(GZ-1/2-2016) |
► Recht: |
Rechtsgutachten zur Flüchtlingspolitik des Bundes |
Ministerpräsident Horst Seehofer hatte den bekannten Staatsrechtler und ehemaliger Richter am Bundesverfassungsgericht Prof. Dr. Dr. Udo di Fabio mit der Erstellung eines Gutachtens zur Flüchtlingspolitik des Bundes beauftragt. Laut Staatsregierung kommt das Gutachten zum eindeutigen Ergebnis, dass die bayerischen Einwände hinsichtlich des massenhaften und unkontrollierten Zustroms von Flüchtlingen berechtigt sind. |
„Auch ein reiches und weltoffenes Land kann so ein Problem auf Dauer nicht lösen. Die Begrenzung der Zuwanderung ist alternativlos. Wir in Bayern tun alles, aber wir müssen permanent auf Berlin warten. Die Zeit läuft davon. Derzeit reden wir zu viel über die Folgen der enormen Zuwanderung und betreiben Symptombehandlung. Wir müssen das Problem an der Wurzel packen und endlich die Begrenzung der Zuwanderung durchsetzen“, so Seehofer. CSU-Chef Seehofer hatte eine Obergrenze von 200.000 Flüchtlingen pro Jahr für Deutschland gefordert. Das sei eine Orientierungsgröße, die ein Land hinsichtlich der Integrationsleistung verkraften könne. Das Rechtsgutachten und ein Positionspapier der Bayerischen Staatsregierung sind im Internet abrufbar, unter www.bayern.de. |
DK |