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(GZ-03-2017)
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► Kämmerertagungen des Bayerischen Städtetags:
 
Breite Themenpalette für Kämmerer und Bürgermeister

Im Herbst 2016 fanden traditionell die sechs regionalen Kämmerertagungen des Bayerischen Städtetags statt. In gut besuchten Veranstaltungen informierte die Geschäftsstelle des Städtetags die Kämmerinnen und Kämmerer, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über aktuelle Themen aus dem Bereich Kommunalfinanzen. Gastgeber waren die Städte Grafing, Landshut, Ansbach, Bamberg, Würzburg und Weißenhorn.

Die Themenpalette umfasste eine Bewertung der allgemeinen kommunalen Finanzlage, eine Bestandsaufnahme der Asyl- und Flüchtlingspolitik, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen, Kommunaler Finanzausgleich, Kommunalabgaben, Auswirkungen der Niedrigzinsphase, kommunalrelevante Entwicklungen im Umsatzsteuerrecht, europarelevante Themen wie Beihilferecht (Schwerpunkt Tourismus) und den Sachstand bei harmonisierten Rechnungslegungsstandards für die öffentliche Hand.

Begleitet wurden die Tagungen von den jeweiligen Bezirksregierungen, von der Bayerischen Landesbank zur Konjunktur- und Zinsentwicklung, von der BayernLabo zu Kreditförderprogrammen, vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband sowie externen Referenten. Darüber hinaus bieten die Tagungen für Kämmerer eine Plattform für den kollegialen Austausch.

Die Entwicklung bei den Steuereinnahmen der Städte und Gemeinden läuft insgesamt gut. So stiegen die Netto-Steuereinnahmen im Jahr 2015 um 6 Prozent auf 16.818 Millionen Euro. Im Jahr 2016 zeichnet sich nach den ersten drei Quartalen ein ebenso positives Bild ab (+ 2,7 Prozent). Allerdings stimmt die Kämmerer der Blick auf die Ausgabenseite pessimistisch. Hier schränken Wachstumsraten von 8,5 Prozent (2015) und 7,3 Prozent (Stand: September 2016) die finanziellen Handlungsmöglichkeiten zunehmend ein. Die Dynamik auf der Ausgabenseite macht sich insbesondere bei den Sozialausgaben bemerkbar, wo vor allem die Ausgaben im Bereich der Jugendhilfe für betreuungsbedürftige Flüchtlinge gestiegen sind.

Auf positives Echo stieß die bei den Finanzausgleichsverhandlungen erreichte Verbesserung der Investitionsförderung für Schulen und Kindertageseinrichtungen (Erhöhung des Orientierungsfördersatzes um 10 Prozentpunkte auf 50 Prozent) und die überfällige Anhebung der Kopf-Beträge nach Art. 7 FAG, die einen (Teil-)Kostenersatz für die Erledigung der übertragenen Aufgaben darstellen.

Die vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Aufstockung des Sondervermögens für finanzschwache Kommunen um 3,5 Milliarden Euro mit dem Förderschwerpunkt „kommunale Bildungsinfrastruktur, das neue Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017- 2020“ für unter dreijährige Kinder und Kinder bis zum Schuleintritt mit einem Gesamtvolumen von 1,13 Milliarden Euro (Anteil Bayern: 178 Millionen Euro) wurden begrüßt.

Mit im Fokus standen die Auswirkungen der Verständigungen auf Bund-Länder-Ebene im Bereich der föderalen Finanzbeziehungen auf die bayerischen Kommunen. Hervorgehoben wurde die im Koalitionsvertrag vorgesehene jährliche Entlastung der Kommunen um 5 Milliarden Euro ab 2018. Im Vorgriff dazu entlastet der Bund die kommunale Ebene im Jahr 2017 mit 2,5 Milliarden Euro. Die bayerischen Kommunen partizipieren von den Entlastungsmaßnahmen mit etwa 314 Millionen Euro (2017), 522 Millionen Euro (2018) und ab 2019 mit knapp 500 Millionen Euro.

Zur Umsatzbesteuerung von kommunalen Leistungen referierten Steuerexperten über die Auswirkungen der Neuregelung zur Umsatzbesteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Umsatzsteuergesetz. Diese Neuerungen werden die Rathausverwaltungen in den nächsten Jahren intensiv beschäftigen.

IBdBSt

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