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(GZ-15/16-2024 - 1. August)
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► Bundesrat:

 

Düngegesetz vorerst gescheitert

 

Der Bundesrat hat den von der Bundesregierung vorgelegten und vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Düngegesetzes die Zustimmung verweigert. Zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfes war unter anderem die Änderung der Rahmenbedingungen zur Stoffstrombilanz-Verordnung. Das Gesetz sollte unter anderem die Grundlagen für die Nährstoffbilanzverordnung und die Monitoringverordnung bilden. Bundesregierung oder Bundestag haben nun die Möglichkeit, den Vermittlungsausschuss anzurufen, um mit den Ländern über Kompromisse zum Düngegesetz zu verhandeln.

Durch die erstgenannte Verordnung sollte die Nährstoffbilanz landwirtschaftlicher Betriebe verbessert werden, indem diese ihre Nährstoffverwendung dokumentieren, um künftig nachhaltiger und effizienter zu düngen. Mittels Monitoring wollte die Bundesregierung überprüfen, wie wirksam die geltenden Düngeregeln sind.

Ziel des Gesetzes war es auch, die hohe Nitratbelastung deutscher Gewässer zu senken, wie von der EU-Kommission und dem Europäischen Gerichtshof wiederholt gefordert. Zudem sollte durch Umsetzung der EU-Düngeprodukteverordnung gewährleistet werden, dass nur sichere und wirksame Dünger aus der EU auf den europäischen Markt gelangen.

„Jetzt ergibt sich die Riesenchance zum Bürokratieabbau in der Landwirtschaft“, kommentierte Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber den Beschluss. „Bayerns Position ist klar: Wir tragen die neue Monitoring Verordnung mit, wenn im Gegenzug die Stoffstrombilanz-Verordnung gestrichen wird. Diese rein deutsche Regelung ist für die Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie nicht erforderlich und bürdet unseren Landwirten jede Menge bürokratischen Arbeit auf. Dem Düngegesetz konnten wir unter diesen Bedingungen nicht zustimmen“, so die Ministerin.

Landwirtschaftliche Betriebe entlasten

Sie bat den Bund, „nun auf die Länder und Landwirte zuzugehen und im Vermittlungsausschuss endlich die Stoffstrombilanzverordnung abzuschaffen. So kann sinnvoll für Entlastung der landwirtschaftlichen Betriebe gesorgt werden.“ Das Monitoring zur Düngeverordnung sichere künftig den notwendigen Gewässerschutz und mache die Stoffstrombilanz überflüssig. Gleichzeitig bildeten die damit verbundenen Datenerhebungen die Grundlage für Verursachergerechtigkeit. „Daran hätte der Bund schon seit 2022 arbeiten können und muss es jetzt endlich tun – dann kommt es zu keinerlei weiteren zeitlichen Verzögerungen zur ursprünglichen Terminplanung des Bundes“, machte Kaniber deutlich.

Für den Verband kommunaler Unternehmen, dessen Mitglieder rund 90 Prozent aller Einwohner Deutschlands mit Trinkwasser versorgen, ist die Ablehnung des Düngegesetzes im Bundesrat „ein Rückschlag für Gewässerschutz“. Das Düngegesetz böte unter anderem durch das Instrument der Nährstoffbilanz auch eine Chance, Landwirtschaft und Gewässerschutz besser zu vereinen. Insgesamt seien dringend weitere Maßnahmen erforderlich, um die Gewässer besser vor Nitrat zu schützen. Dies betreffe insbesondere das Grundwasser als wichtigste Trinkwasserressource. „Wir hoffen daher, dass Bund und Länder sich rasch einigen. Damit würden sie auch ein Vertragsverletzungsverfahren vermeiden, das mit dem millionenschwere Strafzahlungen verbunden wäre.“

In dieselbe Kerbe hieb Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser. Aus seiner Sicht hätten die vom Bundestag beschlossenen Regelungen die Chance geboten, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 nach mehr als 30 Jahren endlich in nationales Recht umzusetzen und die Nitrateinträge der Landwirtschaft nachhaltig zu reduzieren. Mit der Absage des Bundesrats sei diese Chance fürs Erste verspielt worden.

Deutschland könne damit auch wesentliche Zusagen gegenüber der EU-Kommission bei der Transparenz der Düngepraxis nicht einhalten. Dies könnte auch ernste Konsequenzen durch die EU nach sich ziehen, betonte Weyand: „Ohne eine Konkretisierung des vorgesehenen Wirkungsmonitorings besteht weiterhin die Gefahr, dass im Rahmen der aktuellen Evaluierung der EU-Kommission zur Umsetzung der Nitratrichtlinie Brüssel das Steuer übernimmt. Deutschland könnte die nationale Handlungssouveränität in diesem Bereich gänzlich aus der Hand genommen werden.“

Der Bundesrat sei nunmehr aufgefordert, einen konstruktiven Lösungsbeitrag zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie zu leisten. Wie der soeben veröffentlichte Nitratbericht 2024 des Bundesumwelt- und des Bundeslandwirtschaftsministeriums zeigt, überschreite immer noch etwa ein Viertel der Nitratmessstellen den gesetzlichen Grenzwert von 50 Milligramm je Liter Grundwasser.

DK

 

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