlichen Vorschriften als Schutz zum Wohl der Allgemeinheit wieder, erläuterten Dierig und Huber. Deshalb bleibe für den Deponiebetreiber auch nach der Betriebsphase der Deponie eine Vielzahl von Aufgaben erhalten. Dabei müsse der Betreiber immer vor Augen haben, dass die Deponie nur dann aus der Nachsorge entlassen wird, wenn er durch die dokumentierten Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen gegenüber der zuständigen Behörde nachweisen kann, dass diese nicht mehr erforderlich sind und deshalb ein Abschluss der Nachsorge festgestellt werden kann.

Abhängig von der Komplexität der Deponie und der personellen Ausstattung des Deponiebetriebes könnten mehr oder weniger Aufgaben aus der Nachsorgephase einer Deponie auf einen Dienstleister bzw. ein qualifiziertes Ingenieurbüro übertragen werden. Abhängig vom Übertragungsumfang habe der Deponiebetreiber dadurch folgende Vorteile:

  • qualifizierte Bearbeitung unterschiedlicher Aufgabenstellungen aufgrund interdisziplinärer Zusammensetzung der Bearbeiter im Team
  • hohe Entlastung des Auftraggebers
  • hohes Bearbeitungstempo durch Mehrpersoneneinsatz
  • kein Kostenrisiko
  • nur ein Vertrags- und Ansprechpartner.
  • Ein weiterer, großer Vorteil sei dabei die Flexibilität, da das Aufgabenspektrum jederzeit ergänzt oder gekürzt werden kann.
  • Transparenz und aktive Kommunikation

Jedem Vorhabenträger, Planer und Projektsteuerer ist bekannt, dass Genehmigungsverfahren schon lange nicht mehr unter dem Radar der Öffentlichkeit laufen. Diese ist interessiert, im positiven wie im negativen Sinn. Um ein Genehmigungsverfahren überhaupt mit Erfolgsaussichten auszustatten, seien Transparenz und aktive Kommunikation unerlässlich geworden, um ein Genehmigungsverfahren überhaupt mit Erfolgsaussichten auszustatten, erklärte Dr. Christoph Heim, Geiger-Gruppe, Waltenhofen.

Dabei dürfe dem Antragsteller jedes Mittel im positiven Sinne recht sein: egal ob klassisch (analog) oder digital. Beteiligung und Informationsgabe über Homepage oder social media seien geeignet, um auch die verfahrensrechtliche Forderung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfüllen. Digitale Planungsinstrumente, z.B. die Visualisierung von Planungsständen und -zielen wie Deponiekonturen, seien wirksame Mittel, um die Akzeptanz eines Vorhabens auch bei Behörden, Kommunen etc. erreichen zu können, verdeutlichte Heim.

DK

 

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