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(GZ-4-2018)
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► Kommunen im Koalitionsvertrag von Union und SPD:

 

Hoffnungsvolle Ansätze

Union und SPD haben sich auf einen Koalitionsvertrag für die Bildung einer neuen Bundesregierung geeinigt. CSU-Parteivorsitzender und Verhandlungsführer Horst Seehofer zeigte sich „hochzufrieden“ mit den Koalitionsverhandlungen: „Wir haben eine ganze Menge Gutes für die Menschen in unserem Land vor. So werden wir die Spaltung und Polarisierung in unserem Land überwinden.“  Inhaltlich konnte die Christlich-Soziale Union zentrale Wahlversprechen wie eine faktische Asyl-Obergrenze, deutlich mehr Polizisten, eine verbesserte Mütterrente, die Abschaffung des Soli und die Einführung eines Baukindergelds durchsetzen.

Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD - Inhalt

In dem vorliegenden Koalitionsvertrag sieht der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Landrat Christian Bernreiter (Deggendorf) Licht und Schatten. „In den Bereichen Gesundheit, Zuwanderung, Digitalisierung, Breitband, eGovernment und vielen weiteren sehen wir den Koalitionsvertrag mit ‚kommunaler‘ Tinte gedruckt. Das ist ein Durchbruch!“, so Bernreiter. Gleichzeitig kritisierte er, dass sich die Koalitionsparteien in anderen Bereichen, etwa bei der Eingliederungshilfe, nicht zu den Kommunen bekennen.

Auskömmliche Krankenhausfinanzierung

Seit Jahren kämpfe er mit Berlin um eine auskömmliche Krankenhausfinanzierung. Im Koalitionsvertrag stehe nun, dass Personalkosten ab jetzt in einem eigenen Verfahren neben den Fallpauschalen berücksichtigt werden sollen. Offen sei allerdings, ob dies zu einem vollständigen Ausgleich führt. Zudem gebe es eine andere existenzgefährdende Entwicklung für die medizinische Versorgung in der Fläche, für die es dringend einer Lösung bedarf. Die Rede ist von „Personaluntergrenzen“, die seit 1. Januar gelten. „Vielfach wird hier speziell ausgebildetes Fachpersonal gefordert, das gar nicht auf dem Markt ist. Das würde dann durch die Hintertür das Aus für viele Fachabteilungen in der Fläche bedeuten“, so Bernreiter.

Im Breitbandbereich soll der flächendeckende Ausbau mit Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025 kommen, bestehende Funklöcher und weiße Flecken beim Mobilfunk zügig geschlossen und unter anderem in schwer zu versorgenden Gebieten nationales Roaming erlaubt werden.

Flächendeckende Gigabit-Netze bis zum Jahr 2025

„Hier ist der von uns vor der Wahl geforderte Schub endlich da! Leider ist aber offen geblieben, wer die Funklöcher und weißen Flecken schließen soll. Hier sollte die Verantwortlichkeit klar bei den Mobilfunkbetreibern liegen, die sich nicht auf dichter besiedelte Gebiete beschränken dürfen“, so der Landkreistagschef.

Stattgegeben wurde zudem der zentralen Forderung des Bayerischen Landkreistags nach Erstattung der flüchtlingsbedingten Mehrkosten bei den Kosten der Unterkunft für Flüchtlinge über 2018 hinaus. Bis 2021 entlastet der Bund Länder und Kommunen bei den Flüchtlingskosten (Integrationspauschale, Kosten der Unterkunft, Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) in den Jahren bis 2021 mit insgesamt 8 Mrd. Euro.

Begrenzung des Familiennachzugs

Das Festhalten an der Begrenzung des Familiennachzugs für subsidiär Schutzbedürftige ist aus Sicht des Präsidenten ein Sig-
nal, auf das viele Menschen gewartet hätten.

Auch die Unterstützung bei der digitalen Schule ist Bernreiter zufolge grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings seien 5 Mrd. Euro gestreckt auf fünf Jahre bei Weitem nicht ausreichend.

Bessere Ansätze für Arbeitslose

Positiv werden zudem bessere Ansätze für Arbeitslose und deren Angehörige bewertet. Durch Verbesserungen im sog. SGB II-Bereich kann künftig die komplette Familie in den Blick genommen werden. „Das in Bayern bereits im Einsatz befindliche Konzept CURA ist ein Vorläufer eines solchen Regelinstruments und bestätigt die hohe Wirksamkeit eines solchen ganzheitlichen Ansatzes. „Bislang war dieses Projekt auf kreisfreie Städte beschränkt. Die Ausweitung auf die Landkreise wäre ein großer Mehrwert für die ganze Gesellschaft“, unterstrich der Landrat.

