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(GZ-12-2017)
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Zum 1. Juli:
 
Prostituiertenschutzgesetz startet
 
Die Bayerische Staatsregierung hat die zuständigen Behörden für die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes festgelegt. „In enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden haben wir die notwendigen Zuständigkeiten geregelt. Ab 1. Juli werden in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden und die Großen Kreisstädte den Vollzug übernehmen. Die Polizei unterstützt sie bei der Umsetzung, insbesondere bei Verdachtsfällen auf Menschenhandel oder Zwangsprostitution. Die gesundheitliche Beratung erfolgt in Bayern durch die Gesundheitsämter“, so Bayerns Sozialministerin Emilia Müller.
Kernelemente des Gesetzes sind die Einführung einer gesundheitlichen Beratungspflicht und einer Anmeldepflicht für Prostituierte. Zudem unterliegen Prostitutionsgewerbe zukünftig der behördlichen Erlaubnis und Überwachung. Für bereits vor dem 1. 7. 2017 in der Prostitution tätige Personen sowie für vor diesem Datum betriebene Prostitutionsgewerbe gelten Übergangsregelungen bis längstens 31. Dezember 2017. Das Prostitutionsschutzgesetz wird von den Ländern vollzogen. „Wir werden die Kommunen bei der Umsetzung unterstützen“, so Müller. Die vom Bund vorgegebene Umsetzungsfrist sei zu kurz. Übergangsregelungen würden den Behörden jedoch etwas Luft verschaffen.

RED

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