(GZ-20-2024 - 24. Oktober) |
► Kinder- und Jugendhilfe in Bayern: |
Über 82.000 junge Menschen sind Ende 2023 auf Leistungen angewiesen |
Erziehungsberatungen weiterhin häufigste Hilfeart |
Im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe sind im Jahr 2023 erneut eine Vielzahl von Hilfen nach dem Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) als Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen und als Hilfen für junge Volljährige gewährt worden. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik mitteilt, sind Erziehungsberatungen nach § 28 SGB VIII auch 2023 die häufigste Hilfeart. Über alle Hilfearten hinweg sind mehr Jungen bzw. junge Männer auf Hilfen und Beratungen angewiesen (56,7 Prozent) als Mädchen bzw. junge Frauen.
Für 77.876 junge Menschen wurden im Jahr 2023 Hilfen nach dem SGB VIII begonnen, für 74.446 Personen wurden Hilfen beendet. Für 82.212 junge Menschen dauern die Hilfen über den Jahreswechsel an. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, erhalten von den jungen Menschen, deren Hilfen über den Jahreswechsel andauern, 26.564 Hilfe im Rahmen einer Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII. Dabei findet bei 9.043 jungen Menschen die Beratung vorrangig gemeinsam mit der Familie statt, in 14.550 Fällen vorrangig mit den Eltern oder einem Elternteil und in 2.971 Fällen vorrangig mit dem jungen Menschen selbst.
Insgesamt erhalten 17.629 Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene Hilfen im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe nach § 31 SGB VIII. Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach § 35a SGB VIII erhalten 15.157 Personen. Von diesen Hilfen erfolgen 12.165 ambulant/teilstationär, 2.788 in einer Einrichtung und 204 bei einer Pflegeperson.
Vollzeitpflege
In Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII werden 7.151 junge Menschen betreut. 6.399 Personen werden in einem Heim oder einer betreuten Wohnform nach § 34 erzogen. Darüber hinaus werden 490 junge Menschen im Rahmen von sozialer Gruppenarbeit(§ 29 SGB VIII) und 1.550 durch Erziehung in einer Tagesgruppe (§ 32 SGB VIII) unterstützt. 4.768 erhalten Einzelbetreuung nach § 30 SGB VIII und 122 junge Menschen intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung (§ 35 SGB VIII). 2.382 junge Menschen erhalten Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII (ohne Verbindung zu den Hilfen gemäß §§ 28 – 35 SGB VIII).
Über alle Hilfearten hinweg liegt der Anteil der Jungen bzw. jungen Männer bei 56,7 Prozent (Jungen bzw. junge Männer: 46 651 Fälle, Mädchen und junge Frauen: 35.561 Fälle). Dieser Anteil liegt bei den einzelnen Hilfearten zwischen 49,5 Prozent (Vollzeitpflege nach § 33 SGB VIII) und 73,5 Prozent (Erziehung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII).
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