Fachthemazurück

(GZ-1/2-2017)
gz fachthema
Bayerische Krankenhausgesellschaft:
 
Ruf nach höheren Investitionen

Mitgliederversammlung im Münchner Maximilianeum

2016 sei das Jahr der Selbstverwaltung im Gesundheitssektor gewesen, betonte der Vorsitzende der Bayerischen Krankenhausgesellschaft (BKG), Oberbürgermeister a. D. Franz Stumpf, bei der BKG-Mitgliederversammlung in München. Er kritisierte, dass die Politik die Klärung vieler grundlegender Fragen der Patientenversorgung wie Qualitätsvorgaben für die Krankenhausplanung oder die Festlegung, welche Entfernung zum nächsten Krankenhaus dem Bürger zumutbar ist, „vor der Tür der Selbstverwaltung abgeladen“ habe. Dies seien Verantwortungen, die der Gesetzgeber jedoch keinesfalls aus der Hand geben dürfe.

In der Praxis, wenn sich die Parteien nicht einig sind, entscheide dann oft alleine das Votum eines unparteiischen Vorsitzenden im sogenannten Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Damit wird nach Stumpfs Meinung auch die Zuständigkeit der Länder für die Krankenhausplanung untergraben.

Streitfrage Kapazität

Verärgert zeigte sich der BKG-Vorsitzende darüber, dass die Krankenkassen auf der Bundesebene nur ein Thema kennen, nämlich das der Krankenhausschlie-ßungen: „Egal, welches Thema der Gesetzgeber der Selbstverwaltung aufgab zu regeln, und sei es auch mit einer eindeutig anderen Zielsetzung, es mündete schließlich in die Streitfrage um die Krankenhausstruktur und die Kapazität. Dabei befinden wir uns erst am Anfang einer langen Aufgabenlis-te. Fast alle Regelungen zu den Qualitätsthemen, sei es Qualitäts-indikatoren für die Planung, Qualitätsverträge oder -zu und -abschläge, stehen noch vor uns. Schon jetzt lässt die Krankenkassenseite keinen Zweifel daran, worum es ihr auch dabei geht: Wie viele Krankenhäuser die Vorgaben nicht erfüllen und vom Netz genommen werden müssen.“

Stumpf erinnerte die zahlreichen Gäste und Partner aus dem Gesundheitswesen an die erfolgreichen „bayerischen Wege, die wir früher gemeinsam beschritten. Ungeachtet der hohen Regulierungsdichte und Interessenwidersprüche fanden wir pragmatische Lösungen, ausgerichtet auf die bayerische Versorgungsstruktur.“

Gemeinsame Interessen

Zu diesem Stil möchte die BKG wieder zurückfinden. BKG-Geschäftsführer Siegfried Hasenbein zeigte sich selbstkritisch und appellierte auch an die Krankenkassen und an die Kassenärztliche Vereinigung. Bei den zahlreichen Vereinbarungen, die man zu treffen habe, müsse man das gemeinsame Interesse an einer Weiterentwicklung der Patientenversorgung stärker im Blick haben.

An die bayerische Gesundheitsministerin Melanie Huml gerichtet. mahnte die BKG ein größeres Engagement des Freistaates bei der Finanzierung von Investitionen an. „Wir müssen wieder mehr in unsere Krankenhäuser investieren und das derzeitige staatliche Fördervolumen von jährlich 500 Mio. Euro nachhaltig anheben.“ Als Begründung nannte die BKG u. a. den medizinisch-technischen Fortschritt, neue zusätzliche Aufgaben der Kliniken vor allem im IT-Bereich, Baumaßnahmen, die bereits 2015 aufgeschoben werden mussten sowie weitere große Sanierungsvorhaben, die in Bayerns Kliniken anstehen.

Allein die mit dem KHSG und PsychVVG beschlossenen Maßnahmen werden Stumpf zufolge in den Kliniken eine Welle der Veränderungen auslösen. Weitere Herausforderungen wie zum Beispiel die ambulant/stationäre Vernetzung, die Digitalisierung und der Fachkräftemangel seien noch weitgehend ungelöst und werden zusätzliche Anstrengungen notwendig machen. „Das Jahr 2016 stellt so etwas wie ein Übergangsjahr dar“, stellte Stumpf fest. Ab dem kommenden Jahr dürfte die Dynamik der Veränderungen spürbar werden und voraussichtlich auch stetig zunehmen. Alle Beteiligten seien aufgerufen, diesen Prozess mit einem Mindestmaß an Gemeinsamkeit und Objektivität zu begleiten und mitzugestalten.

