Fachthemazurück

(GZ-21-2024 - 7. November)
gz fachthema

► Grundstückseigentümer und Bauherren sind in der Pflicht:

 

Kampfmittelbelastung ernst nehmen

 

Auf Fliegerbomben, Panzerfäusten und Artilleriegranaten aus dem Zweiten Weltkrieg trifft man bei Bautätigkeiten oft. 126 Tonnen Kampfmittel wurden so letztes Jahr in Bayern aufgespürt und beseitigt. Innenminister Joachim Herrmann sieht jedoch keinen Grund für eine Entwarnung und appelliert an die Verantwortlichen, das Thema dauerhaft weiterzuverfolgen.

Wer baut, haftet dafür, dass von dem Grund, in dem eingegriffen wird, keine Gefahr ausgeht. Sowohl Grundstückseigentümer als auch private Bauherren haben deshalb dafür Sorge zu tragen, die mögliche Gefahr von Kampfmitteln überprüfen und vorhandene Kampfmittel beseitigen zu lassen. Dies sollte im Vorfeld, also vor dem eigentlichen Baubeginn passieren.

Bei Breitbandausbau und Erschließung von Gewerbegebieten, Sportplatzerneuerungen oder Schul- und Kitaerweiterungen stehen Städte und Gemeinden im Fokus des öffentlichen Interesses. Die Klärung aller Fragen an ein Grundstück ist deshalb oberste Sorgfaltspflicht. Nicht nur in Sachen Kampfmittelgefahr schafft das Vorteile. Wer vorerkundet, gewinnt Planungssicherheit und vermeidet einen plötzlichen Baustellenstillstand wegen eines überraschenden Bombenfunds. Dieser würde jeden Tag richtig viel Geld Kosten. Für die am Bau tätigen Menschen wird zudem Vorsorge getroffen, denn zum verantwortungsvollen Bauen gehört die Umsetzung von Arbeitsschutzmaßnahmen.

Fachfirmen sind erste Ansprechpartner

Als anerkannte Vorgehensweise hat sich ein aus drei Schritten bestehendes Verfahren etabliert: Vorerkundung, Sondierung, Kampfmittelbeseitigung. Dabei führen die ersten beiden Schritte zumeist privatwirtschaftliche Fachfirmen durch. Lediglich die Kampfmittelbeseitigung inklusive notwendiger Sprengungen erfolgt hoheitlich durch Spezialisten der jeweiligen Bundeslandbehörde, in Bayern eine vom Ministerium betraute Spezialfirma.

Der erste Schritt, die sogenannte Vorerkundung, kann Wochen oder Monate vor Baubeginn durchgeführt werden. Das bringt den Verantwortlichen Klarheit in der Frage, ob eine Sondierung notwendig ist oder nicht, und schützt so vor unliebsamen Überraschungen oder kostspieligen Bauverzögerungen. Denn eine anschließende Sondierung braucht Zeit, erfolgt abgestimmt auf den Befund und verlangt unterschiedlichen Geräteeinsatz und Methoden. Nach einer Bombe wird anders sondiert als nach Munition aus Bodenkämpfen.

Detektivarbeit durch Spezialisten

Die Vorerkundung ist eine Fernerkundungsmethode, bei der historische Luftbilder ausgewertet werden, die die Alliierten vor und nach Luftangriffen aufgenommen haben. Flankiert wird dies von einer historischen Recherche, die Militärakten, Angriffsreporte, Ortschroniken und viele weitere Quellen auf Hinweise zu den ortsrelevanten Kriegsereignissen durchforstet. Hier ist viel Erfahrung seitens der Luftbildauswertung von großem Vorteil und die Zusammenarbeit mit den Historikern bringt Ergebnisse mit hoher und belastbarer Aussagekraft. Darauf spezialisierte Fachfirmen wie etwa die LBA Luftbildauswertung in Stuttgart, die Dr. Carls Luftbilddatenbank in Würzburg und die Bullinger GmbH in Bamberg arbeiten nach diesem Verfahren.

Die Luftbildauswerter räumen auch mit dem Irrglauben auf, Bomben lägen immer nur in der Nähe von Industrie und Bahnhöfen. Cluster von Bombenkratern mitten im Feld oder Hunderte von Metern vom damaligen Stadt- oder Ortsrand entfernt, sind keine Seltenheit. Schließlich flogen die Bomber damals auf Sicht, wurden häufig angeschossen und mussten vor dem Erreichen ihres eigentlichen Ziels ihre Bombenladung abwerfen.

Kosten für Entsorgung übernimmt der Freistaat

Für die Einschätzung und Überprüfung der unbekannten Gefahrenlage hat der Grundstücksbesitzer oder der Bauherr die Kosten zu übernehmen. Die Kosten für Bergung, Abtransport oder, wenn erforderlich, die Evakuierung wegen kontrollierter Sprengung übernimmt in jedem Fall der Freistaat Bayern.

 

 

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?

Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Fachthema

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung