Dass auch bei einfachen Sanierungsmaßnahmen, trotz eines bestehenden Vertrages über die Straßenbeleuchtung, eine regelmäßige Ausschreibungspflicht für Kommunen besteht, war Gegenstand eines Experten-Meetings in der oberbayerischen Gemeinde Warngau (Landkreis Miesbach). Im Mittelpunkt stand dabei insbesondere die Aufforderung an die Rathäuser, zur Schaffung von mehr Wettbewerb gezielt Anbieter aus dem Mittelstand einzubinden.
Mehr als 30 Teilnehmer informierten sich anhand des Warngau-Models darüber, welche Vorteile eine „Umrüstung streng nach Vergaberecht“ bringen kann. Auf Einladung des Bundesverband Straßenbeleuchtung und Infrastruktur für den öffentlichen Sektor (BVSI) zeigten verschiedene Fachleute auf, wie Straßenleuchten im freien Markt zeitnah, umfassend und vor allem haushaltsneutral umgerüstet werden können. Denn auch ohne eigene Haushaltsmittel können die Kommunen mittels alternativer Betreibermodelle (Kommunale Nutzungsvereinbarung) dazu beitragen, die Energiewende in Bayern Wirklichkeit werden zu lassen.
Ausschreibung ist Pflicht – auch bei bestehenden Verträgen
Besonderes Interesse fand das Referat vom Experten für das Vergaberecht, Herrn Stephan Böttger (hsp Advice) zur gesetzlichen Verpflichtung der Kommunen, anfallende Sanierungen und Umrüstungen auch bei Bestehen eines Straßenbeleuchtungsvertrages ausschreiben zu müssen.
Viele Kommunen werden bei der Umrüstung ihrer Straßenbeleuchtung oft durch mangelnde technische, rechtliche, organisatorische oder wirtschaftliche Kenntnisse gebremst. Und das obwohl der Umstieg auf LED-Technik Energieverbräuche, Kosten und CO2-Emissionen meist um 60 Prozent und mehr reduziert. Während auf der kommunalen Seite personelle und zeitliche Ressourcen zur Planung und Umsetzung entsprechender Maßnahmen oft eher knapp sind, kommt es bei den aktuellen Vertragspartnern, meist überregionale Energieversorger, häufig zur Blockade-Politik.
Da die Umstellung auf LED-Technik deren wirtschaftlichen Interessen entgegensteht, werden Abhängigkeiten und fehlende Vertragskenntnis ausgenutzt, besonders hinsichtlich der tatsächlichen Eigentumsverhältnisse der Straßenbeleuchtungsanlagen. Dies führt in vielen Fällen dazu, dass bestehende Verträge unter Umgehung der existierenden Ausschreibungsvorschriften leichtfertig einfach erweitert werden.
Umsetzung trotz Widerstand der bisherigen Betreiber
Die Gemeinde Warngau zeigte anhand ihres eigenen Vorgehens auf, wie trotz dieser Hindernisse eine gesamtheitliche Umrüstung auf LED-Technik in einer einzigen Sanierungsmaßnahme dennoch gelingen kann. Trotz eines bestehenden und noch laufenden Straßenbeleuchtungsvertrages und gegen den intensiven, langjährigen Widerstand des aktuellen Betreibers, einem überregionalen Energiekonzern.
In Warngau wurde die nach Vergaberecht geforderte, regionale Mittelstandsförderung erfüllt. In einem freien Wettbewerb der Bieter und insbesondere ohne den Einsatz eigener Haushaltsmittel. Als Abrundung konnten sich die interessierten Gemeindevertreter bei einer anschließenden Besichtigung vom Projektentwickler Martin Reh (WiRE Umwelttechnik) über die neu installierten LED-Leuchten des deutschen Hersteller ATON und die praktische Umsetzung in Warngau aus erster Hand informieren lassen.
Die Veranstalter freuen sich nach Ablauf der Tagung über die rundum positive Resonanz und verweisen schon jetzt auf das 2. Warngauer Forum am 17. Januar 2017 am gleichen Ort.
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