Bernreiter bemängelte allerdings das Fehlen einer Zusage, kommunale Mehrkosten durch das Bundesteilhabegesetz durch den Bund zu übernehmen. Auch die Dynamisierung der 5 Mrd. Euro Kommunalentlastung finde sich nicht im Koalitionsvertrag. Bei der Schaffung eines Anspruchs auf Ganztagsschule seien stattdessen sogar mehr Belastungen der Landkreise zu befürchten, wenn sie die Kosten über die Jugendhilfe tragen müssen.

Nach Auffassung des Bayerischen Gemeindetags müssen jetzt schnellstmöglich klare Verhältnisse geschaffen werden. Laut Verbandspräsident Dr. Uwe Brandl sind im Koalitionsvertrag viele gute Ansätze für eine echte Erneuerung in Deutschland zu finden, „aber nicht wenige Fragen bleiben aus kommunaler Sicht offen oder sind falsch beantwortet worden“.

Dass Zuständigkeiten gebündelt werden sollen und – nach bayerischem Vorbild – ein eigenes Ministerium für Heimat entstehen soll, wertet Brandl als ein wichtiges Signal für ein neues Miteinander von Stadt und Land. Den Ankündigungen müssten aber jetzt auch entsprechende Taten folgen. Die Einsetzung einer Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ sei ein richtiger Schritt, entscheidend aber werde sein, welche konkreten Maßnahmen tatsächlich in Angriff genommen und welche finanziellen Mittel letztlich zur Verfügung gestellt werden sollen.

Problem Wohnungsnot

Uneingeschränkt begrüßt wird, dass sich die Koalition des brennenden Problems der Wohnungsnot noch stärker als bisher annehmen will. Ob die für den sozialen Wohnungsbau angedachten zwei Milliarden Euro reichen werden, sei allerdings mehr als fraglich, betonte  Brandl: „In den vergangenen 20 Jahren hat Bayern 50 % seiner Sozialwohnungen verloren. Wir brauchen hier dringend kräftige Impulse und zusätzliches Engagement des Staates.“

Äußerst positiv zu werten sei die Ankündigung, jene Eigentümer höher besteuern zu wollen, die bebaubare Grundstücke zu Spekulationszwecken horten. Dies sei eine Forderung, die der Bayerische Gemeindetag seit Jahren erhebt. Aufgegriffen worden seien auch die Vorschläge des Gemeindetags für steuerliche Erleichterungen zugunsten von Landwirten, die ihre Flächen für den Wohnungsbau zur Verfügung stellen.

Auch für Bayerns Kommunen wichtig sei die eindeutige Aussage im Koalitionsvertrag, dass der Bund sich bei den Integrationskosten der Kommunen weiterhin mit zwei Milliarden Euro pro Jahr beteiligen wird. Das reiche allerdings bei Weitem nicht aus. „Ich erwarte, dass der Freistaat diese Mittel zu hundert Prozent an die Gemeinden weiterreicht, die die Belastungen zu tragen haben“, stellte Brandl klar.

Enorme Schwierigkeiten sieht der Bayerische Gemeindetag dort, wo der Koalitionsvertrag Rechtsansprüche für den Bürger auf kommunale Leistungen vorsieht. Dies gelte in besonderer Weise für die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder.  Brandl: „Das ist sicherlich ein begrüßenswertes Ziel. Verspricht man dem Bürger allerdings etwas, was schlicht nicht erreichbar ist, führt dies nur zu erheblicher Enttäuschung und zu Politikverdrossenheit bei den Bürgerinnen und Bürgern.“

Bund muss die Kommunen nachhaltig entlasten

Bayerns Gemeinden verfügten weder über die nötigen Finanzmittel, noch über die dafür erforderlichen Flächen, um entsprechende Betreuungseinrichtungen zu bauen. Im Übrigen werde auch bis zu dem anvisierten Termin 2025 qualifiziertes Fachpersonal im notwendigen Umfang einfach nicht zur Verfügung stehen. Abgelehnt wird in diesem Zusammenhang auch der geplante Rechtsanspruch auf Breitbandanschluss. Insoweit müssten die Betreiber in die Pflicht genommen werden und nicht die Gemeinden.

Schmerzlich vermisst der Bayerische Gemeindetag zudem ein ausdrückliches Bekenntnis dazu, dass die erhöhte Gewerbesteuerumlage und die Solidarpaktumlage mit dem 31.12.2019 enden. „Wir fordern, dass der Bund bei den gegebenen Zusagen bleibt und die Gemeinden hier nachhaltig entlastet“, so der Präsident. 

Städtetagspräsident Markus Lewe aus Münster und sein Stellvertreter Dr. Ulrich Maly (Nürnberg) sprachen ihrerseits von einem „Koalitionsvertrag mit kommunalfreundlicher Handschrift zu wichtigen Zukunftsaufgaben“, in dem mehrere Forderungen des Deutschen Städtetages aufgegriffen worden seien.

Lewe und Maly zufolge ist die Wohnraumoffensive dringend nötig, um vor allem in wachsenden Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Außerdem trage sie dazu bei, Wohneigentum zu fördern. „Wir begrüßen, dass der Bund angesichts der gesamtstaatlichen Bedeutung der Aufgabe den sozialen Wohnungsbau über das Jahr 2019 hinaus mitfinanziert – mit jeweils 1 Milliarde Euro in den Jahren 2020 und 2021. Das Baukindergeld halten wir für gut, um breiteren Bevölkerungsschichten die Bildung von Wohneigentum zu erleichtern. Wichtig ist zudem die Zusage des Bundes, den Kommunen bundeseigene Grundstücke für den Wohnungsbau zu vergünstigten Konditionen zur Verfügung zu stellen.“

Die Bundesmittel für die kommunale Verkehrsinfrastruktur nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz werden von heute 330 Millionen Euro bis zum Jahr 2021 auf jährlich eine Milliarde Euro erhöht und danach jährlich dynamisiert. Die Städte fordern seit langem vom Bund, den Ausbau des ÖPNV stärker zu unterstützen. „Das geschieht jetzt zumindest beim Bundesprogramm für große kommunale Verkehrsprojekte“, so die Verbandsvertreter.

Die Tatsache, dass die Grundsteuer auf eine feste Basis gestellt werden soll, ist nach ihren Angaben „für die Städte elementar, weil zu befürchten ist, dass das Bundesverfassungsgericht die geltenden Regeln für die Grundsteuer in Kürze verwerfen wird“.

In die richtige Richtung gehen laut Lewe und Maly die Aussagen zur Luftreinhaltung und das Ziel, Fahrverbote zu vermeiden. Freilich blieben Fragen offen – zum Beispiel, wieweit die angesprochenen Nachrüstungen von Diesel-Pkw reichen sollen. „Eine Blaue Plakette ist nicht vorgesehen. Das ist bedauerlich, weil wir befürchten müssen, dass Gerichte für einzelne Städte Fahrverbote anordnen werden, die dann auch sachgerecht umgesetzt werden können müssen.“

Der Städtetag bedauert, dass die Parteien keine weitere Entlastung der Kommunen bei stetig wachsenden Sozialausgaben vereinbart haben. Umso mehr werde es darauf ankommen, dass die geplanten Maßnahmen bei den sozialen Ausgaben, wie zum Beispiel die bessere Qualität in der Kinderbetreuung, sich finanziell nicht zu Lasten der Kommunen auswirken.

„Im Großen und Ganzen ist für Deutschlands Kommunen ein solides Ergebnis bei den Koalitionsverhandlungen erzielt worden“, bilanzierte Christian Haase MdB, KPV-Bundesvorsitzender und kommunalpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.  „Auf der Haben-Seite können wir die Zusage der Fortschreibung der kommunal entlastend wirksamen Finanzprogramme verbuchen. Das garantiert eine erfolgreiche kommunale Selbstverwaltung, wie sie im Grundgesetz verankert ist“, so Haase. „Auch das Großprojekt flächendeckender Ausbau mit Gigabit-Netzen bis 2025 begrüße ich.“

Kein Griff in die kommunalen Kassen

„Der Vertrag sichert zu, die kommunalen Steuerquellen zu sichern. Wir vertrauen darauf, dass, auch wenn es nicht explizit erwähnt wird, damit auch die Beendigung der Solidarpaktumlage zu Lasten der westdeutschen Länder gemeint ist. Es darf da keinen Griff in die kommunalen Kassen geben. Das würde für westdeutsche Kommunen eine dynamisch wachsende Belastung von 3,5 Milliarden Euro ab dem Jahr 2020 bedeuten“, machte Haase deutlich. 

Aus kommunaler Sicht auch kritisch sieht Haase die Ausgestaltung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter. Diese soll im Kinder- und Jugendhilferecht (SGB VIII) verankert werden. „Damit wird ein Rechtsanspruch gegenüber den Kommunen begründet, obwohl das Ziel eindeutig in Länderhoheit liegt. Bei der Ausgestaltung wird es darum gehen müssen, dass im Sinne der Konnexität die Mehrkosten der Kommunen vollumfänglich ausgeglichen werden, denn ‚wer bestellt, der bezahlt‘, so ist es auch im Koalitionsvertrag nochmal festgehalten worden“, stellte Haase fest. „Die im Finanztableau aufgeführten zwei Milliarden Euro für die Umsetzung sind nicht mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein. Neben der noch fehlenden Gebäudeinfrastruktur ist nicht zu erkennen, wie der Bedarf an pädagogisch ausgebildetem Betreuungspersonal auch nur annähernd gedeckt werden kann.“

Ob eine neue Große Koalition unter Führung von Kanzlerin Angela Merkel tatsächlich zustande kommt, darüber entscheiden freilich letztlich die SPD-Mitglieder. In den nächsten Wochen sollen knapp 464.000 Sozialdemokraten bei einem Mitgliederentscheid über den neuen Vertrag abstimmen. Das Ergebnis des Mitgliedervotums könnte Anfang März vorliegen.

DK

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