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(GZ-19-2024 - 10. Oktober)
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► Wissenschaftlicher Bericht des UBA:

 

Kommunalbefragung Klimaanpassung 2023

 

Am 1. Juli 2024 ist das Klimaanpassungsgesetz in Kraft getreten. Für die Bundesländer bildet es den Rechtsrahmen, eigene Klimaanpassungsstrategien vorzulegen, und dafür Sorge zu tragen, dass die Kommunen Klimaanpassungskonzepte aufstellen. Eine erste bundesweite, repräsentative Kommunalbefragung von Städten und Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) zeigt nun, dass mit 83 Prozent eine deutliche Mehrheit der Kommunen beim Thema Klimaanpassung bereits aktiv ist.

Maßnahmen zur Klimaanpassung wurden bereits von über 40 Prozent der Kommunen umgesetzt. Weitere knapp 40 Prozent gaben an, entsprechende Maßnahmen zu planen. An der Befragung beteiligten sich bundesweit 1.062 Kommunen.

Je größer die Kommune ist, desto eher wird eine starke Veränderung durch den Klimawandel wahrgenommen. Insgesamt 56 Prozent gaben an, in den vergangenen zehn Jahren starke oder sehr starke Veränderungen durch den Klimawandel wahrgenommen zu haben. Nur 2 Prozent erklärten, gar keine Veränderungen zu spüren.

Fast 90 Prozent schätzen die (zukünftigen) klimatischen Veränderungen in ihrer Kommune überwiegend negativ ein. Die wahrgenommene Betroffenheit durch allmähliche Klimaveränderungen (64 Prozent) und Extremwetterereignisse (62 Prozent) stellen die am häufigsten genannten Aspekte dar, die dazu geführt haben, sich mit dem Thema Klimaanpassung zu beschäftigen. Hinzu kommen die Verbesserung der Lebensqualität für die Bevölkerung (54 Prozent), der Wunsch, mit gutem Beispiel vorangehen zu wollen (49 Prozent), gefolgt von Förderprogrammen und finanzieller Unterstützung (46 Prozent).

Stellenwert der Klimaanpassung

Für 22 Prozent der Kommunen wird der Stellenwert, den das Thema Klimaanpassung in der eigenen Verwaltung hat, mit „hoch“ angegeben. Zudem schätzten fast 50 Prozent den Stellenwert mit „mittel“ ein. Weniger als 2 Prozent gaben an, dass das Thema Klimaanpassung bei ihnen gar keinen Stellenwert besitzt.

Den Handlungsbedarf für Maßnahmen in den kommenden zehn Jahren schätzten 64 Prozent als „hoch“ oder „sehr hoch“ ein. Nur 4 Prozent sahen wenig Handlungsbedarf. Tendenziell gilt: Die Einschätzung des Bedarfs steigt mit der Kommunengröße.

Eine deutliche Mehrheit der Kommunen ist beim Thema Klimaanpassung bereits aktiv. Lediglich 17 Prozent gaben an, sich zwar informiert, aber noch keine weiteren Schritte unternommen zu haben. Ein Klimaanpassungskonzept wurde bisher von 12 Prozent der befragten Landkreise, Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände ausgearbeitet.

Für die kommunale Verwaltungsstruktur wird das Thema Klimaanpassung als eine große Herausforderung betrachtet (82 Prozent). Hierfür sei eine „Kümmerer-Person“ erforderlich, die auch über die Grenzen von Fachabteilungen hinaus aktiv sein kann (78 Prozent). Die Kommunikation und Kooperation zwischen den kommunalen Fachbereichen wurde beim Thema Klimaanpassung nur zu 45 Prozent als gut funktionierend eingeschätzt. Lediglich 37 Prozent empfinden die bestehenden Planungsprozesse als gut geeignet für die Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen.

Über einen Klimaanpassungsmanager verfügen knapp 12 Prozent der Kommunen. Die Unterschiede zwischen Kommunentyp und -größe sind hier sehr deutlich. Zudem gibt es einen positiven Zusammenhang zwischen dem Vorhandensein von Klimaanpassungsmanagern und der Planung und Umsetzung entsprechender Konzepte. Von den Kommunen mit Klimaanpassungskonzept verfügen ca. 45 Prozent über einen Manager.

Fehlende personelle und finanzielle Ressourcen sind die bedeutendsten Hemmnisse bei der Planung oder Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen. Fast drei Viertel der Kommunen (74 Prozent) wünschten sich mehr Informationen in Bezug auf geeignete Klimaanpassungsmaßnahmen. Vielfach fehlt es ihnen insbesondere an Wissen über die ökologischen und sozialen Auswirkungen des Klimawandels sowie darüber, wie die Eigenvorsorge gestärkt und soziale Akzeptanz für die Maßnahmen verbessert werden kann.

DStGB-Stellungnahme

Nach Auffassung des DStGB, der die UBA-Kommunalbefragung unterstützte, verdeutlichten die Ergebnisse, dass Kommunen sich ihrer Schlüsselrolle beim Thema Klimaanpassung bewusst sind und sie nicht bei null anfangen. Dies gelte sowohl für große Städte als auch für kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum.

Bereits heute würden Maßnahmen und Planungen, wie etwa die Erstellung von Hitzeaktionsplänen, der Umbau von Innenstädten und Ortskernen mit mehr „Grün und Blau“ und insgesamt eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung forciert. „Immer häufiger auftretende Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hochwasser oder langanhaltende Hitzeperioden werden unsere Kommunen aber auch in den kommenden Jahren weiter massiv fordern. Daher gilt: Klimaschutz und Klimaanpassung gibt es nicht zum Nulltarif.“

Der Investitionsbedarf in diesem Bereich liege bei annähernd 8 Milliarden Euro pro Jahr. Den Bedarf nach finanzieller Unterstützung bestätigten auch die Ergebnisse der aktuellen Kommunalbefragung, so der Verband. Bund und Länder seien aufgerufen, die Kommunen gerade bei der Umsetzung von Klimaanpassungsmaßnahmen langfristig finanziell zu unterstützen. Um Planbarkeit zu gewährleisten, müsse über die Einführung einer neuen Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz und Klimaanpassung im Grundgesetz – nach dem Vorbild der GAK - nachgedacht werden. „Nur eine solide und langfristige Finanzierungsgrundlage stellt sicher, dass wir unsere Städte und Gemeinden resilient, nachhaltig und klimagerecht entwickeln und aufstellen können.“

DK

 

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