Gesundheitsministerin Melanie Huml sicherte den Krankenhäusern die weitere Unterstützung des Freistaats zu: „Der Freistaat wird den bayerischen Kliniken auch künftig als verlässlicher Partner bei der Finanzierung von Krankenhausbauvorhaben zur Seite stehen. Das hohe Niveau bei der Förderung von Investitionen bleibt in den kommenden beiden Jahren erhalten. In Bayern gibt es keinen Finanzierungsstau. So stehen im Doppelhaushalt 2017/ 2018 Mittel von über 503 Millionen Euro jährlich für Investitionen bayerischer Kliniken zur Verfügung.“

Wie die Ministerin hinzufügte, „sind wir in Bayern stolz auf unser flächendeckendes Netz stationärer Versorgungsangebote. In Zahlen ausgedrückt heißt das: Im Freistaat werden an über 400 Krankenhausstandorten rund 77.000 Betten und teilstationäre Plätze betrieben – flächendeckend und wohnortnah. Allerdings macht der Strukturwandel auch vor Bayern nicht halt.“ Zugleich wies Huml darauf hin, dass die bayerische Krankenhausplanung die Kliniken in ihren Bestrebungen nach mehr Kooperation unterstützt, „denn nicht jedes Krankenhaus muss jede Leistung parat halten. Dies ist schon aus Gründen der Qualität nicht möglich.“

Krankenhausplanung

Qualitätsfragen habe auch das Anfang des Jahres in Kraft getretene Krankenhausstrukturgesetz aufgegriffen. Darin ist vorgesehen, dass auf Bundesebene entwickelte Qualitätsindikatoren unmittelbar in der Krankenhausplanung der Länder gelten sollten. Hierzu stellte Huml klar: „Krankenhausplanung ist Ländersache und muss es auch bleiben! Wir wollen selbst entscheiden können, ob und welche Qualitätsindikatoren in Bayern Geltung erlangen sollen. Um dies sicherzustellen, hat der Bayerische Landtag eine entsprechende Änderung des Bayerischen Krankenhausgesetzes beschlossen.“

Außerdem beziehen sich die bereits entwickelten Qualitätsindikatoren lediglich auf einzelne Leistungen. „Die Krankenhausplanung muss aber die gesamte Fachabteilung und nicht nur einzelne Leistungen im Blick haben. Und hier ist es wichtig, die wohnortnahe Versorgung der Menschen in Bayern auch künftig sicherzustellen“, erklärte die Ministerin und ergänzte: „Das heißt aber nicht, dass wir bei nachgewiesener unzureichender Qualität einzelner Leistungen keine Konsequenzen ziehen. Wenn Qualitätsmängel festgestellt werden, haben wir mit der Gesetzesänderung nun die Möglichkeit, diese Leistungen vom Versorgungsauftrag eines Krankenhauses auszunehmen – ohne gleich die ganze Fachrichtung aus dem Krankenhausplan zu streichen.“

In ihrem Grußwort hatte Barbara Stamm, MdL, Präsidentin des Bayerischen Landtags, eingangs darauf hingewiesen, dass ein Krankenhaus nie nur eine medizinische „Reparaturwerkstatt“ sei, sondern auch eine wichtige soziale Funktion erfülle. „Das dürfen wir in allen fachlichen, politischen und wirtschaftlichen Diskussionen nicht aus den Augen verlieren“, sinke doch seit einigen Jahren die Anzahl der Kliniken in Bayern.

Dies habe zur Folge, dass nicht überall im Freistaat die volle Palette an Krankenhausleistungen in Anspruch genommen werden kann, so Stamm. Gerade im ländlichen Raum scheine eine flächendeckende ärztliche Versorgung immer schwieriger. Das Versorgungsstärkungsgesetz von 2015 ziele darauf ab, auch in Zukunft eine gut erreichbare medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau sicherzustellen. Andererseits sei aber bei planbaren medizinischen Eingriffen die Erfahrung eines Arztes oder die Qualität eines Spezialisten vielleicht wichtiger als die unmittelbare Nähe.

Stamm abschließend: „Diesen Spagat müssen wir hinkriegen: Zwischen einem flächendeckenden, bürgernahen Netz von Krankenhäusern einerseits und notwendigen Fusionen, Kooperationen und Spezialisierungen andererseits.“

DK

GemeindeZeitung

Fachthema

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung