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(GZ-24-2016)
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PwC-Gutachten gibt Diskussionsanreize:
 
Wege zu mehr öffentlichen Investitionen mit einer Infrastrukturgesellschaft
 
Vor allem auf der kommunalen Ebene sind Investitionen in die öffentliche Infrastruktur anhaltend gering. Die schwachen Investitionen haben zu einem erheblichen Investitionsrückstand geführt und stehen in einem auffallenden Gegensatz zu den seit Jahren günstigen Bedingungen für die herkömmliche Kreditfinanzierung. Auch die Möglichkeit, die Projektsteuerung und die Projektrisiken im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (ÖPP) auf Private auszulagern, wird insbesondere auf der kommunalen Ebene nur relativ wenig genutzt.

PwC-Gutachten

Vor diesem Hintergrund ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) der Empfehlung der Expertenkommission „Stärkung von Investitionen in Deutschland“ nachgekommen, Möglichkeiten zu prüfen, wie mehr privates Kapital für öffentliche Infrastrukturen insbesondere im kommunalen Bereich mobilisiert werden könnte. Zu diesem Anlass wurde ein Forschungsauftrag vergeben, dessen Schlussbericht nunmehr vorliegt.

Die Studie der PricewaterhouseCoopers Legal AG mit dem Titel „Rechtliche und institutionelle Voraussetzungen zur Einführung neuer Formen zur privaten Finanzierung öffentlicher Infrastrukturvorhaben unter Einbindung einer staatlichen Infrastrukturgesellschaft“ kommt zu dem Ergebnis, dass die Finanzierung von Infrastrukturvorhaben durch Fonds für alle Beteiligten Vorteile bieten kann.

Entlastungseffekte

So werde für die Kommunen über die herkömmliche Finanzierung und die ÖPP hinaus eine weitere Form der Beschaffung und Finanzierung bereitgestellt. Diese Form könnte es den Kommunen ermöglichen, die Umsetzung solcher Projekte, die für eine Standardisierung geeignet sind (z. B. Neubauten für Schulen oder Kindergärten oder die Sanierung kommunaler Straßenbrücken), auf einen Fonds zu übertragen und dadurch Entlastungseffekte zu erzielen.

Darüber hinaus werden sie bei einer Fondsfinanzierung von typischen Risiken, die mit der Errichtung und dem Betrieb von Infrastruktureinrichtungen verbunden sind, entlastet, so die Untersuchung. Dabei ergibt sich aus der mit dieser Beschaffungs- und Finanzierungsvariante verbundenen Bündelung gleichartiger Projekte die Chance, dass die betreffenden Vorhaben, auch infolge von Skaleneffekten, rascher und kostengünstiger realisiert werden können.

Zudem können sich die Kommunen auf die mögliche Entwicklung vorbereiten, dass die Attraktivität des klassischen Kommunalkredits – etwa infolge gesteigerter bankenregula-torischer Anforderungen – im Vergleich zu anderen Finanzierungsformen abnehmen wird. Schließlich kommen Kommunen mit hoher Finanzkraft auch als Investoren in Betracht. Umgekehrt kann sich bei Vorhaben von besonders finanzschwachen Kommunen, bei denen die bisherigen Finanzierungarten ausscheiden, die Fondsfinanzierung sogar als einzige Möglichkeit erweisen, das Projekt zu realisieren.

Der Bund kann, indem er die Fondsfinanzierung ermöglicht und fördert, seine gesamtstaatlichen Verantwortung für die Schaffung hochwertiger Infrastruktureinrichtungen in Deutschland wahrnehmen. Zudem erhalten insbesondere kleinere institutionelle Anleger – etwa Pensionsfonds und berufsständische Versorgungswerke – die von ihnen seit längerer Zeit gewünschte Möglichkeit, Gelder in öffentliche Infrastruktur zu investieren und dabei eine attraktive Rendite zu erzielen.

Um die Fondsfinanzierung als neue Form der Beschaffung und Finanzierung zu etablieren und das Modell damit umzusetzen, sind verschiedene Maßnahmen erforderlich. Dazu zählen die Feinabstimmung der Modellstruktur, die Errichtung und Beauftragung der staatlichen Infrastrukturgesellschaft, die Errichtung von Projektgesellschaften, die Optimierung der rechtlichen Rahmenbedingungen sowie die perspektivische Beteiligung von Privatanlegern.

Auf Grundlage des Gutachtens werden die Akteure auf der öffentlichen wie auf der privaten Seite die Diskussion weiter darüber führen, welche Anwendungsfälle für eine Umsetzung in Frage kommen, wie eine Umsetzung aussehen und die Komplexität des Modells verringert werden könnte. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird diese Diskussion weiter eng begleiten.

>> Zur Kurzfassung des Gutachtens (externer Link zur PDF-Datei)

DK

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