Die Thesen machen deutlich, dass das Zusammenleben nicht beliebig ist, sondern „Regeln“ folgt, die immer wieder hinterfragt werden müssen. Die Thesen sollen Orientierung geben und vor Ort diskutiert und mit Leben erfüllt werden. Gelebte Demokratie
„Das Grundgesetz als Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland muss gelebt werden“, lautet These 1, gefolgt von „Das alltägliche Zusammenleben basiert auf kulturellen Gepflogenheiten“, „Geschlechtergerechtigkeit ist ein Eckpfeiler unseres Zusammenlebens“, „Religion gehört auch in den öffentlichen Raum“, „Die Kunst ist frei“, „Demokratische Debatten- und Streitkultur stärkt die Meinungsbildung in einer pluralistischen Gesellschaft“, „Einwanderung und Integration gehören zu unserer Geschichte“, „Die freiheitliche Demokratie verlangt Toleranz und Respekt“ und „Die parlamentarische Demokratie lebt durch Engagement“.
These 10 zufolge ist Bürgerschaftliches Engagement gelebte Demokratie und leistet einen unverzichtbaren Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Viele Bürgerinnen und Bürger engagierten sich ehrenamtlich und freiwillig in Vereinen und Verbänden. Sie übernähmen damit Verantwortung für andere und für die Gesellschaft. Sie setzten sich im Natur- und Umweltschutz, im Sport, in Wohlfahrtsverbänden, in Gewerkschaften, in der Kultur, in Kirchen und Religionsgemeinschaften, in Migrantinnen- und Migrantenorganisationen, in der Kommune und anderswo ein.
Subsidiäres Staatsverständnis
Dieses bürgerschaftliche Engagement sei integraler Bestandteil eines subsidiären Staatsverständnisses, das zunächst die kleinsten gesellschaftlichen Einheiten in die Lage versetzt, aktiv zu werden. Bürgerschaftliches Engagement habe eine integrative Wirkung, denn auch viele Zugewanderte engagierten sich in Vereinen und Verbänden. Bürgerschaftliches Engagement sei aber kein Ersatz für staatliche Leistungen.
„Bildung schafft den Zugang zur Gesellschaft“, heißt es weiter. Sie sei eine entscheidende Voraussetzung für die Entwicklung der Persönlichkeit und Teilhabe an Gesellschaft und Arbeitswelt. Bildung finde zum einen in formalen Kontexten wie Schule, Betrieb, Hochschule oder Weiterbildung statt, zum anderen in non-formalen wie der Familie, in Vereinen, Kirchen und Gemeinden, den Medien und anderen Zusammenhängen. Sowohl die formale als auch die non-formale Bildung seien für die Persönlichkeitsbildung und die Vorbereitung auf die Teilnahme am Erwerbsleben unerlässlich.
Schlüsselfaktor kulturelle Bildung
Kulturelle Bildung stelle einen Schlüsselfaktor der Integration dar, öffne den Zugang zu Kunst und Kultur und zum gesellschaftlichen Leben schlechthin. Sie gehöre in die Schule und sei in vielfältigen anderen Kontexten – so auch der sozialen Arbeit – zu Hause. Die Bemühungen um kulturelle Integration zielten im Kern auch auf die Verbesserung der Chancen auf kulturelle Bildung.
Ferner weist die Initiative kulturelle Integration darauf hin, dass die deutsche Sprache der Schlüssel zur Teilhabe ist und die Auseinandersetzung mit der Geschichte nie abgeschlossen ist. Zudem sei die Erwerbsarbeit wichtig für Teilhabe, Identifikation und sozialen Zusammenhalt. Die gesellschaftliche Veränderung müsse sich in der Beschäftigtenstruktur widerspiegeln. Das gelte für den öffentlichen Sektor ebenso wie für die Privatwirtschaft.
„Kulturelle Vielfalt ist eine Stärke“ lautet schließlich These 15. Kultur sei identitätsbildend und leiste einen Beitrag zur Integration. Sie ermögliche die Einbindung in das soziale, wirtschaftliche und kulturelle Gefüge der Gesellschaft. Zugleich werde von Migrantinnen und Migranten erwartet, dass sie sich ihrerseits konstruktiv mit den kulturellen Traditionen, Gepflogenheiten und Werten des aufnehmenden Landes auseinandersetzen und diese nicht nur dulden, sondern respektieren.
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