Ende letzten Jahres hat der Bayerische Gemeindetag ein neues Pauschalverzeichnis für den Kostenersatz von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr erarbeitet. Dieses soll den Gemeinden eine praktikable Möglichkeit bieten, die Gebühren relativ schnell und einfach zu ermitteln. Die Rechtsprechung in Bayern gestattet das Pauschalverzeichnis, allerdings mit der Vorgabe, dass das Pauschalverzeichnis mit eigenen belastbaren Zahlen hinterlegt ist. Dies bedeutet, dass die Gemeinden eine eigenständige Kalkulation durchführen müssen und nicht die Werte des Pauschalverzeichnisses übernehmen dürfen.
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